2024.SIDGS.697
Sammelbeschluss Februar 2025 über Beiträge aus dem Lotteriefonds
19 février 2025Allemand29 min
Source be.ch
Sammelbeschluss Februar 2025 über Beiträge aus dem Lotteriefonds
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 144/2025 Datum RR-Sitzung: 19. Februar 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.697 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Sammelbeschluss Februar 2025 über Beiträge aus dem Lotteriefonds
A1) Kultur / Kulturförderung
Rechtsgrundlagen: - Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 31, Art. 35-37 und Art. 45 Abs. 1 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) - Art. 5, Art. 7, Art. 12 Abs. 1 Bst. d, Art. 13 und Art. 14 Abs. 1 des Kantonalen Kulturförderungs- gesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) - Art. 2 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) - Art. 22, Art. 27, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) - Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
01 Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Langnau, Langnau im Emmental Geschäfts Nr.: 838633 Vorhaben: Umbau Dauerausstellung im Regionalmuseum Chüechlihus, Langnau i. E. Gegenstand: Das Regionalmuseum Chüechlihus in Langnau zeigt das Leben im Emmental von gestern bis heute. Um Platz für neue museale und teilhabeorientierte For- mate zu schaffen, soll die Dauerausstellung redimensioniert werden. Mit neuen Aktivitäten zum Emmentaler Kulturerbe und dem Fokus auf Themenzyklen soll das Regionalmuseum zu einem beliebten Ausflugsziel für Gäste und Einheimi- sche im Oberemmental werden. Gleichzeitig wird der Haupteingang und der Empfang des Regionalmuseums, der sich aktuell an der Seite des Hauses befindet, an die Museumsfront versetzt und die Signaletik verbessert. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds (LF) geht an die baulichen Massnahmen im Eingangsbereich sowie die fest installierte Museumseinrichtung. Vorbereitungs- arbeiten werden anteilmässig angerechnet. Mobile Einrichtungen, Ausstellungs- inhalte, Arbeiten im Bereich des Museumsshops und im Bistro, Aufwände für die Szenografie sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 30 % angewendet. Der Beitrag des Amts für Kultur (AK) wird an die Konzeption und Inszenierung der Ausstellungsinhalte (inkl. Medienproduktion und -technik) gesprochen. Voraussetzung für einen Beitrag des Kantons ist ein Beitrag der Gemeinde. Gemäss Richtlinien und Praxis der kantonalen Kulturförderung beträgt der Bei- trag in der Regel maximal gleich viel wie derjenige der Standortgemeinde. Die Abgrenzung der Beiträge LF und AK ist sichergestellt. Eine Doppelfinan-
zierung ist ausgeschlossen.
Gesamtkosten: CHF 293'000.00 Anrechenbar LF: CHF 85'190.00 Finanzierungsplan: Stiftungen: CHF 18'000.00 Gemeinde CHF 80'000.00 Langnau i. E. (Son- derkredit) Eigenleistungen: CHF 85'000.00 Noch offen: CHF 4'450.00 Subvention LF: CHF 25'550.00 Subvention AK: CHF 80'000.00 Kontierung LF: 4600-4460010401-209100101 Beitragsverfall LF: Die Subventionszusicherung LF ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Ausgaben- Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe AK: bewilligung AK: - Einmalige und neue Ausgabe Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr AK: - Objektkredit. - Profitcenter: 4487010001 Kulturförderung. Innenauftrag: 484100010001 Kulturförderung Museen und bildende Kunst Konto: 565000000 Eigene Investitionsbeiträge an priv. Unternehmungen. - Rechnungsjahre: 2025 und 2026 (voraussichtlich je CHF 40'000.00). Der Beitrag AK ist im Budget 2025 sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2026 enthalten. Bedingungen LF: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget) und nach Rückbestätigung mit der Kan- tonalen Denkmalpflege KDP. - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Bedingungen AK: - Der Beitrag AK wird von der Bildungs- und Kulturdirektion, Amt für Kultur, verfügt. - Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilzahlungen von maximal CHF 40'000.00. Die erste Teilzahlung erfolgt nach