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Décision

2024.SIDGS.228

Speisung 2024 des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds

26 juin 2024Allemand4 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 675/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.228 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Speisung 2024 des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Jahresrechnung 2023 von Swisslos wurde an der Genossenschafterversammlung vom 3. Mai 2024 genehmigt. Der dem Kanton Bern zustehende Anteil am Reingewinn für das Jahr 2023 beträgt CHF 70'350'801 (Vorjahr 68'697'493).

Der 2023 erzielte Reingewinn von Swisslos beträgt CHF 511 Mio. (2022: CHF 490 Mio.), was zu einer erstmaligen Auszahlung von über CHF 500 Mio. für gemeinnützige Projekte und den natio- nalen Sport führt. Nach Überweisung von CHF 55.7 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, welche für die Verteilung der Beiträge an den nationalen Sport (Swiss Olympic, Sporthilfe, Schweizer Fussball und Eishockey) zuständig ist, verbleibt ein Reingewinn von CHF 455 Mio. (2022: CHF 434 Mio.) für die beteiligten Kantone und das Fürstentum Liechtenstein. Die Vertei- lung an die Kantone erfolgt nach den Bevölkerungszahlen sowie der Spielfreudigkeit bzw. dem erzielten Umsatz der Kantone.

Gemäss Artikel 41 Absätze 1 und 2 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) können maximal 35% des Reingewinnanteils dem Sportfonds und 20% dem Kulturförderungsfonds zugeteilt werden. Unter Berücksichtigung dieser maximalen Prozent- sätze, des Reservestands im Sportfonds und im Lotteriefonds sowie einer groben Einschätzung des Bedarfs im Sportfonds werden 2024 dem Sportfonds 25% und dem Kulturförderungsfonds 20% des Reingewinnanteils überwiesen. Der Nettobestand des Lotteriefonds per 30. April 2024 beträgt CHF 107'358'459.

Artikel 73 Absatz 2 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) hält fest, dass der Regierungsrat für den Zuwendungsbereich Bau und Instand- setzung von Sportbauten und Sportanlagen eine Obergrenze definieren kann. Per Ende 2023 betrug der Nettobestand des Sportfonds rund CHF 15.6 Mio. Unter Berücksichtigung des aktuellen Nettobestandes, der vorgesehenen Speisung und der vorliegenden bzw. angekündig- ten Gesuche mit grösseren Bauvorhaben bleibt der Nettobestand nach der Speisung genügend hoch, um künftige Vorhaben finanzieren zu können. Daher schlägt die Sicherheitsdirektion vor, auf die Festlegung eines Kontingents zu verzichten.

Im Weitern wird mit der Auflösung der Sport-Toto-Gesellschaft ein Teil des Liquidationserlöses an die Kantone verteilt. Der Anteil des Kantons Bern wird als weitere Einlage in den Sportfonds fliessen. Die Auszahlung und Bekanntgabe des definitiven Betrages erfolgt wahrscheinlich im Verlaufe des Jahres bzw. nach Vorliegen der Gewinnsteuerabrechnung.

2. Rechtsgrundlagen

 Artikel 40 und Artikel 41 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)  Artikel 73 Absatz 2 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)  Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a des Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)

3. Anträge

3.1 SID / Generalsekretariat: Speisung 2024 des Sportfonds Gegenstand: Der Nettobestand des Sportfonds betrug per Ende 2023 CHF 15'641'546. Für die Speisung des Sportfonds wird ein Anteil von 25 Prozent des Reingewinnes beantragt. Damit sind genügend freie Mittel vorhanden, um künftige Vorhaben finanzieren zu können.

Beitrag LF: CHF 17‘580‘000 (25% des Reingewinnanteils gerundet)

Konto: 4460010401-209100154

Auszahlung: Nach Eingang der Zahlung des Reingewinnanteils 2023 von Swisslos

3.2 Sportfonds: Festlegung der Obergrenze des Kontingents für den Bereich Bau und Instandsetzung von Sportbauten und -anlagen 2024 Gegenstand: Aufgrund der Speisung und des nach wie vor genügend hohen Nettobestands des Sportfonds wird auf eine Kontingentierung für den Bereich Bau und Instandsetzung von Sportanlagen verzichtet.

Kontingent Bau: Keine Kontingentierung 2024

3.3 BKD / Amt für Kultur: Speisung 2024 des Kulturförderungsfonds Gegenstand: Der Nettobestand konnte sich nach der ausserordentlichen Belastung durch COVID weiter erholen und betrug per Ende 2023 CHF 8'932'629. Eine Speisung des Kulturförderungsfonds aus dem Lotteriefonds im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenze von 20 Prozent ist angezeigt und wird beantragt. Im Weitern ist eine Einlage ordentlicher Staatsmittel in der Höhe von CHF 2.7 Mio. vorgesehen.

Beitrag LF CHF 14'070'000 (20% des Reingewinnanteils gerundet)

Konto 4460010401-209100155

Auszahlung Nach Eingang der Zahlung des Reingewinnanteils 2023 von Swisslos

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Finanzdirektion