Lexipedia

Décision

2024.RRGR.102

P 080-2024 Ruch (Bern, GRÜNE) Aktionsplan gegen Antisemitismus. Antwort des Regierungsrates

18 septembre 2024Allemand8 min

Source be.ch

P

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 080-2024 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.102

Eingereicht am: 14.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ruch (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 954/2024 vom 18. September 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 3: Annahme

Aktionsplan gegen Antisemitismus

Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:

Erwägungen

1. Es ist aufzulisten, mit welchen konkreten Massnahmen der Kanton Bern heute spezifisch gegen Antisemitismus vorgeht und mit welchen Partnern er dabei zusammenarbeitet.

2. Es ist zu prüfen, ob und wie eine Meldestelle für antisemitische Vorfälle eingerichtet werden könnte und wie eine solche ausgestaltet werden könnte.

3. Es ist in Zusammenarbeit mit den jüdischen Gemeinden Bern und Biel sowie Stellen, die zum Thema arbeiten (z. B. GRA, GGGfon, NCBI, Fachstelle gegen Rassismus der Stadt Bern), abzuklären, welche zusätzliche Massnahmen gegen Antisemitismus zielführend wä- ren

Begründung:

Jüdische Gemeinden, die jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Israel und Palästina und der SIG berichten über die Zunahme von antisemitischen Vorfällen, zunächst im Zusam- menhang mit rechtsextremen Verschwörungstheorien rund um die Corona-Pandemie, jetzt, seit den Terrorangriffen der Hamas auf Menschen in Israel am 7. Oktober 2024 und dem darauffol- genden, teilweise völkerrechtswidrigen Krieg in Gaza.

Die Auseinandersetzungen um die Universität Bern, die Sanktionen gegen baba news, die Vor- würfe gegen die Berner Schulen sowie verschiedene Aussagen von Exponentinnen und Expo- nenten aller Couleur haben vor allem eins gezeigt: Es fehlt an Auseinandersetzung mit Antise- mitismus, viele Personen sind offenbar nicht in der Lage, antisemitische Denkfiguren zu erken- nen und zu verurteilen. Diese fehlende Auseinandersetzung führt zu unreflektierten und proble- matischen Aussagen im Zusammenhang mit an sich legitimer Kritik an der israelischen Politik. Darüber hinaus erleichtert sie auch die Instrumentalisierung von Antisemitismus durch rechte, oft antimuslimische Kreise.

Es ist daher notwendig, dass der Kanton eine Bestandsaufnahme macht, zusammenträgt, wel- che Massnahmen, Programme, Module gegen Antisemitismus bereits heute bestehen, klärt, ob und wie diese besucht und angewendet werden und ob sie noch zeitgemäss sind. Ausserdem soll der Kanton auch aktiv auf die jüdischen Gemeinden sowie Fachorganisationen/Fachstellen im Zusammenhang mit Antisemitismus zugehen und abfragen, welche Massnahmen sinnvoll und gewünscht wären, sei es rund um Bildung oder auch in der Sichtbarmachung von antisemi- tischen Vorfällen, z. B. mit einer Meldestelle/einem Meldetool.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat verurteilt alle Formen von Gewalt und Hass. Er nimmt die Zunahme an antisemitischen Vorfällen im Zusammenhang mit dem Aufflammen des Nahostkonfliktes mit Besorgnis zur Kenntnis und verurteilt alle Angriffe auf jüdische Mitmenschen und deren Ein- richtungen. Wie die Vorstösserin bemerkt, wird Antisemitismus immer auch wieder instrumentalisiert - allerdings nicht nur von rechts, sondern auch durch linke Kreise.

1. Es ist aufzulisten, mit welchen konkreten Massnahmen der Kanton Bern heute spezifisch gegen Antisemitismus vorgeht und mit welchen Partnern er dabei zusammenarbeitet.

Der Regierungsrat hat die vielfältigen bereits laufende Massnahmen, Programme, Module gegen Antisemitismus bei der Gesundheits-. Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), der Bil- dungs- und Kulturdirektion (BKD), der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und der Sicher- heitsdirektion (SID) zusammengetragen.

