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Décision

2024.WEU.3792

Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) (Berichtigung)

23 octobre 2024Allemand29 min

Source be.ch

Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) Berichtigung vom 23.10.2024

Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 922.63 Aufgehoben: –

Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Der Erlass 922.63 Verordnung über den Wildtierschutz vom 26.02.2003 (WTSchV) (Stand 01.08.2024) wird wie folgt berichtigt:

Anhänge Anhang 2: zu Artikel 3 und 4 (geändert)

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Diese Berichtigung tritt am ersten Tag des Monats nach ihrer Veröffentlichung in der BAG in Kraft.

Bern, 23. Oktober 2024 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Allemann Der Staatsschreiber: Auer

1 922.63-A2

Anhang 2 zu Artikel 3 und 4 (Stand 01.08.2024)

Alle Gebiets- und Massnahmenbeschreibungen in den kantonalen Wildschutzgebieten

2 922.63-A2

2. Bäder

3 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b, 1c): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 28. Februar gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

4 922.63-A2

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge. In Kernzone 1b und 1c zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Weissenbachgrabens und des Ruersbachs (Zone 1c) Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember ist die Jagd verboten. Die Jagd auf Murmeltiere und männliche Gämsen ist verboten.

5 922.63-A2

3. Ballenberg

6 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 16. November bis zum 28. Februar gestattet.

7 922.63-A2

4. Bödeli

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

8 922.63-A2

5. Breithorn

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. September bis zum 30. September gestat- tet. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Motorfahrzeugverkehr ist verboten, mit Ausnahme von Land- und Forstwirtschaft.

9 922.63-A2

6. Brienzersee

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

10 922.63-A2

7. Dürrenwald

11 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3, 4): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist nur vom 10. September bis zum 30. No- vember gestattet. Das Gebiet kann zonenweise ganz oder teil- weise bereits ab 1. September für die Hirschjagd gemäss den jähr- lichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Um- welt für die Jagdperiode geöffnet werden.

12 922.63-A2

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

Zone1: Kategorie C: Die Jagd auf männliche Gämsen ist verboten.

Zonen 2,3,4: Kategorie C: Die Jagd auf Gämsen ist nur vom 10. September bis zum 30. Sep- tember gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirt- schaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode gestattet.

In allen Kernzonen (1b, 2b, 2c, 4b, 4c) zusätzlich: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis 31. Juli verboten. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind verboten.

In der Kernzone 4b zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. August nur auf dem offiziellen Wanderweg begangen werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. August an der Leine zu führen.

13 922.63-A2

8. Engelalp

14 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. September bis zum 28. Februar gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

15 922.63-A2

Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. März bis zum 31. Juli nur auf den beste- henden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Da- von ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Dorfbachs Reichenbach und der Suld. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

16 922.63-A2

9. Erlenbach

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

17 922.63-A2

10. Fildrich

18 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b, 1c): Kategorie C: Die Jagd auf Gämsen ist verboten. Die Jagd auf Hirsche ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden.

19 922.63-A2

In Kernzonen 1b und 1c zusätzlich: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Fildrich-Oberlaufs und des Gurbsbachs. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

20 922.63-A2

11. Gehrihorn

21 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3): Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. September bis zum 28. Februar gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet. Kategorie E: Hunde sind vom 1. März bis zum 31. Juli an der Leine zu führen.

22 922.63-A2

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Von den bezeichneten Routen aus ist der Zugang zum Eiskletter- gebiet Breitwangflue erlaubt. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

23 922.63-A2

12. Giferhorn

24 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist nur vom 10. September bis zum 30. No- vember gestattet. Das Gebiet kann zonenweise ganz oder teil- weise bereits ab 1. September für die Hirschjagd gemäss den jähr- lichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Um- welt für die Jagdperiode geöffnet werden.

25 922.63-A2

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

Zonen 1 und 2: Kategorie C: Die Jagd auf Gämsen ist nur vom 10. September bis zum 30. Sep- tember gestattet.

Zone 3: Kategorie C: Die Jagd auf männliche Gämsen ist verboten.

In allen Kernzonen (1b, 1c, 1d, 2b, 3b) zusätzlich: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis 31. Juli verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den beste- henden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten.

26 922.63-A2

13. Grimsel

27 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modell- flugzeuge, Drohnen) ist verboten.

28 922.63-A2

14. Grindelwald

29 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

30 922.63-A2

15. Grosser Lohner

31 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Ausgenommen sind Hegeabschüsse von Steinwild. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen.

32 922.63-A2

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten.

33 922.63-A2

17. Heimberg, Baggersee

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

34 922.63-A2

18. Hohgant

35 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b): Kategorie C: Die Jagd ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperi- ode gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd verboten.

36 922.63-A2

Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 7. August nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers des Fallbach-Oberlaufs. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 7. August an der Leine zu führen. Kategorie F: Von den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen aus ist der Zugang zu den Kletterrouten in den Gebieten Geisskirche und Furggegütsch erlaubt. Die Störung des Brutgeschäfts ist ver- boten. Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sowie das Lärmen und die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.

37 922.63-A2

20. Jägglisglunte

38 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

39 922.63-A2

21. Junzlen

40 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

41 922.63-A2

22. Justistal

Schutzmassnahmen: Zone 1a (Hanglage): Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. September bis zum 30. November nur auf den bezeichneten Wegen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Das freie Campieren ist vom 1. September bis zum 30. Novem- ber verboten.

42 922.63-A2

Zone 1b (Talboden): Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

Zonen 2a und 2b: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. September bis zum 30. November gemäss den Angaben der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet.

43 922.63-A2

23. Kandersteg

44 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Zone 1a: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten (inklusive gesamte Was- serfläche der Kander). Kategorie E: Hunde sind vom 1. März bis zum 31. Juli entlang der Gewässer an der Leine zu führen.

45 922.63-A2

Zone 1b: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fische- reiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Filfalle- bachs und der kantonalen Fischzucht. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen und der bestehenden Langlaufloipen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten.

46 922.63-A2

25. Kleiner Rugen

Schutzmassnahme: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Dezember bis zum 28. Februar gestattet.

47 922.63-A2

26. Kunzentännlen-Hinterstock

48 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Das Gebiet kann für die Hirschjagd gemäss den Angaben der Wirt- schafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festle- gungen für die Jagdperiode geöffnet werden. Die übrige Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten.

49 922.63-A2

27. Längenberg

50 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 1f): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

51 922.63-A2

Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

In Kernzone 1a zusätzlich: Kategorie C: Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 28. Februar gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

In Kernzone 1b, 1c, 1d, 1e und 1f zusätzlich: Kategorie C: Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 30. November gestattet. Ab dem 1. Dezember darf in den Kernzonen 1e und 1f nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. In den Kernzonen 1b, 1c und 1d ist die Jagd ab dem 1. Dezember verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie C: Die Jagd auf Murmeltiere und männliche Gämsen ist verboten.

In Kernzone 1c zusätzlich: Kategorie F: Das Klettern ist verboten.

52 922.63-A2

28. Latrejenalp

53 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b): Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. September bis zum 28. Februar gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

54 922.63-A2

Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. März bis zum 31. Juli nur auf den beste- henden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Da- von ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Suld-Oberlaufs und Latrejebachs. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

55 922.63-A2

29. Lauenen

56 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

57 922.63-A2

30. Lenk

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

58 922.63-A2

31. Scheibe

59 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

60 922.63-A2

Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

In Zone 1a zusätzlich: Kategorie C: Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 28. Februar gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie C: Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 30. November gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd verboten. Die Jagd auf Murmeltiere und männliche Gämsen ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Morgetenbach Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

61 922.63-A2

33. Spiezberg

62 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b): Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

63 922.63-A2

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten.

64 922.63-A2

34. Spiezer Stauweiher

65 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fische- reiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Stauwei- hers. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

66 922.63-A2

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten. Baden, Wassersport und Boote aller Art sind verboten.

67 922.63-A2

35. Thunersee

68 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie F: Das Starten und Anlegen mit Drachensegelbrettern und ähnlichen Geräten ist im Bereich des Kanderdeltas verboten.

69 922.63-A2

36. Tschärzis-Wispile

70 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist nur vom 10. September bis zum 30. No- vember gestattet. Das Gebiet kann zonenweise ganz oder teil- weise bereits ab 1. September für die Hirschjagd gemäss den jähr- lichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Um- welt für die Jagdperiode geöffnet werden.

71 922.63-A2

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

Zone 1: Kategorie C: Die Jagd auf Gämsen ist nur vom 10. September bis zum 30. Sep- tember gestattet.

Zonen 2 und 3: Kategorie C: Die Jagd auf männliche Gämsen ist gemäss den Angaben der Di- rektion für Wirtschaft, Energie und Umwelt in den jährlichen Fest- legungen für die Jagdperiode entweder in der Zone 2 oder in der Zone 3 gestattet.

In allen Kernzonen (1b, 1c, 1d, 1e, 1f, 1g, 2b, 3b) zusätzlich: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis zum 31. Juli verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den beste- henden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten.

72 922.63-A2

37. Aareufer-Kleinhöchstetten-Jaberg

73 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sowie das Lärmen und die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten.

74 922.63-A2

39. Bleienbachermoos und Sängeli

75 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen betreten wer- den. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Be- gehung des Ufers entlang der Gewässer. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

76 922.63-A2

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

77 922.63-A2

40. Bremgartenwald (Weiher)

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

78 922.63-A2

41. Brüggwald bei Biel

79 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

80 922.63-A2

42. Burgäschisee-Chlepfibeerimoos

81 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen betreten werden. Davon ausgenommen ist der Hornusserplatz inklusive Zugang. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

82 922.63-A2

43. Eichholz-Selhofen

83 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b): Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen betreten werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

84 922.63-A2

Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sowie das Lärmen und die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten.

85 922.63-A2

44. Elfenau

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

86 922.63-A2

45. Enggisteinmoos

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

87 922.63-A2

46. Erlimoos

88 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Der Zugang zum Bänkli und Ab- fallbehälter ist erlaubt. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

89 922.63-A2

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

90 922.63-A2

48. Fencherengiessen

91 922.63-A2

Perimeter: 100m Zone von Uferlinie.

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gestattet.

92 922.63-A2

50. Gerlafingen

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

93 922.63-A2

51. Gondiswil (Weiher)

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

94 922.63-A2

52. Gürbe bei Toffen

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

95 922.63-A2

53. Gurten

96 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

97 922.63-A2

56. Hurst

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

98 922.63-A2

57. Inser Torfstich

Schutzmassnahme: Kategorie C: Die Jagd ist ohne Hunde vom 1. Dezember bis zum 28. Februar gestattet. Die Jagd auf Vögel ist verboten.

99 922.63-A2

59. Moossee

100 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1a, 1b, 1c): Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

In Kernzone 1b und 1c zusätzlich: Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

101 922.63-A2

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen betreten wer- den.

102 922.63-A2

60. Könizberg

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Dezember bis zum 28. Februar gestattet. Kategorie E: Hunde sind vom 1. April bis zum 31. Juli an der Leine zu führen.

103 922.63-A2

62. Lindental

104 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Dezember bis zum 28. Februar gestattet. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Februar bis zum 30. Juni nur auf den be- zeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.

105 922.63-A2

64. Meienriedloch

106 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

107 922.63-A2

65. Mörigenbucht

108 922.63-A2

Perimeter: 150m Zone von Uferlinie. Schutzmassnahmen: Zone 1a: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

109 922.63-A2

Zone 1b: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

110 922.63-A2

66. Nidau

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

111 922.63-A2

67. Niederwangen (Weiher)

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

112 922.63-A2

69. Schüpfenfluh

113 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Zonen 1a (Schüpfenfluh West) und 1b (Schüpfenfluh Ost): Kategorie C: Die Jagd ist gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode gestattet. So- weit die Jagd gestattet ist, darf ab dem 16. November nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden.

114 922.63-A2

Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren wer- den. Das Gebiet darf vom 1. April bis zum 30. Juni nur auf den beste- henden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 30. Juni an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern ausserhalb der bezeichneten Routen sowie Hundeschlittensport, sportliche Anlässe und gesell- schaftliche Veranstaltungen sind verboten.

Zone 1c (Heitihubel): Kategorie C: Die Jagd ist gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode gestattet. So- weit die Jagd gestattet ist, darf ab dem 16. November nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind verboten.

115 922.63-A2

70. Stockgiesse

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

116 922.63-A2

72. Sumiswald (Weiher)

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gestattet.

117 922.63-A2

73. Vogelraupfi

118 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen betreten wer- den. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Be- gehung des Ufers entlang der Aare. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

119 922.63-A2

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

120 922.63-A2

74. Widi bei Grächwil

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

121 922.63-A2

76. Zihl bei Château de Thielle

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

122 922.63-A2

77. Zihl bei St. Johannsen

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

123 922.63-A2

78. Bévilard

124 922.63-A2

Perimeter: 100m Zone beidseitig der Wasserfläche.

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gestattet.

125 922.63-A2

79. Chasseral

126 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu füh- ren. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern ausserhalb der bezeichneten Routen sind verboten.

127 922.63-A2

80. Chaufours

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. .

128 922.63-A2

82. Courtelary (Weiher)

129 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren wer- den. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 30. Juni an der Leine zu führen.

130 922.63-A2

83. Etang de la Ronde

131 922.63-A2

Perimeter: 100m Zone um die Wasserfläche. Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren wer- den.

132 922.63-A2

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 30. Juni an der Leine zu führen.

133 922.63-A2

84. La Heutte

134 922.63-A2

Perimeter: 100m Zone beidseitig der Wasserfläche.

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gestattet.

135 922.63-A2

88. Burgseeli

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

136 922.63-A2

89. Fräschelsweiher

137 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

138 922.63-A2

90. Wengimoos

139 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

140 922.63-A2

92. Täuffelenweiher

141 922.63-A2

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

142 922.63-A2

94. Chesselau

143 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren wer- den. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

144 922.63-A2

95. Stude / Ritzele

145 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren wer- den. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu füh- ren.

146 922.63-A2

97. Etang de la Noz

147 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu füh- ren.

148 922.63-A2

Kategorie F: Baden, Wassersport und Boote aller Art sind verboten.

149 922.63-A2

98. Les Boveresses

150 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu füh- ren.

151 922.63-A2

100. Mont Sujet

152 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu füh- ren.

153 922.63-A2

101. Amsoldinger- und Uebeschisee / Schmittmoos

154 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Zone 1a:

Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf von Zivilpersonen nur auf den Wegen und Stras- sen gemäss Benutzerordnung des Waffenplatzes Thun betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

155 922.63-A2

Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten.

Zone 1b:

Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflug- zeuge, Drohnen) ist verboten.

156 922.63-A2

102. Niesen

157 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3): Kategorie C: Die Jagd ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperi- ode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

158 922.63-A2

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

159 922.63-A2

103. Chorb-Turnen

160 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis zum 28. Februar verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten.

161 922.63-A2

Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

162 922.63-A2

104. Arblihore-Sitewald

163 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt wer- den. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen.

164 922.63-A2

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

165 922.63-A2

105. Höllersberg

166 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt wer- den. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen.

167 922.63-A2

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichne- ten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

168 922.63-A2

106. Blattewald

169 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt wer- den. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen.

170 922.63-A2

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichne- ten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

171 922.63-A2

107. Nessli

172 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt wer- den. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers des Narrenbachs (Menigbachs).

173 922.63-A2

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

174 922.63-A2

108. Gridwald-Fürsteiniwald-Senggiwald

175 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis zum 28. Februar verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers der Simme und des Goldbachs. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen.

176 922.63-A2

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

177 922.63-A2

109. Aarestau Wynau

178 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten.

179 922.63-A2

111. Golfplatz Limpach

180 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

181 922.63-A2

112. Heustrich

182 922.63-A2

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist ohne Hunde gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd ver- boten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.

183 922.63-A2

Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Droh- nen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modell- flugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) (Berichtigung) | Lexipedia