2024.SIDGS.178
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Zivildienstgesetzes
5 juin 2024Allemand3 min
Source be.ch
Kanton Bern Canton de Berne '4* •/
Regierungsrat
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RRB Nr.: 550/2024 5. Juni 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Zivildienstgesetzes Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Regierungsrat ist mit der vorliegenden Teilrevision einverstanden. Die Armee stellt die ein- zige sicherheitspolitische Reserve der Schweiz dar. Entsprechend sind der Armee diejenigen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie zur Auftragserfüllung benö- tigt. Dies ist insbesondere im Kontext einer sich verschlechternden internationalen Sicherheits- lage in Europa unerlässlich.
Unter anderem ist dafür zu sorgen, dass die Armee unter Berücksichtigung des verfassungs- mässigen Rechts zur Leistung eines zivilen Ersatzdienstes - aus Gewissensgründen - über aus- reichende personelle Bestände verfügt, um ihre Truppenkörper zu alimentieren. Diese Alimen- tierung muss — wie in Artikel 59 der Bundesverfassung vorgesehen — Vorrang haben. Die An- zahl Zivildienstleistender wird auch nach der vorliegenden Revision hoch bleiben, und sie wer- den ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse weiterhin erfüllen können. Es gibt keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst. Die Wehrpflicht wurde im Jahr 2013 in einer Volksabstimmung mit einer 3/4-Mehrheit eindrücklich bestätigt.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Unannehmlichkeiten während der Dienstpflicht in der Armee keinen ausreichenden Grund für ein Gesuch zum Zivildienst darstellen. Wer bereit Ist, Militärdienst zu leisten, darf sich nicht benachteiligt vorkommen. Ausserdem soll es für in die Armee eingeteilte Personen, die schon einen Teil der Dienstpflicht geleistet haben, weniger at- traktiv sein, in den Zivildienst zu wechseln. Die vorgeschlagenen Massnahmen scheinen geeig- net, die Attraktivität des Zivildienstes zu senken. Des Weiteren schliesst die Erschwerung des Zugangs zum Zivildienst nicht aus, dass die Armee auch weiterhin — und noch vermehrt - be- strebt sein sollte, den Wehrpflichtigen die Sinnhaftigkeit ihrer Aufgabe zu vermitteln, wie sie dies
03104p 1 v 03 in ihrer Vision «Die Schweizer Armee im Jahr 2030» festhält.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 03.06.2024 I Version: 4 I Dok.-Nr.: 287892 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.178 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Der Regierungsrat begrüsst daher die vorgeschlagenen sechs Massnahmen und die damit ver- bundenen Gesetzesänderungen vollumfänglich.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Direktion für Inneres und Justiz — Sicherheitsdirektion - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion - Bildungs- und Kulturdirektion
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 03.06.2024 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 476821 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.178 2/2