2024.RRGR.82
M 060-2024 Tanner (Biel, SP) Psychiatrische Krisenintervention sicherstellen. Antwort des Regierungsrates
19 juin 2024Allemand7 min
Source be.ch
M 060-2024 Tanner (Biel, SP) Psychiatrische Krisenintervention sicherstellen. Antwort des Regierungsrates
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 060-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.82
Eingereicht am: 12.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Tanner (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in) Patzen (Bern, GRÜNE) Stotzer-Wyss (Büren an der Aare, EVP) Walpoth (Bern, SP) Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP) von Greyerz (Bern, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 622/2024 vom 19. Juni 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Psychiatrische Krisenintervention sicherstellen
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. im Rahmen der Fusion von PZM und UPD eine ausreichende und dezentrale Kriseninter- vention und Krisenbetten sicherzustellen
2. Massnahmen zu ergreifen, um die schon bestehenden Angebote in der psychiatrischen Versorgung in allen Kantonsteilen zu gewährleisten, auch in den Bereichen Jugendpsychi- atrie und Alterspsychiatrie
3. Massnahmen zu erarbeiten, um genügend Fachkräfte (namentlich in Biel auch zweispra- chige Fachkräfte) zu rekrutieren
Begründung:
Im Rahmen der Behandlung der Motion 202-2023 «Kein autonomer Beschluss bei Fusion PZM mit UPD» werden bereits wichtige Details der Absichten bei einer Fusion bekannt:
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, wurde Ende 2022 entschieden, dass die UPD AG und die PZM AG einen Zusammenschluss prüfen und am 6. November 2023 beschlossen haben, eine Fusion einzugehen. Um dieses Projekt zu verfolgen, wurde laut den Antworten des Regierungs- rates das Projekt «Morgenrot» erarbeitet. Unter anderem wird dort angestrebt, die Kriseninter- vention in Münsigen zusammenzuführen. Aus der Antwort der Motion 202-2023 «Kein autono- mer Beschluss bei Fusion PZM mit UPD»: «Die Kriseninterventionsstationen von Biel und der
Murtenstrasse sowie die Krisenbetten in Bümpliz sollen in Münsingen integriert werden mit dem Ziel der Einsparung von Ressourcen und dem effizienten Einsatz von Fachkräften.»
Für die Städte und die Regionen wäre die Verlagerung der Kriseninterventionen ein grosser Nachteil. Gerade in den grösseren Städten gibt es einen erhöhten Bedarf für solche Kriseninter- ventionen. Wenn jemand in einer Krise ist, dekompensiert oder suizidal ist, braucht diese Per- son umgehend Unterstützung von Fachpersonen. Die Notfallstationen in den Spitälern können das nicht auffangen. Ausserdem würde der Transport von Menschen in einer akuten Krise sehr teuer kommen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Krisenversorgung vor Ort möglichst schnell passieren kann. Und bei akuten Situationen sind diese zu priorisieren. Dafür müssen die nötigen Strukturen geschaffen werden.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständig- keitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Ent- scheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) begleitet die Fusionsbestrebungen der Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD) AG und dem Psychiatriezentrum Münsin- gen (PZM) AG eng. Dabei ist es der GSI wichtig, auch zukünftig eine ausreichende Psychiatrie- versorgung in allen Regionen des Kantons sicherzustellen. Der von der UPD AG und der PZM AG erstellte Schlussbericht zur Fusion wurde dem Regierungsrat vorgelegt. Der Regierungsrat unterstützt das Zielbild der Fusion. Der vorgelegte Schlussbericht liess jedoch verschiedene Fragen offen, die vor einem definitiven Entscheid des Regierungsrats zur Fusion zu klären sind. Es wurde daher vorerst ein «Letter of Intent» betreffend Zusammenschluss der beiden Psychi- atrien unterzeichnet. Mit Unterstützung der KPMG, welche auch eine Analyse des Schlussbe- richts vorgenommen hat, sollen die identifizierten offenen Fragen geklärt werden. Dazu gehören auch Fragen zu den Psychiatriestandorten und deren Angeboten, inkl. Krisenintervention.
Ziffer 1 Die UPD AG und PZM AG sind im Auftrag der GSI und mit Unterstützung der KPMG derzeit da- ran Standortalternativen zu entwickeln und zu bewerten. Ebenfalls soll ein Modell zur Stärkung der psychiatrischen Versorgung in den Regionen geprüft werden. Es ist bereits heute klar, dass nicht in allen Regionen des Kantons der Aufbau von Kriseninterventionsstationen notwendig ist. In der Region Biel sieht der Regierungsrat jedoch aufgrund der bestehenden psychiatrischen Versorgungssituation einen entsprechenden Bedarf. Daher steht die Region Biel im Fokus der Überlegungen zur Versorgung. Für die künftige Versorgung der frankophonen Bevölkerung führt die GSI zudem Gespräche mit der Réseau de l'Arc (RdA) SA und dem Kanton Jura. Für einen wirtschaftlichen Betrieb einer psychiatrischen Kriseninterventionsstation ist jedoch die Nutzung von betrieblichen Synergien essenziell. In Biel bietet sich eine enge Zusammenarbeit der Psy- chiatrie mit den akutsomatischen Versorgungsangeboten der Spitalzentrum Biel (SZB) AG an. Mit den bestehenden Infrastrukturen war eine solche Zusammenarbeit durch die PZM AG nicht möglich und das Geschäft gestaltete sich an diesem Standort defizitär. Andere potenzielle An- bieter verzichteten nach einer Prüfung der Angebotsweiterführung aus denselben Gründen auf eine Angebotsbereitstellung. Eine nachhaltige Lösung mit Partnern am Standort Biel ist erst nach der Erstellung des Neubaus der SZB AG in Brügg realisierbar.
Ziffer 2 Im Kantonsgebiet befinden sich 27 psychiatrische Spitalstandorte mit stationären Behandlungs- angeboten sowie rund 30 spitalgebundene Ambulatorien und Tageskliniken mit ambulanten Be- handlungsangeboten. Damit zeigt sich die Psychiatrieversorgung im Kanton Bern ausgespro- chen vielfältig. Die stationäre Versorgung wird primär über die Spitalliste Psychiatrie gesteuert. Bei den ambulanten Spitalleistungen beteiligt sich der Kanton an der Finanzierung von Leistun- gen, die bedarfsgerecht, zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung benötigt und durch an- dere Kostenträger nicht oder ungenügend abgegolten werden. Die Versorgung in der stationä- ren und in der ambulanten Psychiatrie ist in drei Altersbereiche unterteilt ist: Kinder- und Ju- gendpsychiatrie (bis und mit 17. Altersjahr), Erwachsenenpsychiatrie (18 bis 64 Jahre) und Al- terspsychiatrie (ab 65 Jahren) 1. Die spitalgebundene kinder- und jugendpsychiatrische Versor- gung (ambulant und stationär) wird im Kanton Bern heute hauptsächlich durch die UPD AG ge- leistet. Dieser Umstand ist historisch gewachsen und birgt Vor- und Nachteile. Im Bereich der alterspsychiatrischen Versorgung leisten sowohl die UPD AG wie auch die PZM AG einen gros- sen Anteil in der Versorgung. Jedoch gibt es in allen Regionen weitere Spitäler und Kliniken mit einem stationären und ambulanten Versorgungsangebot im Bereich der Alterspsychiatrie (Ag- glomeration Bern: Privatklinik Wyss AG; Aaretal-Oberland: fmi AG und Privatklinik Meiringen AG; Biel/Bienne-Berner Jura: RdA SA, Emmental-Oberaaragau: SRO AG und SE AG). Die GSI ist im Rahmen der Arbeiten zur Fusion im engen Austausch mit den zwei Psychiatriekliniken. Bei der laufenden Klärung von offenen Fragen werden auch Standortalternativen geprüft. Die GSi setzt sich dafür ein, weiterhin eine dezentrale psychiatrische Grundversorgung in allen Re- gionen des Kantons sicherzustellen und ist bezüglich der frankophonen Bevölkerung und der Region Biel auch im Gespräch mit dem Kanton Jura und der Réseau de l’Arc SA. Ziffer 3 Die GSI engagiert sich seit längerem stark für die Bereitstellung von Fachkräften für das Ge- sundheitswesen. So werden beispielsweise im Rahmen der Neuregelung der ärztlichen Weiter- bildung, welche mit der Teilrevision des SpVG per 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, Weiterbil- dungsstellen in den unterversorgten Fachrichtungen «Allgemeine Innere Medizin», «Kinder- und Jugendmedizin», «Psychiatrie und Psychotherapie» und «Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie -psychotherapie» spezifisch gefördert. Zusätzlich zur regulären Abgeltung von 15 000 Franken pro Vollzeitäquivalent ärztlicher Weiterbildungsstelle wird für diese vier Fachrichtungen ein För- derbeitrag von 35 000 Franken pro Weiterbildungsstelle finanziert. Darüber hinaus fördert der Kanton Bern den nachhaltigen Aufbau neuer Weiterbildungsstellen in unterversorgten Fachrich- tungen durch Innovationsprogramme, wobei der Kanton bis zu 90 Prozent der anfallenden Pro- grammkosten übernimmt. Bei den nichtuniversitären Gesundheitsberufen hat der Kanton als Massnahme gegen den Fachkräftemängel bereits im Jahr 2012 bei 14 Berufen eine Ausbil- dungspflicht eingeführt. Mit dieser Verpflichtung wird sichergestellt, dass das vorhandene be- triebliche Ausbildungspotential ausgeschöpft wird.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Vgl. Spitalliste Akutsomatik 2019, Spitalliste Psychiatrie 2020, Spitalliste Rehabilitation 2021, Übersicht der laufenden Anpassungen, Stand 1. Januar 2024; verfügbar unter: Spitallisten (be.ch) (letztmals abgerufen am 6. Februar 2024)