2024.RRGR.192
P 136-2024 Soder (Biel, GRÜNE) Lernort Schulgarten fördern. Antwort des Regierungsrates
20 novembre 2024Allemand8 min
Source be.ch
P
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 136-2024 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.192
Eingereicht am: 06.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Soder (Biel/Bienne, GRÜNE) (Sprecher/in) Vanoni (Zollikofen, GRÜNE) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Fuhrer-Wyss (Burgistein, SP) Ritter (Burgdorf, GLP) Martin (Gerolfingen-Täuffelen, EDU) Bohnenblust (Biel/Bienne, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1176/2024 vom 20. November 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Lernort Schulgarten fördern
Der Regierungsrat prüft,
Erwägungen
1. inwiefern Schulgärten, durch zu bestimmende (verwaltungsinterne oder -externe) Stellen, stärker gefördert werden können,
2. wie Schulen über Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten informiert werden kön- nen,
3. wie beratend bei der Planung und dem Aufbau unterstützt werden kann,
4. wie regelmässige Vernetzungsangebote (mit-)organisiert werden können (Austausch, ge- genseitiges Lernen, Weiterbildungen),
5. wie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden können zur Entlöhnung der für den Schulgarten zuständigen Person(en),
6. wie bei Neubauten Flächen für Schulgärten eingeplant oder zumindest angeregt werden können,
7. wie Dritte (z. B. Landwirtschaftsbetriebe in Schulnähe) als ausserschulische Lernorte mit-
einbezogen und unterstützt werden können.
Begründung:
Aktuelle Veränderungen in der Natur (z. B. Artensterben, Trockenheit) beschäftigen viele Kinder und die Auseinandersetzung damit findet auch in den Klassenzimmern statt. Schulen können die Verbundenheit mit der Natur fördern und so einen aktiven Teil zur Förderung der nachhalti- gen Entwicklung beitragen. Die Leitidee einer nachhaltigen Entwicklung wird im Lehrplan 21 wie folgt ausgeführt. «Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich Kenntnisse über Tiere und Pflanzen in ihren Lebensräumen, erkunden verschiedene Ökosysteme und erkennen Wechsel- wirkungen. Sie erfahren, dass Natur und Umwelt vom Menschen genutzt, gestaltet und verän- dert werden. Dabei befassen sie sich mit damit verbundenen Zielen, Einflüssen und möglichen Auswirkungen. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Bedeutung von natürlichen Ressourcen und deren Begrenztheit auseinander.»1 Um diese Lernziele zu erarbeiten, sind aus- serschulische Lernorte wichtig. Draussen unterrichten ermöglicht das Lernen am Objekt, fördert Sozialkompetenzen und Klassenklima, ist gesund. Mit Hilfe eines Schulgartens kann biologi- sche Vielfalt wieder hergestellt werden, und Kindern können so am direkten Lerngegenstand In- halte des Unterrichts in NMG (Natur-Mensch-Gesellschaft) sowie BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) vermittelt werden. Ein Projekt Schulgarten kann das Zukunftsdenken und die Be- ziehung zwischen Natur und Kind positiv beeinflussen.
Der Schulgarten wird im Kanton Luzern als ausserschulischer Lernort im Rahmen von Bildung für nachhaltige Entwicklung als Teil der Gesundheitsförderung im Bereich «Ernährung&Bewe- gung» verstanden. Die Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern erhält dafür von der kan- tonalen Dienststelle Gesundheit Fördergelder aus dem kantonalen Programm «Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen» für die Teilnahme von ca. sieben Schulen. 2 Die Ler- nenden arbeiten gemeinsam, übernehmen praktische Verantwortung und gewinnen an Wert- schätzung gegenüber der Natur und ihrer Ressourcen. Bedingung seitens Schule, respektive Voraussetzung zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit eines Schulgarten-Projekts sind folgende: Die Schule stellt sicher, dass der Schulgarten über mehrere Jahre betrieben wird und sowohl im Schulprogramm als auch im Unterricht integriert ist. Seitens Kanton Luzern gibt es einen Leitfa- den respektive eine Hilfestellung für Schulen zum Erarbeiten eines Konzeptes. In diesem Kon- zept werden auch konkrete Voraussetzungen aufgeführt (z. B. bestehender Gartenraum). 3
Im Kanton Luzern unterstützt die DVS (Dienststelle Volksschulbildung) die Schulen wie folgt:
Information: Die Zuständigen der DVS informieren die Schulen über die Voraussetzungen und die inhaltliche Umsetzung. Begleitung: Am Ende der halben Laufzeit (nach eineinhalb Jahren) bespricht sich die Schule mit der Prozessbegleitung des Schulnetzes21-LU über den Stand der Umsetzung und die weitere Planung. Netzwerk: Die DVS unterhält das Schulnetz21-LU und sichert damit die Vernetzung der Be- teiligten. Kantonsbeitrag: Die Schulen erhalten während drei Jahren von der DVS die Finanzen zur Entlöhnung der für den Schulgarten zuständigen Person(en) im Rahmen einer Lektion (Fix- betrag von jährlich 4000 Franken).
Zudem können die Schulen Dritte (z. B. Bioterra, GemüseAckerdemie) um fachliche und finanzi- elle Unterstützung für die Erstellung des Schulgartens und für Arbeitsgeräte ersuchen.
In der Gesundheitsstrategie 2020 bis 2030 hält der Kanton Bern fest: «Die Gesundheitskompe- tenz der Bevölkerung soll durch die Stärkung und Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung
https://be.lehrplan.ch/index.php?code=e|200|4 2 https://volksschulbildung.lu.ch/-/media/Volksschulbildung/Dokumente/unterricht_organisation/faecher_wost_lehrmittel/bne/Ernaeh-
rung_und_Bewegung/leitfaden_konzept_schulgarten.pdf?rev=9163d45888c14dc99156cc1fcc5a66fc 3 https://volksschulbildung.lu.ch/-/media/Volksschulbildung/Dokumente/unterricht_organisation/faecher_wost_lehrmittel/bne/Ernaeh-
rung_und_Bewegung/konzept_schulgarten.pdf?rev=825dbecba2444dbda308a2e6e6a2d647
und Prävention in den Lebenswelten der Bevölkerung erhöht werden.» Weiter wird im kantona- len Aktionsprogramm Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern, Jugendli- chen und älteren Menschen 2022 bis 2025 die Vision ausgeführt, dass die Gesundheit der Kin- der, Jugendlichen und älteren Menschen im Kanton Bern über die gesamte Lebensspanne ge- fördert werden soll, indem informiert, befähigt und motiviert wird, um Lebensgewohnheiten ge- sund zu gestalten. 4 Ein Schulgarten vereint Bewegung und schulisches Lernen und bietet somit viel Potential für erfolgreiche Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendli- chen. Die PH Bern hat im Frühling 2024 einen Bildungsgarten eröffnet, welcher in Kooperation mit «Bern ist bio» und mit der Stiftsgarten AG entstanden ist. Das Kursprogramm für Lehrperso- nen umfasst Themen wie Planung von Schulgärten, Pflege von Schulgärten, Schulgärten in Hochbeeten, Biodiversität usw.5 Damit sich möglichst viele Schulen an das neue Projekt «Lern- ort Schulgarten» wagen, braucht es seitens Kantons mehr Unterstützung.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat teilt die Haltung der Postulantinnen und Postulanten, dass Schulen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung leisten können. Insbeson- dere indem sie Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Natur unmittelbar zu erleben und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Ausserschulische Lernorte spielen hierbei bereits heute im Kanton Bern eine zentrale Rolle.
Zu den Ziffern nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
Zu Ziffer 1 bis 4 Mit dem von den Postulantinnen und Postulanten erwähnten Bildungsgarten der PHBern ist ein Angebot entstanden, mit welchem Lehrpersonen der öffentlichen Schulen und Studierende der PHBern in gartenpädagogischen Methoden ausgebildet resp. weitergebildet werden. Diese wer- den so zu Multiplikator/-innen, welche die Idee von schulgartenbasierten Unterrichtsprojekten in die öffentlichen Schulen tragen. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) wird die Schulen und die Gemeinden auf das Angebot aufmerksam machen, beispielsweise in Form eines Newslet- ter-Beitrags.
Zu Ziffer 5 Der Fachkräftemangel ist an den Volksschulen nach wie vor die grösste Herausforderung. Der Regierungsrat priorisiert deshalb weitere (finanzielle) Massnahmen zur Stärkung der Schulen. Er prüft dabei auch, ob den Schulen zusätzliche Mittel für den Pool für Spezialaufgaben zur Ver- fügung gestellt werden können. Diese Mittel können von den Schulleitungen beispielsweise auch für die Entlöhnung der für den Schulgarten zuständigen Personen verwendet werden. Un- ter Berücksichtigung der weitgehenden Autonomie der Schulen sieht der Regierungsrat keine weitere Unterstützungsmöglichkeit als sinnvoll.
Zu Ziffer 6 Für die Schulinfrastruktur der Regelschulen sind die Gemeinden zuständig. Diese können sich für eine Beratung an die PHBern oder an die von den Postulantinnen und Postulanten erwähn- ten Kooperationspartner «Bern ist Bio» und «Stiftsgarten AG» wenden.
4 https://www.gf.gsi.be.ch/de/start/info/ueber-uns.html 5 https://www.phbern.ch/ueber-die-phbern/aktuell/news/neuer-lernort-der-bildungsgarten-der-phbern#:~:text=Die%20P%C3%A4dagogi-
sche%20Hochschule%20PHBern%20er%C3%B6ffnet,Lehrpersonen%20sind%20ab%20sofort%20verf%C3%BCgbar.
Zu Ziffer 7 Im Kanton Bern besteht bereits eine beachtliche Zahl von ausserschulischen Lernorten, welche sich nach den Lehrplänen und den BNE-Richtlinien (Bildung für nachhaltige Entwicklung) rich- ten. Die ausserschulischen Lernorte werden durch die BKD finanziell unterstützt. Nachfolgend sind bei den Schulen beliebte Lernorte aufgeführt, die sich hauptsächlich auf die Thematik Bio- diversität und Ökosysteme konzentrieren:
Schule auf dem Bauernhof 6 Angebot für Schulen der Zyklen 1 bis 3. Hauptthemen: Vom Acker auf den Teller, Tiere, Pflanzen und Lebensräume, Ernährung und Gesundheit, Konsum und Nachhaltigkeit. Natur Schule See Land 7 Von Frühling bis Herbst können Schulen aller Schulstufen ihre Gartenbeete bestellen und ihr Gemüse, ihre Blumen und Kräuter pflegen. Grünes Klassenzimmer8 Im Grünen Klassenzimmer können Primarschulklassen der Region Bern Natur mit allen Sin- nen erleben: Zwei bis vier Mal über ein Jahr verteilt entdecken die Kinder den Wald, ein Ge- wässer oder lernen das Leben und Arbeiten im Erlebnisgarten kennen. Weltacker in Attiswil 9 Auf dem Weltacker werden die wichtigsten rund 50 Ackerkulturen der Welt angebaut. Schwerpunktthemen sind Boden und Biodiversität, Klimawandel, Kreisläufe, natürliche Res- sourcen, globale Gerechtigkeit, Landwirtschaft und gutes Essen. Weltacker Bern10 Schulklassen aller Schulstufen können Ackertouren buchen. Botanischer Garten (BOGA) 11 Im BOGA können Schulklassen aller Schulstufen die Vielfalt der Pflanzenwelt entdecken und verstehen lernen. Aufgrund seiner umfangreichen Pflanzensammlungen bietet sich der Garten als lebendiges Lehrbuch an. Lernort Kiesgrube12 Es werden Workshops, Führungen und Unterrichtshilfen für Schulen der Zyklen 1 bis 3 zu den Themen Tiere, Pflanzen, Lebensräume, Steine und Boden durchgeführt. Es gibt Stand- orte in Rubigen, Seeland, Grünenmatt, Wimmis, Müntschemier und Aarwangen.
Der Regierungsrat erachtet Schulgärten als wertvoll und gesundheitsfördernd. Er begrüsst es, wenn sich Schulen diesbezüglich engagieren. Einen Schulgarten zu planen, realisieren und un- terhalten ist aufwändig. Während des ganzen Kalenderjahres sind unterschiedlichste Gartenar- beiten zu erledigen. Im Quartal vor den Sommerferien können die Lehrpersonen und Schullei- tungen mit Pensen- und Klassenplanung, Notenbesprechungen, Schulreisen und Abschlussan- lässen zusätzlich belastet sein. Die Ernte- und Hauptbewässerungszeit fällt oftmals mit der Feri- enzeit zusammen. Entsprechend muss jede Gemeinde massgeschneidert entscheiden, ob sie einen Schulgarten schaffen will. Aus diesen Gründen betrachtet der Regierungsrat die beste- henden ausserschulischen Lernorte als sinnvolle Alternative insbesondere für Schulen, die kei- nen Schulgarten haben.
Verteiler ‒ Grosser Rat
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