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Décision

2025.BVD.4229

Sanierung Dammbalkenkran der Wehranlage Port. Objektkredit

10 septembre 2025Allemand6 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 947/2025 Datum RR-Sitzung: 10. September 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.4229 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sanierung Dammbalkenkran der Wehranlage Port Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Regulierwehr mit Schleuse und Brücke über den Nidau-Büren-Kanal bei Port-Brügg wurde 1936-1940 im Rahmen der Zweiten Juragewässerkorrektion (II. JGK) erbaut. Mit den zu bewilli- genden Ausgaben von CHF 525 740 (Gesamtkosten CHF 850 000 abzüglich zugesicherter Be- teiligungen Dritter und der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 23 927) soll der über 80-jährige Dammbalkenkran der Wehranlage umfassend saniert und den heutigen Sicher- heitsanforderungen angepasst werden.

2. Rechtsgrundlagen

 Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG; BSG 751.11), Art. 4 Abs. 3  Bundesbeschluss vom 20. September 1935 über die Bewilligung eines Beitrages an den Kanton Bern für die Erstellung einer neuen Wehranlage in Nidau-Port (SR 721.312), Art. 5  Interkantonale Vereinbarung vom 4. Februar 1986 zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn über den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des inter- kantonalen Werkes der II. Juragewässerkorrektion sowie über die Regulierung der dadurch betroffenen Gewässer (Interkantonale Vereinbarung 1985 über die II. Juragewässerkorrek- tion; BSG 751.112-1), Art. 8 und 9  Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 10  Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff.  Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

4. Massgebende Kreditsumme

Gesamtkosten inkl. MwSt und Reserven von 10 % CHF 850 000

./. Kostenanteil von 1/6 für Schiffschleuse 100 % zulasten des Kantons – CHF 141 667 Kostenanteil von 5/6 für das Regulierwehr CHF 708 333

Kostenaufteilung für den Teil Regulierwehr CHF 708 333 ./. Anteil der Bielersee Kraftwerke AG 20 % – CHF 141 667 Kosten zulasten der Juragewässerkorrektion und Kanton für Regulierwerk CHF 566 666 ./. 50 % zulasten Kanton (für Wasserkraftwerk gemäss Art. 9 Abs. 2 JGK-Vereinbarung) – CHF 283 333 Kosten zulasten der zweiten Juragewässerkorrektion CHF 283 333 davon zulasten Kanton Bern 44 % gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. d JGK-Vereinbarung CHF 124 667

Gesamtkosten zulasten Kanton Bern, bestehend aus ‒ Anteil Schiffschleuse CHF 141 667 ‒ Anteil Wasserkraftwerk CHF 283 333 ‒ Anteil Kanton an Juragewässerkorrektion CHF 124 667 Kosten zulasten Kanton Bern und massgebende Kreditsumme CHF 549 667 ./. bereits bewilligter Projektierungskosten, vorfinanziert durch den Kanton Bern – CHF 23 927 zu bewilligender Kredit CHF 525 740

Die Kostenbeteiligungen der Bielersee Kraftwerke AG und der II. JGK sind zugesichert bzw. in Art. 9 der interkantonalen Vereinbarung festgelegt. Es sind somit gemäss Art. 26 FHG die Net- tokosten massgebend für die Ausgabenbefugnis.

Das Projekt wird voraussichtlich zu 35 % durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) subventio- niert. Der Bundesbeitrag ist noch nicht zugesichert und ist daher im beantragten Kredit enthal- ten.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Wasser und Abfall

Profitcenter Innenauftrag Kostenart Jahr Betrag 4494502000 Gewässerregulierung 492100020022 Regulieranagen 504800000 2025 CHF 250 000 4494502000 Gewässerregulierung 492100020022 Regulieranagen 504800000 2026 CHF 600 000 Total CHF 850 000

Die Ausgabe ist im Budget 2025 und im Finanzplan 2026 vorgesehen.

6. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nut- zungsdauer und zu den Folgekosten

6.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 549 667 549 667 0 10

6.2 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung Krane 549 667 15 36 644

Die zu ersetzende Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Ab- schreibungsaufwand.