GSI Die Rassismusbekämpfung ist im Förderbereich Diskriminierungsschutz im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) angesiedelt, worunter auch Massnahmen gegen Antisemitismus fallen. Der Kanton hat hierbei einen Leistungsvertrag mit gggfon (Informa- tions- und Beratungsangebot: Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus) abgeschlossen. gggfon erbringt Beratungsleistungen für Personen, die von rassistischer/ethnisch-kultureller Diskriminierung betroffen sind. Dazu zählen auch Personen, die Antisemitismus erfahren ha- ben. Seit diesem Frühling hat die GSI mit dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) eine Vereinbarung für die Jahre 2024–2027 abgeschlossen, um eine spezifische Melde- und Beratungsstelle zu Antisemitismus im Kanton Bern zu betreiben. Der SIG ver- antwortet diese Funktion bereits für die Kantone Basel-Stadt und St. Gallen sowie für die Stadt Zürich.

DIJ Der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA) hat den Kanton Bern in den Jahren 2023 und 2024 an den ersten beiden «Plattformen Antisemitismus» der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) des Eidgenössisches Departements des Innern (EDI) vertre- ten. Die Plattform dient der Wissensvermittlung, Sensibilisierung und Vernetzung der zuständi- gen Akteure. Zudem pflegt der BKRA den regelmässigen Austausch mit den Leitungspersonen der jüdischen Gemeinden Bern und Biel, vermittelt bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Stellen und unterstützt die Jüdischen Gemeinden bei spezifischen Anliegen. Ausserdem fördert der BKRA den Austausch zwischen den Religionsgemeinschaften des Kantons Bern und trägt dadurch zur interreligiösen Verständigung und zur Antisemitismus-Prävention bei.

BKD Volksschule Der konstruktive Umgang mit Vielfalt ist Gegenstand des Lehrplans auf allen Stufen. Für die Be- teiligung an einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ist dieser von grosser Be- deutung. Antisemitismus wird spezifisch auf der Sekundarstufe I im Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)» behandelt. Der Lehrplan 21 bietet an verschiedenen Stellen An- knüpfungspunkte.

Bei konkreten Vorfällen besteht für die Volksschulen die Möglichkeit, sich bei gggfon beraten zu lassen und gegebenenfalls in Kooperation mit der Fachstelle gezielte Interventionen durchzu- führen.

Um auf die aktuelle Situation zu reagieren, hat das Amt für Kindergarten, Volksschule und Bera- tung (AKVB) verschiedene Massnahmen zur Unterstützung der Schulen ergriffen. Eine Zusam- menstellung von Angeboten und Unterrichtsmaterialien zur Sensibilisierung und Prävention aber auch zur Behandlung und Bearbeitung von Vorfällen rund um die Themen Antisemitismus und Rassismus in Schulen wurde online bereitgestellt. Darüber hinaus wurde die Problematik auf den Maikonferenzen der Schulinspektorate mit den Schulleitungen und den zuständigen Ge- meindebehörden sowie im Newsletter des AKVB an die Schulen thematisiert.

Sekundarstufe II An den Schulen der Sekundarstufe II wird die Thematik im Rahmen des Geschichtsunterrichts (Mittelschulen) oder des allgemeinbildenden Unterrichts (Berufsfachschulen) behandelt.

In Gesundheits-/Sozialberufen erfolgt eine Sensibilisierung über den allgemeinbildenden Unter- richt hinaus.

In einzelnen Mittelschulen gibt es Initiativen im Rahmen der politischen Bildung, welche Rassis- mus und Antisemitismus thematisieren.

Sensibilisierung erfolgt zusätzlich durch spezifische Angebote oder Massnahmen an den einzel- nen Schulen, beispielsweise im Rahmen des Tages gegen Rassismus, mit Spezialwochen oder einem Jahresthema, durch die bewusste Auseinandersetzung mit Diversität/Vielfalt (z. B. Aus- stellungen, Fachstelle Diversity Management etc.) und weiteren Massnahmen zur Prävention. Im Rahmen solcher Angebote werden auch Fachpersonen beigezogen.

Hochschulen Im Rahmen ihrer validierten Unterrichtsmaterialempfehlungen («Ideensets») verweist die Päda- gogische Hochschule (PH) Bern die Lehrpersonen auf die speziell auf den Schulunterricht zuge- schnittenen Antisemitismus-Präventionsprogramme Likrat des SIG, die Programme der Stiftung

Gamaraal und die Tools und Programme der Schweizerischen Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (Präventionsprogramme für Schulen | PHBern).

Die Universität Bern hat im März 2024 bereits zum 14. Mal eine jährliche Aktionswoche gegen Rassismus durchgeführt. Im Rahmen dieser Aktionswochen wird stets auch für die Tatsache sensibilisiert, dass Antisemitismus eine Form von Rassismus ist, welche ebenso wenig wie jede andere Form toleriert werden darf.

Die Hochschulen des Kantons Bern haben Meldestellen sowie Abklärungs- und Sanktionsver- fahren bei rassistischen Übergriffen und Verstössen gegen die persönliche Integrität definiert. Darunter fallen auch antisemitisch motivierte Übergriffe jeglicher Art.

Zudem steht allen Hochschulangehörigen, die Übergriffe erlebt haben, als hochschulexterne und vertrauliche Ansprechstelle die Beratungsstelle der Berner Hochschulen zur Verfügung, welche von der BKD (Amt für Hochschulen) betrieben wird.

SID Kantonspolizei Bern Im Rahmen der Kriminalprävention an Schulen (https://www.police.be.ch/de/start/dienstleistun- gen/praeventionsunterricht-an-schulen.html) wird für das Thema Hate crime sensibilisiert. Situa- tiv kann nach Bedarf dabei auch auf Antisemitismus eingegangen werden. Darüber hinaus steht die Kantonspolizei Bern im regelmässigen Kontakt mit verschiedenen Or- ganisationen, Initiativen und Betroffenengruppen wie etwa gggfon, auch für die Erarbeitung von Informationsmaterial. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen nimmt die Kantonspolizei die Anzeige auf und ermittelt. Besteht für Personen eine Gefahr, ergreift die Kantonspolizei entsprechende Schutzmassnah- men. Seit dem 1. Januar 2023 erfasst die Kantonspolizei statistisch Straftaten, die unter die Kategorie «Hate crime» fallen, wozu auch antisemitische Taten gehören.

Der Regierungsrat beantragt mit dieser Auflistung Annahme und gleichzeitige Abschreibung von Ziffer 1.

2. Es ist zu prüfen, ob und wie eine Meldestelle für antisemitische Vorfälle eingerichtet werden könnte und wie eine solche ausgestaltet werden könnte.

Taten mit antisemitischem Charakter sind gemäss Artikel 261bis StGB strafbar und damit fällt de- ren Verfolgung in die Kompetenz und Verantwortung von Justiz und Polizei. Die Kantonspolizei Bern steht für Meldungen dieser Art jederzeit zur Verfügung. Die statistische Meldung von antisemitischen Vorfällen an die SIG konnte bereits bisher ge- macht werden. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, hat die GSI 2024, in Anerkennung dieser Dienst- leistungen, die auch für Personen aus dem Kanton Bern erbracht werden, eine Vereinbarung für die Jahre 2024–2027 abgeschlossen, um eine spezifische Melde- und Beratungsstelle zu Anti- semitismus im Kanton Bern zu betreiben.

Der Regierungsrat beantragt deshalb Annahme und gleichzeitige Abschreibung von Ziffer 2.

3. Es ist in Zusammenarbeit mit den jüdischen Gemeinden Bern und Biel sowie Stellen, die zum Thema arbeiten (z. B. GRA, GGGfon, NCBI, Fachstelle gegen Rassismus der Stadt Bern), abzuklären, welche zusätzliche Massnahmen gegen Antisemitismus zielführend wä- ren.

Antisemitismus, Islamophobie und Rassismus sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Religionsgemeinschaften und aller in diesem Bereich tätigen Akteure ist daher zentral. Allfällige zusätzliche Massnahmen sind aber mit interkantona- len und nationalen Bestrebungen abzustimmen. Auf nationaler Ebene wurde der Bundesrat An- fang Juni 2024 mit der Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 23.4335 1 «Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus» beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen, eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und An- tisemitismus auszuarbeiten. Der Regierungsrat strebt eine Koordination der Prüfung der nötigen Massnahmen mit den Arbeiten auf Bundesebene an.

Der Regierungsrat beantragt Annahme von Ziffer 3.

Verteiler ‒ Grosser Rat

23.4335 | Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus | Geschäft | Das Schweizer Parlament