Vorliegen einer schriftlichen Durchfüh- rungsbestätigung und eines aktualisierten Finanzierungsplans voraussicht- lich im Jahr 2025, die zweite Teilzahlung nach Vorliegen der Schlussabrech- nung voraussichtlich im Jahr 2026. - Weist die Schlussabrechnung Minderkosten in den Bereichen Konzeption und Inszenierung der Museumsinhalte (inkl. Medienproduktion und Technik) im Vergleich zum Budget gemäss Gesuchseingabe aus, wird der Beitrag AK anteilig gekürzt bzw. zurückgefordert. - Die Schlussabrechnung ist gleich wie die das Budget gemäss Gesuchsein- gabe vom 28. Mai 2024 zu strukturieren. - Allfällige Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Der Beitrag wird ohne Präjudiz für zukünftige Unterstützungsbeiträge zugesi- chert. - Die Beitragszusicherung erlischt per 31. Dezember 2026. - Auf die finanzielle Unterstützung durch den Kanton ist in geeigneter Form hinzuweisen. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
A2) Kultur
Rechtsgrundlagen: - Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 31, Art. 35-37 und Art. 45 Abs. 1 bis 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
02 Gesuchsteller: Trägerverein Bernisch-Kantonales Jodlerfest 2025 Lenk-St. Stephan, Lenk im Simmental Geschäfts Nr.: 839655 Vorhaben: Bernisch-Kantonales Jodlerfest 2025 Gegenstand: Das 55. Bernisch-Kantonale Jodlerfest findet vom 20. bis 22. Juni 2025 in der Region Lenk-St. Stephan statt. Rund 3'000 aktive Jodlerinnen und Jodler, Alphorn- und Büchelbläserinnen und -bläser sowie Fahnenschwingerinnen und -schwinger präsentieren ihr Können einer Fachjury sowie den rund 30'000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern. Gemäss Lotteriefondspraxis werden für beitragsberechtigte Veranstaltungen im Bereich Volkskultur Beiträge anhand der Kriterien Anzahl potenzielle Teilneh- mende, Budget und Veranstaltungsdauer berechnet. Das Bernisch-Kantonale Jodlerfest erfüllt alle Kriterien für den höchstmöglichen Beitrag dieser Katego- rie. Gesamtkosten: CHF 1'186'711.00 Anrechenbar: CHF 1'186'711.00 Finanzierungsplan: Festkarten: CHF 226'336.00 Festwirtschaft: CHF 400'000.00 Parkgebühren: CHF 22'500.00 Festabzeichen: CHF 125'000.00 Sponsoring: CHF 324'950.00 Verkauf Abzeichen CHF 16'000.00 noch offen: CHF 21'925.00 Subvention LF: CHF 50'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100101 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Die zugesicherte Subvention wird ausschliesslich an den Gesuchsteller aus- bezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
C) Natur und Umwelt
Rechtsgrundlagen:
- Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. c des Kantonalen Geldspielgeset- zes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 31 und 54 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
03 Gesuchstellerin: Burgergemeinde Orvin Geschäfts Nr.: 837171 Vorhaben: Sanierung Trockensteinmauern um verschiedene Métairies Gegenstand: Die Burgergemeinde Orvin saniert in den Jahren 2024 bis 2027 weitere Ab- schnitte ihrer Trockensteinmauern. Direkt um die Métairie de Jobert (Gemeinde Orvin, Parzelle Nr. 1694) saniert sie drei Mauerstücke mit insgesamt 90 Metern. Bei der Métairie de la Petite Douane (Gemeinde Courtelary, Parzelle Nr. 805) saniert sie einen Abschnitt von 110 Metern. Bei der Métairie du Milieu erstellt sie im Rahmen des Gesamtprojekts neue Trockensteinmauern. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die extern anfallenden Aufwändun- gen für die Sanierung der bestehenden Trockensteinmauern. Nicht berücksich- tigt werden können die Kosten für neue Mauern, die Kosten für Administration, Transport, Rodungsarbeiten, Wagen, Arbeitszelt sowie Unvorhergesehenes. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 30 % angewendet. Gesamtkosten: CHF 347'440.00 Anrechenbar: CHF 124'200.00 Finanzierungsplan: Bund (Zivildienst): CHF 40'200.00 Eigenmittel: CHF 107'400.00 Fremdmittel: CHF 100'000.00 noch offen: CHF 62'580.00 Subvention LF: CHF 37'260.00 Kontierung: 4600-4460010402-209100206 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung
des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
04 Gesuchsteller: Verein Zürcher Forum, Dietikon Geschäfts Nr.: 837187 Vorhaben: Phänomena – die Schweiz staunt, erlebt, versteht - Erlebniswelt Gegenstand: Im Sommer 1984 war die Phänomena mit 1.2 Mio. Besuchenden das Schweizer Grossereignis. Die naturwissenschaftliche Ausstellung mit ihren sinnlich erfahr- baren Darstellungen war derart erfolgreich, dass sie in den Folgejahren auch in den Niederlanden, Deutschland und Südafrika präsentiert wurde. 40 Jahre spä- ter findet in Dietikon vom März bis Oktober 2026 erneut ein Erlebniscampus mit nationaler Ausstrahlung statt. Die Phänomena will die Relevanz der Wissenschaft auf anschauliche und inter- aktive Weise aufzeigen. Sie fördert das Verständnis für naturwissenschaftliche Zusammenhänge und regt zum Nachdenken über aktuelle Herausforderungen wie Klimawandel, Energieversorgung, Technologie und Biodiversität an. Erwar- tet werden 120'000 Bernerinnen und Berner, darunter 1'200 Schulklassen. Der Grossanlass wird von der SBB als Top-Event 2026 eingestuft und damit bevor- zugt beworben. Auf zehn Hektaren werden rund 200 Exponate gezeigt, unter anderem in Zusammenarbeit mit der Universität Bern und der Fachhochschule Bern. Eine eigens entwickelte App, welche Bestandteil der Ausstellung ist, soll schweizweit rund 1'000 geolokalisierten Phänomene – über 100 davon im Kanton Bern – erklären, Wissen vermitteln und Akzeptanz bei der Bevölkerung schaffen. So entsteht beispielsweise ein KI-Trail im Emmental, ein Energie-Trail in Thun, ein Innovations-Trail am Bielersee oder ein Klima-Trail im Berner Oberland. Zur För- derung der Chancengleichheit erhalten im Kanton Bern 4’000 Armuts-betroffene in Zusammenarbeit mit der KulturLegi den Eintritt inklusive ÖV-Ticket kostenlos. Nebst 7 weiteren Kantonen beteiligen sich der Bund, Gemeinden, Stiftungen und private Unternehmen an diesem einzigartigen Projekt. Bei weiteren Kanto- nen sind Gesuche pendent oder werden noch gestellt. Das Projekt ist breit abgestützt und hinsichtlich Dimension und Erlebniswert national einmalig. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Erstellung der Ausstellungsbau- ten, Exponate und die Durchführung der Veranstaltung. Die Kosten für Gastro- nomie, Merchandising, Steuern und Reserven können nicht berücksichtigt wer- den. Bei ausserkantonalen Veranstaltungen werden die Kosten anteilmässig berücksichtigt. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 30 % angewendet. Der Maximalbeitrag liegt bei CHF 500'000 beziehungsweise der Finanzierungslücke. Gesamtkosten: CHF 62'200'364.00 Anrechenbar: CHF 35'249'304.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 26'540'000.00 Sponsoren: CHF 11'133'000.00 Bund: CHF 1'708'100.00 Stiftungen: CHF 4'001'500.00 Gemeindebeiträge: CHF 2'371'458.00
Swisslos andere Kantone: Zürich: CHF 5'000'000.00 Aargau: CHF 1'000'000.00 St. Gallen: CHF 80'000.00 Zug: CHF 61'000.00 Thurgau: CHF 50'000.00 Schwyz: CHF 50'000.00 Appenzell AR: CHF 20'000.00 Defizitgarantie CHF 800'000.00 Städte Zürich und Dietikon, BAK Diverse CHF 129'364.00 noch offen: CHF 8'755'942.00 Subvention LF: CHF 500’000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
05 Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Eriz Geschäfts Nr.: 838931 Vorhaben: Grünenbergpass Eriz - Sanierung historische Wegsubstanz, Trockenmauern Gegenstand: Die öffentliche Wegverbindung zwischen Habkern und Innereriz wird im Inven- tar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) als ehemalige Militär- strasse von nationaler Bedeutung aufgeführt. Im Bereich des Projektperimeters sind der Weg und flankierende Trockenmauern labil. Das ökologisch und kultur- historisch wertvolle Bauwerk soll erhalten und entsprechend instand gestellt werden. Der Beitrag des Lotteriefonds geht an die Sanierung der bestehenden Trocken- mauern mit einer Gesamtlänge von 88 Metern. Pflästerungen, Querabschläge und Randabschlüsse des Weges sowie Reserven können nicht angerechnet werden. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 30 % angerech- net.
Gesamtkosten: CHF 467'479.00 Anrechenbar: CHF 263'919.10 Finanzierungsplan: Bund: CHF 185’000.00 ASTRA IVS Fremdmittel: CHF 100'000.00 Fonds Landschaft Schweiz Fremdmittel: CHF 15'000.00 Fonds Wanderwege
Eigenmittel: CHF 7'746.00 noch offen: CHF 80'563.00 Subvention LF: CHF 79'170.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100106 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
06 Gesuchsteller: BOGA Botanischer Garten Bern (Universität Bern) Geschäfts Nr.: 839099 Vorhaben: «Botanischer Schatz - wie wir Pflanzen feiern und vor dem Aussterben retten» Gegenstand: Mit dem vorliegenden Projekt widmet sich der BOGA der Thematik der seltenen und gefährdeten Pflanzenarten sowie den Möglichkeiten, diese zu fördern. An vier Stationen, verteilt im Botanischen Garten, wird die breite Öffentlichkeit ein- geladen, sich spielerisch in einzelne Aspekte zu vertiefen. Über verschiedene Angebote wie (Wimmel-)Bilder, Spiele, Schatzsuche, Infor- mationstafeln und Vortragsreihen sollen Gross und Klein einen positiven und nachhaltigen Zugang zum Thema Biodiversität, Artenvielfalt und Artenschutz finden. Ein vielfältiges und breites Rahmenprogramm begleitet das Vorhaben, welches sich sowohl aus eigenen Veranstaltungen (Thementage, Führungen, Kinderpro- gramm) als auch aus Kooperationen mit Partnerorganisationen zusammensetzt. Nicht berücksichtigt werden können die Kosten für Fundraising, die Kosten für das Rahmen- und Schulprogramm und die Reserven. Gemäss Lotteriefonds- praxis wird ein Beitragssatz von 30 % angewendet. Gesamtkosten: CHF 149'000.00 Anrechenbar: CHF 97'000.00 Finanzierungsplan: Stiftungen: CHF 85'000.00 Eigenmittel: CHF 28'000.00 noch offen: CHF 6'900.00 Subvention LF: CHF 29’100.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100106 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV;
BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das sub- ventionierte Vorhaben während vier Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
E) Gesellschaft
Rechtsgrundlagen: - Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. e des Kantonalen Geldspielge- setzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 31, Art. 35-37, Art. 45 Abs. 1 bis 3, Art. 62 Abs. 1 der Kantonalen Geldspielverord- nung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
07 Requérante École primaire de Tramelan o N de dossier : 838934 Projet : Projet CourVerte – réaménagement de la cour de l'école de la Printanière Objet : Le projet vise à améliorer la qualité de vie à Tramelan en offrant à la commune, d'ici à juin 2026, une cour verte, propice au jeu, au mouvement et à l'enseigne- ment en plein air. Il consiste en la création d'une aire de jeux, de sports et de rencontre naturelle et biodiversifiée destinée à la population. La subvention du Fonds de loterie porte sur les nouveaux équipements et installations de jeux et sur les travaux de montage ou de construction y relatifs. Les travaux d'environnement, de préparation, d'élimination et de jardinage ainsi que les frais de transport ne peuvent pas être pris en compte. Conformément à la pratique du Fonds de loterie, le taux de subvention est de 40 % pour les équipements de jeux et de 30 % pour les tables, bancs et sièges fixes. Parallè- lement, la requérante a déposé une autre demande de subvention auprès du Fonds du sport pour l'acquisition de matériel sportif et la création d'un terrain de sport. Cette demande est traitée dans une procédure distincte sous la réfé- rence 839774. Les subventions à charge du Fonds de loterie et du Fonds du sport sont délimitées et tout financement à double est exclu. Coûts totaux : CHF 216 325.00 Coûts impu- CHF 149 801.75 tables : Plan de financement : Fondation Radix : CHF 40 000.00 Commune : CHF 110 000.00 Fonds propres : CHF 2 200.00 Non couvert : CHF 7 185.00 Subvention FL : CHF 56 940.00
Comptabilisation : 4600-4460010402-209100206 Validité : La promesse d'octroi est valable quatre ans à compter de la date de l'arrêté. Ce délai peut être prolongé sur demande écrite et motivée, déposée au plus tard deux mois avant l'échéance (art. 43, al. 2 et 3 OCJAr). Conditions : - Le versement sera effectué sur présentation du décompte final (qui doit être présenté de la même manière que le budget et remis en ligne). - Les coûts excédentaires ne seront pas pris en compte. - La subvention sera réduite proportionnellement si les coûts sont moins éle- vés que le montant budgété. - Le montant sera versé exclusivement à la requérante. Tout versement à des tiers est exclu. – La requérante a pour charge de veiller à ce que le projet subventionné serve à un but d'utilité publique et que les installations créées restent en sa pos- session durant les quatre ans qui suivent la fin du versement de la subven- tion. - Le soutien reçu de la part du Fonds de loterie et du Conseil du Jura bernois doit être signalé d'une manière appropriée (joindre une photographie ou un autre moyen de preuve au décompte final). Des logos sont disponibles à cet effet sur les sites www.be.ch/fonds-logos et www.conseildujurabernois.ch/subventions/logo. Conclusion : La demande est partiellement admise. Frais : La procédure ne donne pas lieu à la perception de frais.
08 Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Steffisburg Geschäfts Nr.: 839159 Vorhaben: Ersatz der Spielgeräte und Neugestaltung des Spielplatzes Bahnhofstrasse Gegenstand: Der Spielplatz Bahnhofstrasse ist einer der meistbesuchten Spielplätze von Steffisburg und hat als einziger den Status eines Gemeindespielplatzes. Die Spielgeräte sind veraltet und mussten aufgrund des Spielplatzkontrollberichts aus Sicherheitsgründen grösstenteils entfernt werden; eine Erneuerung ist unumgänglich. Mit dauerhaften Materialien und einem attraktiven Gestaltungs- konzept soll der Spielplatz den Bedürfnissen der Kinder und Familien gerecht werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Neuanschaffung von Spielgeräten und Fallschutzmassnahmen. Vorbereitungsarbeiten, Transportkosten sowie interne Montagearbeiten können nicht berücksichtigt werden. Gemäss Lotterie- fondspraxis wird ein Beitragssatz von 40 % für Spielgeräte und Fallschutz ange- wendet. Gesamtkosten: CHF 129'158.15 Anrechenbar: CHF 113'148.45 Finanzierungsplan: Eigenfinanzierung: CHF 83'908.15 Subvention LF: CHF 45’250.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget. - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag.
- Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während vier Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
09 Gesuchsteller: Verein Pfadfinderheime Schwyzerstärn, Bern Geschäfts Nr.: 838043 Vorhaben: Pfadiheim Schwyzerstärn Bern Gegenstand: Die Pfadi Schwyzerstärn plant am Schwyzerstärnweg in Bern den Ersatz des baufälligen Anbaus aus dem Jahr 1959. Der Neubau soll im Gegensatz zur bis- herigen Baracke komfortabel und sicher beheizbar sein und mit einer neuen Raumaufteilung den Aktivitäten verschiedener Altersstufen gerecht werden. Zudem wird das Hauptgebäude saniert und soll statt mit Öl neu durch die Abwärme des benachbarten Rechenzentrums beheizt werden. Die Fenster im ersten Stock werden aus energetischen Gründen ersetzt und die Fassade frisch gestrichen. Der Gesuchsteller installiert auf beiden Gebäuden neu Photovoltaik. Der Beitrag des Lotteriefonds geht an die Aufwendungen für den Ersatzbau des Nebengebäudes und die Sanierung des Hauptgebäudes. Vorbereitungsarbeiten und Honorarkosten können anteilmässig angerechnet werden. Kosten für die Entsorgung, Baureinigung, Umgebungsarbeiten und die Baunebenkosten kön- nen nicht berücksichtigt werden. Gemäss Lotteriefondspraxis wird für die Bei- tragsermittlung die mathematische Beitragsformel für Bauten im Bereich Lotte- riefonds angewendet. Gesamtkosten: CHF 789'694.00 Anrechenbar: CHF 667'104.00 Finanzierungsplan: Burgergemeinde CHF 10'000.00 Fördermittel: CHF 35'000.00 Spenden: CHF 530'024.00 Subvention LF: CHF 214'670.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das sub- ventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
10 Gesuchstellerin: Immobilien Stadt Bern Geschäfts Nr.: 834156 Vorhaben: Gesamtsanierung Volksschule Schwabgut, Aula Gegenstand: Die Stadt Bern, als Eigentümerin vertreten durch Immobilien Stadt Bern, saniert die gesamte Schulanlage Schwabgut im Schulkreis Bethlehem, erbaut in den 1960er Jahren. Das vorliegende Gesuch an den Lotteriefonds betrifft aus- schliesslich die Aula im Innenhof des Gebäudes Schwabgut 2. Die eigentlichen Schulgebäude und der Turnhallentrakt sind nicht Gegenstand des Gesuches. Durch die Gesamtsanierung wird die Aula besser gedämmt, der Zugang und die Akustik werden verbessert, die Fenster und die Haustechnik erneuert. Die Aula wird bereits heute ausserhalb der Unterrichtszeiten der breiten Öffentlichkeit vermietet. Künftig fördert die Stadt Bern die Raumvermietung durch digitale Buchungsmöglichkeiten. Die Mietpreise sind abgestuft und favorisieren die nicht gewinnorientierten Veranstaltungen und Institutionen. Besonders preis- günstig bzw. kostenlos wird die Aula zur Nutzung durch Jugendvereine vermie- tet. Der Regierungsrat hat bereits einem Beitrag von CHF 597'820 (RRB 205/2024 vom 28. Februar 2024) aus dem Sportfonds an die Anlagekosten der Doppel- turnhalle Schwabgut zugestimmt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Baukosten der Aula. Eine Doppelfinanzierung durch den Sportfonds und den Lotteriefonds ist ausgeschlossen. Baunebenkosten, die Ausstattung der Aula sowie die Umzugskosten können nicht berücksichtigt wer- den. Vorbereitungsarbeiten und Honorarkosten werden anteilig angerechnet. Weil der Schulbetrieb die Nutzung der Aula durch die Öffentlichkeit zeitlich deutlich einschränkt, wird ein Reduktionsfaktor von 70 % auf den anrechenba- ren Kosten angewendet. Gemäss Lotteriefondspraxis beträgt der Beitragssatz 30 %. Gesamtkosten: CHF 2'009'900.00 Anrechenbar: CHF 403'831.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 1'888'760.00 Subvention LF: CHF 121'140.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass der subventionierte Bau während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt.
- Die Gesuchstellerin stellt dem Lotteriefonds nach Inbetriebnahme jährlich während vier Jahren den Belegungsplan der Aula unaufgefordert zur Verfü- gung. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
11 Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Trubschachen Geschäfts Nr.: 838964 Vorhaben: Sanierung Dorfschulhaus mit Spielplatz Gegenstand: Die Einwohnergemeinde Trubschachen renoviert das Dorfschulhaus und ge- staltet die Umgebung. Damit verbunden ist die Neugestaltung des öffentlich zugänglichen Spielplatzes, welcher Gegenstand des Gesuches ist. Der beste- hende Platz wird zurückgebaut und verschoben, um eine gute Besonnung zu erreichen. Der Spielplatz ist öffentlich zugänglich. Den Verpflichtungskredit für das Gesamtvorhaben in der Höhe von CHF 3,8 Mio. hat die Gemeindever- sammlung Trubschachen im Mai 2022 genehmigt. Das Gesuch an den Lotteriefonds betrifft einzig die Neugestaltung des Spielplat- zes. Die Subvention aus dem Lotteriefonds geht an die Neuanschaffung und Montage von Spielgeräten, Fallschutzmassnahmen und fest installierten Sitzge- legenheiten. Vorbereitungs- und Umgebungsarbeiten, Fahrradständer, Zäune, Abbruch- und Deponiekosten, Belagsarbeiten sowie Reservepositionen können nicht angerechnet werden. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 40 % für Spielgeräte und Fallschutzmassnahmen sowie ein Beitragssatz von 30 % für die Sitzgelegenhei- ten angewendet. Gesamtkosten: CHF 281'778.00 Anrechenbar: CHF 63’170.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 258'208.00 Subvention LF: CHF 23'570.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget) - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während vier Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen.
Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
12 Gesuchsteller: Verein Sport und Vielfalt, Basel Geschäfts Nr.: 839164 Vorhaben: DAS RECHT ZU KICKEN – Die Geschichte des Schweizer Frauenfussballs in der Zeit von 1923 bis 2025 Gegenstand: Rechtzeitig zum Anpfiff der UEFA Women’s EURO 2025, mit acht Spielen an zwei Austragungsorten im Kanton Bern, präsentiert der Verein Sport & Vielfalt ein Projekt zur Aufarbeitung der weiblichen Fussballgeschichte in der Schweiz. Die breite Öffentlichkeit erfährt durch ein Buch und einen Podcast mehr über die Vergangenheit und Gegenwart der weiblichen Fussballaktivitäten im Land. Dabei geht es auch um Siege, Tore und Trophäen, besonders aber um Empo- werment, Teilhabe, Sichtbarkeit und die Förderung von Frauen im Sport. Das zweisprachige (deutsch/französisch), nationale Projekt beleuchtet auch wichtige Berner Ereignisse und Meilensteine. Dabei handelt es sich nicht nur um diverse Spiele auf nationaler Ebene, welche im Kanton Bern stattfanden, sondern beispielsweise auch um die Gründung des DFC Bern im Jahr 1968, eine der ersten Schweizer Frauenfussballmannschaften überhaupt, die dann auch sehr erfolgreich wurde. Auch die Etablierung der Frauenfussballabteilung des BSC Young Boys im Jahr 2004 wird ausgeführt, welche einen wichtigen Schritt zur Integration des Frauenfussballs in professionelle Strukturen darstellte. Gemäss Lotteriefondspraxis können die extern anfallenden Kosten für Lektorat, Korrektorat, Satz, Gestaltung und Druck der Publikation mit einem Beitragssatz von 15 % (das Buch wird zum Verkauf angeboten) und die Übersetzungskosten mit 40 % unterstützt werden. Interne Aufwendungen, Kosten für die Koordina- tion, Marketing und Verlagsgemeinkosten sowie Aufwendungen für den Podcast können nicht berücksichtigt werden. Gesamtkosten: CHF 279'000.00 Anrechenbar: CHF 101'380.00 Finanzierungsplan: Host City Zürich: CHF 30'000.00 Host City Genf: CHF 10'000.00 Host City Bern: CHF 10'000.00 Host City Thun: CHF 10'000.00 Host City Sion: CHF 5'000.00 Lotteriefonds AG: CHF 5'000.00 Lotteriefonds BS: CHF 10'000.00 Zürcher Kantonal- verband für Sport CHF 5'000.00 Stiftungen: CHF 63'200.00 IZFG: CHF 42'000.00 (Interdisziplinäres Zentrum für Geschlechterforschung) Bucherlös: CHF 16'740.00 noch offen: CHF 48'860.00 Subvention LF: CHF 23'200.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). Nebst zwei Belegexemplaren der Publi- kation an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Lotteriefonds, Kramgasse 20, 3011 Bern, ist je ein Belegexemplar den Regionalbibliothe- ken im Kanton Bern zuzustellen. - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
13 Gesuchsteller: année politique suisse, Institut für Politikwissenschaften, Bern Geschäfts Nr.: 836012 Vorhaben: Online-Informationsplattform zu den Schweizer Parteien Gegenstand: Politische Parteien sind Schlüsselakteurinnen der Schweizer Demokratie, gerade mit ihrer international einzigartigen Gliederung in starke Kantonal- und Ortsparteien. Derweil die gesellschaftliche Bedeutung hoch ist, fehlt bislang eine lückenlose, öffentlich zugängliche und umfassende Übersicht über die nationale und kantonale Parteienlandschaft. Mit einer neuen elektronischen Plattform stellt die Gesuchstellerin dauerhaft ein werturteilsfreies und kostenlo- ses Angebot an hochwertigen Informationen zur Verfügung. Die Website wird für ein breites Publikum verständlich und attraktiv gestaltet und soll zur Auseinandersetzung mit dem Parteiensystem einladen. Das neue, einmalige Online-Nachschlagewerk ist für den Kanton Bern besonders bedeu- tend. Dieser zeichnet sich im interkantonalen Vergleich durch eine überdurch- schnittlich vielfältige Parteienlandschaft aus. Bern als Bundesstadt ist auch Sitz der nationalen Parteien. Projektträgerin und Gesuchstellerin ist année politique suisse, ein vom Bund finanziertes Unternehmen der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften, angesiedelt am Institut für Politikwissenschaft der Uni- versität Bern. année politique suisse betreibt bereits andere öffentliche Daten- plattformen wie anneepolitique.swiss, eine Chronik zur Schweizer Politik, und swissvotes.ch, die umfassendste Datenbank zu den Schweizer Volksabstim- mungen. Für die technische Umsetzung der geplanten neuen Parteien- Plattform ist die Gesuchstellerin auf Drittmittel angewiesen. Die inhaltliche Betreuung und der spätere Betrieb der Parteienplattform sind im Rahmen von année politique suisse gesichert. Der Beitrag des Lotteriefonds geht an den Aufbau der neuen Website. Die Kosten für Vorbereitung, Projektleitung und Planung sowie inhaltliche Arbeiten und Reserven können nicht angerechnet werden. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 30 % angewendet. Gesamtkosten: CHF 129'140.00 Anrechenbar: CHF 75'075.00 Finanzierungsplan: Spenden: CHF 30'000.00 Schweiz. Akademie für Geistes- u. Sozialwissenschaften Spenden: CHF 18'000.00 Schweiz. Gemeinnützige Gesellschaft Spenden: CHF 15'000.00 Parlamentsbibliothek eidg. Bundesversammlung Spenden: CHF 15'000.00 Ernst Göhner-Stiftung Spenden: CHF 5'000.00 Fondation Johanna Dürmüller-Bol
Sponsoren: CHF 5'000.00 Burgergemeinde Bern Eigenmittel: CHF 11'140.00 noch offen: CHF 7’480.00 Subvention LF: CHF 22'520.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
14 Gesuchstellerin: Blutspende SRK Schweiz AG, Bern Geschäfts Nr.: 837159 Vorhaben: Sensibilisierungskampagne «Sei der Match fürs Leben» Gegenstand: Leukämie ist die häufigste Krebsart bei Kindern. Sowohl diese Krankheit als auch Immundefekte, chronische Bluterkrankungen und bösartige Tumore sind bei Kindern und Erwachsenen durch die Transplantation von Blutstammzellen erfolgreich therapierbar. Je mehr Menschen als Spender zur Verfügung stehen, desto grössere Heilungschancen haben die Erkrankten. Jede vierte schwer erkrankte Person findet aber derzeit keine passende Spende; keinen «Match fürs Leben». Während Blutspenden sehr gut bekannt sind, kennen nur wenige die komplexere Blutstammzellspende. Die Neuregist- rierungen nehmen ab und registrierte Personen über 60 Jahren scheiden auf- grund der gesetzlichen Vorgaben aus. Als Spender eignen sich junge Menschen. Es bedarf einer breiten Sensibilisie- rung, um sie zu informieren und bestenfalls für eine Registrierung zu gewinnen. Diverse Massnahmen sollen die Aufmerksamkeit der Zielgruppe wecken. Die Sensibilisierung umfasst eine Social Media-Kampagne mit Beiträgen auf Insta- gram, TikTok, YouTube und Facebook sowie Plakate, Flyer, Banner und Infor- mationsmaterialien. Beiträge an Sensibilisierungsmassnahmen werden anhand der Lotteriefonds- praxis für Veranstaltungen berechnet. Es wird ein Beitragssatz von 30 % ange- wendet. Gesamtkosten: CHF 682'981.00 Anrechenbar: CHF 609'130.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 191'201.00 Spenden: CHF 122'981.00 Swisslos weitere Kantone: CHF 66'069.00 Stiftungen: CHF 120'000.00
Subvention LF: CHF 182’730.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Finanzielle Situation Lotteriefonds per 10.01.2025
Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 100'663’607 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 1'411’100
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion ‒ Bildungs- und Kulturdirektion