Amt für Wasser und Abfall, Produktgruppe Wasser und Abfall. Kreditüberschreitung 2024
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 260/2025 Datum RR-Sitzung: 12. März 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.877 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Wasser und Abfall, Produktgruppe Wasser und Abfall; Kreditüberschreitung 2024
Erwägungen
1. Gegenstand
In der Produktgruppe Wasser und Abfall wurde der Budgetkredit für das Jahr überschritten 2024 und daher ist eine Kreditüberschreitung von CHF 581 130 zu bewilligen.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Ver- kehrsdirektion BVD (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 12 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0); Art. 11
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Produktgruppe für die eine Kreditüberschreitung beantragt wird
Produktgruppe Nr. 4494500001, Wasser und Abfall Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 -25'621'805
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2024 -25'040'675
Kreditüberschreitung 581'130
3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist
Produktgruppe Nr. 4497000001, Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 310'796’938
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 281'979'734
Bereits erfolgte Kompensationen 2024 12’207’674
Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 16'609’530
Kompensation gemäss aktuellem Antrag 581'130
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2024 nach erfolgter Kompensation 16’028’400
4. Auswirkungen auf die Leistungen
Die Unterschreitung der Erfolgsrechnung des AÖV ist insbesondere auf tiefere Abgeltungen und tie- fere à-fonds-perdu Beiträge zurückzuführen. Die Kompensation hat keine Auswirkungen auf das Er- reichen der Leistungsziele des AÖV.
5. Begründung
In CHF Budget Rechnung Abweichung
Betrieblicher Aufwand 40’674’051 42’225’496 1’551’446
30 Personalaufwand 16’994’337 17’012’605 18’268
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 4’425’830 3’601’225 -824’605
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 2’387’603 2’095’232 -292’371
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 4’404’400 10’775’985 6’371’585
36 Transferaufwand 4’947’514 2’768’791 -2’178’723
37 Durchlaufende Beiträge 1’000’000 557’765 -442’235
39 Interne Verrechnungen 6’514’367 5’413’893 -1’100’474
Betrieblicher Ertrag -86’295’856 -73’996’909 12’298’947
40 Fiskalertrag
41 Regalien und Konzessionen -52’199’000 -52’087’397 111’603
42 Entgelte -15’441’700 -17’357’185 -1’915’485
43 Verschiedene Erträge (Mehrwertsteuerdifferenzen) -24’028 -24’028
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung -12’558’280 12’558’280
46 Transferertrag -2’153’676 -2’236’419 -82’743
47 Durchlaufende Beiträge -1’000’000 -557’765 442’235
49 Interne Verrechnungen -2’943’200 -1’734’114 1’209’086
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -45’621’805 -31’771’412 13’850’393
34 Finanzaufwand 132 132
44 Finanzertrag -14’777 -14’777
Ergebnis aus Finanzierung -14’645 -14’645
Operatives Ergebnis -45’621’805 -31’786’057 13’835’748
38 Ausserordentlicher Aufwand 20’000’000 6’745’382 -13’254’618
48 Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis 20’000’000 6’745’382 -13’254’618
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung -25’621’805 -25’040’675 581’130 (Globalbudget)
Kommentierung:
Das AWA-Ergebnis, bereinigt um die Aspekte der Spezialfinanzierungen, welche über alle Ertrags- und Aufwandspositionen verteilt und in der Summe saldoneutral sind, schliesst um CHF 0.581 Mio. unter Budget.
Die Budgetabweichung im Sach- und übrigen Betriebsaufwand von CHF 0.8 Mio. ist im Wesentli- chen auf zwei Sachverhalte zurückzuführen. Einerseits sind insbesondere durch die Auflösung von Rückstellungen im Abfallfonds Minderkosten in der Höhe von rund CHF 1.8 Mio. entstanden. Ande- rerseits fielen für die Erarbeitung der neuen Wasserstrategie (RRB 1421 vom 20. Dezember 2023) Mehrkosten in Höhe von CHF 0.75 Mio. an, welche im Budget nicht enthalten waren.
Als wesentliche Gründe für die höheren Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen sind die Auflö- sung und Neubeurteilung der Rückstellungen für Altlastensanierungen beim Abfallfonds, höhere Ent- gelte in den Fonds und tieferen Investitionsbeiträge zu nennen. Letztere führen zudem zu geringe- ren Sofortabschreibungen im ausserordentlichen Aufwand.
Die Abweichung der Position «Transferaufwand» in Höhe von CHF 2.1 Mio. ergibt sich vorwiegend aus tieferen Beiträgen an Gemeinden und Gemeindezweckverbänden im Abwasserfonds. Auch die Beitragszahlungen für Restwassersanierungen, welche mit rund CHF 0.4 Mio. budgetiert wurden, konnten nur teilweise verfügt werden.
Die Abweichungen auf den internen Verrechnungen sind insbesondere auf den internen Personal- aufwand zurückzuführen, der als Verwaltungsaufwand an die Fonds weiterverrechnet wird. Die Dif- ferenzen sind auf unterschiedliche Verbuchungsmethoden im Budget und in der Ist-Rechnung zu- rückzuführen.
Der Minderertrag bei den Konzessionen in Höhe von CHF 0.1 Mio. ist einerseits auf die bereits im Jahr 2023 verrechnete einmalige Konzession Trift in der Höhe von CHF 0.9 Mio. zurückzuführen, die für das Jahr 2024 budgetiert war, und andererseits auf Mehrerlöse bei Gebrauchswasserkonzessio- nen in Höhe von CHF 0.5 Mio. und um CHF 0.6 Mio. höherer Einnahmen im Wasserfonds.
Die Entgelte schliessen CHF 1.9 Mio. besser ab als budgetiert. Dieses Resultat ergibt sich insbeson- dere durch höhere Einnahmen beim Abwasser- und Abfallfonds.
Schliesslich resultierten keine Entnahmen aus den Fondsvermögen von Wasser- und Abwasser- fonds. Das Fondsvermögen konnte aufgrund von Mehreinnahmen und tieferen beitragsberechtigten Kosten erhöht werden.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion