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Décision

2025.BVD.1050

Bern, Bahnhofplatz 10, Kantonspolizei. Verpflichtungskredit für Anmiete und Mieterausbau

19 novembre 2025Allemand5 min

Source be.ch

Bern, Bahnhofplatz 10, Kantonspolizei. Verpflichtungskredit für Anmiete und Mieterausbau

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1256/2025 Datum RR-Sitzung: 19. November 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.1050 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bern, Bahnhofplatz 10, Kantonspolizei, Verpflichtungskredit für Anmiete und Mieterausbau

Erwägungen

1. Gegenstand

Seit 2012 befindet sich die Polizeiwache im Bahnhof Bern im Stadtgeschoss am Bahnhofplatz 10. Im Rahmen des Projekts «Zukunft Bahnhof Bern» wird der Bahnhof von den SBB umfassend ausgebaut und modernisiert. Die Polizeiwache muss deshalb am bestehenden Standort weichen.

Neu soll die Polizeiwache auf dem Parkdeck des Bahnhofs angesiedelt werden, angrenzend an die Wache der Transportpolizei (TPO) der SBB und der Einsatzzentrale der Transsicura, um die verschie- denen betrieblichen Schnittstellen und räumlichen Synergien optimal zu nutzen. Aufgrund der deutlich grösseren Verkehrs- und Aufenthaltsflächen und der zunehmenden Personenströme im künftigen Bahnhof Bern sowie zwecks Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen muss die Polizeiwache per- sonell und räumlich vergrössert werden.

Mit den beantragten wiederkehrenden Ausgaben von CHF 376 460 sollen die benötigten Flächen im Bahnhof Bern angemietet werden. Die Ausgabenbewilligung wird entsprechend der ersten fixen Miet- dauer für 10 Jahre, vom 1. April 2027 bis zum 31. März 2037, beantragt. Der strategisch wichtige Standort soll für die Kantonspolizei Bern langfristig gesichert werden.

Der Mieterausbau wird durch den Kanton projektiert und realisiert. Dafür werden einmalige Ausgaben von CHF 6 077 000 (Gesamtkosten CHF 6 667 000 abzüglich bereits bewilligter Kosten für die Projek- tierung von CHF 590 000) beantragt. In den Gesamtkosten enthalten sind CHF 567 000 für Mobiliar, Umzug und ICT zu Lasten der Sicherheitsdirektion.

Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

2. Rechtsgrundlagen

Polizeigesetz vom 15. Juni 2022 (PolG; BSG 551.1), Art. 1, 9 und 153 Polizeiverordnung vom 20. November 2019 (PolV; BSG 551.111) Verordnung vom 23. Oktober 2019 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirek- tion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 1 und 8 Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Ver- kehrsdirektion, (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 Bst. b Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

3.1 Wiederkehrende Ausgaben für Mietzins und Nebenkosten

Preisstand: Der Nettomietzins beträgt CHF 322 245 pro Jahr. Anpassung an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK, Stand Januar 2024 106.4 Punkte [Basis 2020 =100 Punkte]): kann jährlich höchstens einmal dem letztbekannten Stand des LIK angepasst werden.

Mietkosten pro Jahr CHF 376 460 bestehend aus Nettomietzins CHF 322 245 Nebenkosten Akonto CHF 54 215 Zu bewilligende wiederkehrende Ausgaben CHF 376 460

Das Mietobjekt ist nicht optiert. Somit besteht keine Mehrwertsteuerpflicht.

Es handelt sich um wiederkehrende, neue Ausgaben im Sinne von Art. 28 und 30 Abs. 1 FHG.

Mit dem vorliegenden Kreditbeschluss werden zusätzlich zu den teuerungsbedingten Mehrkosten ge- mäss Art. 29 FHaV auch die mietrechtlich zulässigen und einseitigen Anpassungen der Mietzinse und Nebenkosten durch den Vermieter während laufender Ausgabenbewilligung mitbewilligt. Der Kanton akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die heute allgemein üblichen Anpassungsklau- seln.

3.2 Einmalige Ausgaben für Mieterausbau und Ausstattung

Preisstand 1. April 2025, Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 143.5 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)

Gesamtkosten CHF 6 667 000

bestehend aus

Mieterausbau inkl. Reserve 13% (zu Lasten BVD) CHF 5 760 000

Rückstellungen für Rückbau CHF 340 000

Mobiliar, Umzug, ICT (zu Lasten SID) CHF 567 000

Total CHF 6 667 000 abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten (Ausgabenbewilligung BVD vom 3. Juni 2024 – CHF 590 000 samt Zusatzkredit vom 16. September 2024) Zu bewilligende einmalige Ausgaben CHF 6 077 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Die Mieterausbauten sind rückbaupflichtig. In den Gesamtkosten für den Mieterausbau sind daher Rückstellungen in der Höhe von CHF 340 000 enthalten.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

3.3 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben

wiederkehrende Ausgaben CHF 376 460 einmalige Ausgaben CHF 6 667 000

Gemäss Art. 26 Abs. 3 FHaV sind die einmaligen Ausgaben massgebend für die Bestimmung des ausgabenkompetenten Organs. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der mit den in Ziffer 4 des Be- schlussentwurfs angegebenen Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und im Finanzplan der Bau- und Verkehrsdirektion und der Sicherheitsdirektion grösstenteils eingestellt sind.

4.1 Mietzins und Nebenkosten

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Die wiederkehrenden Ausgaben werden mit monatlichen Zahlungen ab voraussichtlich dem 1. April 2027 über das Konto 316000000 Miete und Pacht und 312000000 Versorgung/Entsorgung Liegen- schaften geleistet.

4.2 Mieterausbau (zu Lasten BVD)

Produktgruppe: Immobilienmanagement:

Konto Bezeichnung Jahr 504700000 Einbauten in gemietete Liegenschaften 2024 CHF 15 000 2025 CHF 205 000 2026 CHF 400 000 2027 CHF 2 000 000 2028 CHF 3 480 000 Total CHF 6 100 000

4.3 Ausstattung und Umzug (zu Lasten SID)

Produktgruppe: Kantonspolizei

Konto Bezeichnung Jahr 504700000 Einbauten in gemietete Liegenschaften 2027 CHF 206 000 311000000 Büromöbel und Geräte 2027 CHF 256 000 311300000 Hardware Grundversorgung 2027 CHF 65 000 311300000 Übrige Dienstleistungen Dritte 2027 CHF 40 000 Total CHF 567 000

Die ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich unter Ziffer 4.5 des Vortrags.

5. Befristung

Die Ausgabenbewilligung für die wiederkehrenden Ausgaben (Mietzins und Nebenkosten) wird auf eine Dauer von zehn Jahren, vom 1. April 2027 bis zum 31. März 2037, befristet.

6. Finanzreferendum

Der Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt der Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler Grosser Rat

Zusätzliche Beilagen für die BaK Mietvertrag