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Décision

2024.RRGR.188

I 132-2024 Tanner (Biel, SP) Staatsforst im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

27 novembre 2024Allemand9 min

Source be.ch

I 132-2024 Tanner (Biel, SP) Staatsforst im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 132-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.188

Eingereicht am: 04.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Tanner (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in) Grupp (Biel/Bienne, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1217/2024 vom 27. November 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Staatsforst im Kanton Bern

In den letzten 30 Jahren hat sich gemäss Holzenergiestatistik des Bundes die Verwendung von Energieholz, in erster Linie Holzschnitzel und Pellets, mehr als verzwölffacht; von 424 300 auf 5,41 Mio. m 3. Nun warnte sogar Holzenergie Schweiz, dass der Brennstoff Holz knapp werden könnte. Der Verein schätzt, dass vier Fünftel des Potenzials der Wälder an Energieholz be- reits ausgeschöpft sind, und beruft sich dabei auf kantonale Studien und eine Studie der For- schungsanstalt Wald, Schnee und Landschaft (WSL). Diese Studie zeigt, dass regionale Unter- schiede bestehen und im Mittelland weniger Zuwachs entsteht. Der Stehendbestand im Mittel- land hat in den letzten 20 Jahren um 11 Prozent abgenommen (Jahrbuch Wald und Holz 2022). Die Waldfläche nahm zwischen 2001 und 2021 im Berner Mittelland um 8,5 Prozent ab (BFS).

Gemäss einer aktuellen Studie zum Energiepotenzial von Waldholz im Kanton Bern (2023) kann je nach Szenario künftig aber mit 700 000 bis 1 Million Kubikmeter Energieholz pro Jahr gerech- net werden. Dabei setzt der Kanton Bern gemäss seiner Waldvision 2100 auf einen vitalen, ar- tenreichen Wald, der die klimatischen Herausforderungen langfristig meistern und den vielfälti- gen Nutzungsbedürfnissen gerecht werden kann.

Unter gegeben Umstände macht es Sinn, gewisse Fragen beantworten zu lassen. Gerade auch weil der Schlussbericht des Monitorings von Holzenergie Schweiz (2023) zu folgendem Schluss kommt:

«Zurzeit (2021) wird das Potenzial von 6 754 100 m 3/Jahr zu insgesamt 79 Prozent ausge- schöpft, und es verbleibt noch ein Potenzial von 1 423 600 m 3/Jahr (Potenzial netto 1). Werden alle zurzeit bekannten grösseren, konkreten Projekte realisiert, wird das Potenzial insgesamt zu 94 Prozent ausgeschöpft sein (Potenzial netto 2). Werden zusätzlich zu allen zurzeit bekannten Projekten auch noch alle heute bekannten «Projektideen» realisiert, ist der Verbrauch höher als

das verfügbare Potenzial.»

Da auch im Kanton Bern neue Projekte geplant werden, muss die Entwicklung gut begutachtet werden.

Im Berner Mittelland wird immer öfter der Unmut der Bevölkerung über die Schläge in den kan- tonseigenen Wäldern laut (Köniz Bergwald, Belpberg, Längholzwald Biel, Schüpfen usw.). Die Sorge um Gesundheit und naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung des Berner Waldes ist gross, auch Natur und Umweltverbände äussern diese Sorge 1. Die Umsetzung der Visionen 2100 wird angezweifelt.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Welche Ziele verfolgt der Kanton Bern mit dem Staatsforst (ökologisch, wirtschaftlich, Nut- zungsarten)?

2. Wie koordiniert der Kanton Bern die Nutzung des Staatsforsts mit den privaten Waldbesit- zenden und den betroffenen Verbänden (z. B. Lignum Bern und Holzenergie Bern)?

3. Wann stehen die regionalen Waldpläne der zweiten Generation für alle Regionen im Kan- ton zur Verfügung?

4. Zahlen zur Holznutzung:

4.1 Wie hoch ist die Anzahl Fernwärmeheizungen auf Basis holziger Biomasse, mit der der Staatsforstbetrieb Abnahmeverträge vereinbart hat?

4.2 Welche Standorte der Fernwärmeheizungen werden mit Holz aus dem Staatsforst be- liefert?

5. Wie viel Holz muss pro Jahr geliefert werden?

5.1 Wie lange dauern die Verträge? Wie viele Verträge sind noch in Abklärung?

5.2 Wie gross ist die Menge an Holz, die nachwächst in den kantonseigenen Wäldern?

5.3 Wie hoch ist das jährliche Schlagvolumen in den kantonseigenen Wäldern?

5.4 Wie wird das geschlagene Holz der kantonseigenen Wälder verwendet? Wie hoch sind die Anteile an: Schnitzel für Heizungen, Energieholz, Pellets, Bauholz?

Antwort des Regierungsrates

Der Titel und die konkreten Fragen der Interpellation beziehen sich mit Ausnahme der Frage 3 auf die Bewirtschaftung des Staatswalds des Kantons Bern, die vom Staatsforstbetrieb erfüllt wird. Der Regierungsrat gibt dazu nachfolgend entsprechend Auskunft.

Einleitend macht die Interpellation Angaben zur Waldfläche und zur Holzenergieverwendung in der Schweiz und im Kanton Bern. Die zitierte Holzenergiestatistik umfasst dabei alle Feuerun- gen, die mit dem Brennstoff Holz betrieben werden. Es werden somit neben dem Waldenergie- holz auch Feldgehölze, Restholz (v. a. aus Sägereien) und Altholz erfasst. Betrachtet man die Bereitstellung gemäss Eidgenössischer Forststatistik, so beträgt die Produktion von Waldener- gieholz in den Jahren 2021 bis 2023 für die Schweiz 2,1 Millionen Kubikmeter pro Jahr, was 42 Prozent der gesamten Holzernte entspricht. Im Kanton Bern sind es 340 000 Kubikmeter pro

Position zum Wald im Kanton Bern; https://www.pronatura-be.ch/de/wald-im-kanton-bern

Jahr oder 35 Prozent der gesamten Holzernte. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Defini- tion der genutzten Holzmenge in der Forststatistik nicht jener des Landesforstinventars ent- spricht, das von der WSL als Grundlage für die Potenzialanalyse des Kantons Bern verwendet wurde. Der Regierungsrat verweist auf die entsprechenden Berichte.

Das Amt für Wald und Naturgefahren geht davon aus, dass die in der Forststatistik ausgewie- sene Waldflächenabnahme auf Änderungen oder Lücken der Erhebung zurückzuführen ist. Das diesbezüglich verlässlichere Landesforstinventar (LFI) der WSL zeigt für die heutige Waldabtei- lung Berner Mittelland mit dem aktuellen LFI5 gegenüber den 1990er Jahren (LFI2) eine Zu- nahme der Waldfläche um 7 Prozent.2 Eine tatsächliche relevante Abnahme der Waldfläche kann damit für das Berner Mittelland ausgeschlossen werden. Da die Waldfläche ungeachtet der Bestockung gesetzlich geschützt ist, kann sie zudem nicht durch die Waldbewirtschaftung, sondern nur durch Rodung (z. B. für Infrastrukturanlagen) reduziert werden. Forststatistik und Landesforstinventar weisen für die gesamte Waldfläche des Kantons Bern seit den 1980er Jah- ren eine Zunahme um fünf bis zehn Prozent aus. Die Entwicklung ist regional unterschiedlich.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Welche Ziele verfolgt der Kanton Bern mit dem Staatsforst (ökologisch, wirtschaftlich, Nut- zungsarten)?

Das übergeordnete Ziel der Staatswaldbewirtschaftung ist die Nachhaltigkeit in allen drei Di- mensionen: gesellschaftlich, ökologisch und ökonomisch. Der Wald soll in erster Linie der Be- reitstellung des wertvollen Rohstoffes Holz, dem Schutz vor Naturgefahren und dem Natur- schutz dienen. Trinkwasserschutz, Freizeit und Erholung sowie weitere wichtige Leistungen werden auf der gesamten Fläche berücksichtigt. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes erfolgt differenziert nach anerkannten waldbaulichen und unternehmerischen Grundsätzen. Durch die aktive Förderung diversifizierter Bestände mit einer breiten Baumartenmischung wird dem Kli- mawandel Rechnung getragen. Das Beispiel des aktualisierten Naturschutzkonzeptes (2024) zeigt, dass der Staatsforstbetrieb in jeder Hinsicht ambitionierte Ziele verfolgt. Die Erreichung der Betriebsziele wird durch die Betriebsergebnisse sowie durch Audits nachgewiesen.

2. Wie koordiniert der Kanton Bern die Nutzung des Staatsforsts mit den privaten Waldbesit- zenden und den betroffenen Verbänden (z. B. Lignum Bern und Holzenergie Bern)?

Der Holzmarkt koordiniert die Bereitstellung des Rohholzes entsprechend der Nachfrage. Der Staatsforstbetrieb steht im Austausch mit anderen Forstbetrieben, eine Koordination findet aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht statt. Der Betrieb berücksichtigt bei der Produktion die waldbaulichen Voraussetzungen gemäss der periodischen Betriebsplanung. Er ist nicht direk t, sondern nur über den Verband Berner Waldbesitzer Mitglied der erwähnten Vereine.

3. Wann stehen die regionalen Waldpläne der zweiten Generation für alle Regionen im Kanton zur Verfügung?

Die regionalen Waldpläne (RWP) der zweiten Generation werden voraussichtlich 2029 für alle Regionen vorliegen. Sie werden in folgender Reihenfolge erstellt: Alpen (ca. 2024-2026), Voral- pen (ca. 2025-2027), Berner Jura (ca. 2026-2028), Mittelland (ca. 2027-2029). Der 2023 geneh- migte RWP Seeland-Biel-Bienne wird durch den RWP Mittelland abgelöst, sobald dieser fertig- gestellt ist. Die regionalen Waldpläne werden durch die Waldabteilungen erarbeitet. Sie sind in Teilen behördenverbindlich.

Die Waldfläche (zugänglicher Wald ohne Gebüschwald) der heutigen Waldabteilung Mittelland des Kantons Bern betrug beim LFI2 (1993/95) 43’500 Hektaren (+/-7 % Schätzfehler des Stichprobenverfahrens). Beim neuesten LFI5 (2018/26) sind es 46’500 Hektaren (+/ - 8 %), was für das Berner Mittel- land eine Waldflächenzunahme von 7 Prozent ergäbe.

4. Zahlen zur Holznutzung:

4.1 Wie hoch ist die Anzahl Fernwärmeheizungen auf Basis holziger Biomasse, mit der der Staatsforstbetrieb Abnahmeverträge vereinbart hat?

Der Staatsforstbetrieb hat eine Rahmenvereinbarung mit dem Amt für Grundstücke und Ge- bäude (AGG) sowie Verträge mit weiteren kantonalen Institutionen zur Versorgung kantonseige- ner Heizungen mit Energieholz aus dem Staatswald. Aktuell liegen fünf Verträge für kantonale Heizungen vor (siehe unten, 4.2). Daneben besteht ein Vertrag mit der Lignocalor AG zur Belie- ferung der Energiezentrale Forsthaus, Bern.

4.2 Welche Standorte der Fernwärmeheizungen werden mit Holz aus dem Staatsforst belie- fert?

Der Staatsforstbetrieb beliefert die folgenden Standorte direkt: ‒ Kloster Bellelay (AGG, Kanton Bern) ‒ Strafanstalten Witzwil (JVA Witzwil, Kanton Bern) ‒ HAFL (BFH, Kanton Bern) ‒ Strafanstalten Thorberg (AGG, Kanton Bern) ‒ Schulheim Landdorf (AGG, Kanton Bern) ‒ Energiezentrale Forsthaus (Lignocalor / Energie Wasser Bern ewb) Das verbleibende Energieholz verkauft der Staatsforstbetrieb an verschiedene Abnehmer im Kanton Bern. Ein grosser Teil geht an die Lignocalor AG, die weitere Heizungen in der Region Bern beliefert.

5. Wie viel Holz muss pro Jahr geliefert werden?

Vertraglich fest vereinbart sind Energieholzlieferungen von jährlich 8000 bis 10 000 Kubikmeter Holz.

5.1 Wie lange dauern die Verträge? Wie viele Verträge sind noch in Abklärung?

Die Verträge zur Versorgung mit Energieholz werden für jeweils maximal fünf Jahre abgeschlos- sen. Aktuell ist ein weiterer Vertrag über rund 2000 Kubikmeter pro Jahr in Abklärung.

5.2 Wie gross ist die Menge an Holz, die nachwächst in den kantonseigenen Wäldern?

Die Holzzuwachs wird im Rahmen der Betriebsplanung geschätzt. Aufgrund der Inventuren der 1990er-Jahre und aktueller Schätzungen liegt der gesamte Holzzuwachs im Staatswald bei ca. 100 000 Kubikmeter pro Jahr, wovon über 80 000 Kubikmeter nachhaltig genutzt werden kön- nen. Aktuellere Angaben zum stehendem Holzvorrat und zum Zuwachs werden nach Auswer- tung neuer Grundlagendaten in den nächsten Jahren möglich sein (v. a. LiDAR swisstopo).

5.3 Wie hoch ist das jährliche Schlagvolumen in den kantonseigenen Wäldern?

In den vergangenen fünf Jahren hat der Staatsforstbetrieb im Durchschnitt 85 100 Kubikmeter Holz genutzt. Zwangsnutzungen (Sturm, Käfer) sowie Holz ohne Verwertung im Schutzwald (z. B. Querbäume zum Schutz vor Schneegleiten oder Steinschlag) sind in diesem Wert inbe- griffen.

5.4 Wie wird das geschlagene Holz der kantonseigenen Wälder verwendet? Wie hoch sind die Anteile an: Schnitzel für Heizungen, Energieholz, Pellets, Bauholz?

Das Holz wird einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt, womit eine stoffliche Ver- wertung im Vordergrund steht. Die Auswertung der Betriebsdaten 2019-2023 ergibt: ‒ Stammholz (an Sägereien für Bauholz und weitere Verwendungen): 55 % ‒ Industrieholz (an Platten- und Papierproduktion): 25 % ‒ Energieholz (als Hack- oder Stückholz): 20 % Pellets werden vorwiegend industriell aus Nebenprodukten der Holzverarbeitung produziert. Der Staatsforstbetrieb produziert keine Pellets.

Verteiler ‒ Grosser Rat