7. Begründung

Das Regulierwehr mit Schleuse und Brücke über den Nidau-Büren-Kanal bei Port-Brügg wurde 1936–1940 erbaut. Es ist das Kernstück der Juragewässerkorrektion. Es reguliert den Seestand der Jurarandseen und den Abfluss der Aare im Nidau-Büren-Kanal. Im Jahr 1995 hat die Bieler- see Kraftwerke AG ihr, an das Wehr angrenzende Wasserkraftwerk Brügg in Betrieb genom- men.

Abbildung: Regulierwehr mit Schiffschleuse links, Regulierwerk in der Mitte, Wasserkraftwerk rechts

Um die Wehrfelder und die Schiffschleuse für Revisionsarbeiten trockenlegen zu können, sind Dammbalken nötig, die auf der Oberwasser- und der Unterwasserseite eingesetzt werden kön- nen. Die Dammbalken werden mit einem Kran an die gewünschte Stelle transportiert. Der Dammbalkenkran kann über die ganze Länge des Wehrs und der Schiffschleuse eingesetzt werden.

Der Kran ist 85 Jahre alt aber noch in einem betriebstüchtigen Zustand. 1988 wurde der Kran das letzte Mal saniert. Damit der Kran weitere 25 Jahre betrieben werden kann, ist eine Gene- ralrevision im Werk mit einem kompletten Ersatz der elektrischen Steuerung nötig. Zudem müs- sen Anpassungen an der heutigen Einrichtung vorgenommen werden, damit das Werk den heu- tigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Es ist nicht mehr zulässig, dass für die Bedienung des Krans ein Mitarbeiter in der Kabine der Laufkatze mitfährt.

Die elektrische Ausrüstung soll komplett ersetzt werden und die Bedienung soll über Funk mög- lich sein und so eine ortsungebundene Bedienung des Kranes möglich machen. Das Kranportal soll komplett, durch eine neue geschweisste und geschraubte Konstruktion ersetzt werden. Die Laufkatze soll im Werk komplett revidiert werden. Der Korrosionsschutz am Kranportal und der Laufkatze ist komplett neu aufzubauen. Die Bergung der Laufkatze muss in allen Lagen unter Berücksichtigung der Personensicherheit möglich sein. Alle Einrichtungen zu Gewährung der Personensicherheit und die Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Bei der Sanierung müssen auch Auflagen der Denkmalpflege berücksichtigt werden.

Da der zu modernisierende Kran auch für die Revisionen der Schiffsschleuse verwendet wird, für die der Kanton Bern allein kostenpflichtig ist, werden vor der Anwendung des Kostenteilers gemäss II. JGK vorab ein Sechstel der Kosten für die Schiffsschleuse dem Kanton Bern ange- rechnet.

Für die restlichen fünf Sechstel der Sanierungskosten teilen sich die Bielersee Kraftwerke AG, der Kanton Bern und die Juragewässerkantone wie folgt:

 die Bielersee Kraftwerke AG trägt gemäss Vereinbarung vom 7. Juni 2022 mit dem Kanton Bern betreffend Eigentum, Betrieb und Unterhalt der Wehranlage Port (ohne Kraftwerk, Strassenbrücke und Schiffschleuse) 20 % der Kosten;

 die Aufteilung der verbleibenden Kosten richtet sich nach Art. 9 der Vereinbarung 1985 über die II. Juragewässerkorrektion. Zuerst gehen vorab 50 % zulasten des Kantons Bern als Konzessionsgeber für das Kraftwerk Art. 9 Abs. 2 der Vereinbarung). Vom durch die II. JGK zu finanzierenden Rest trägt gemäss Art. 9 Abs. 1 der Vereinbarung der Kanton Bern 44 %.

Die mitfinanzierende «Interkantonale Aufsichtskommission für die II. Juragewässerkorrektion» und die «Kommission Wehranlage Port» haben dem Projekt und der Kostenbeteiligung zuge- stimmt.

Die Arbeiten sollen zwischen Oktober 2025 und Juli 2026 erfolgen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion