2025.STA.1019
Petition "Pro Skilift Eriz". Antwortschreiben des Regierungsrates
25 juin 2025Allemand2 min
Source be.ch
Petition "Pro Skilift Eriz". Antwortschreiben des Regierungsrates
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.che
Petitionskomitee «Pro Skilift Eriz» p.A. Herr Samuel Krähenbühl, Grossrat samuel.kraehenbuehl@gr-gc.be.ch
RRB Nr.: 670/2025 25. Juni 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Petition «Pro Skilift Eriz»
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Petition «Pro Skilift Eriz», welche von über 30000 Personen unterzeichnet wurde, zeigt ein- drücklich, wie fest verankert und beliebt der Skilift Eriz im Berner Oberland ist, und dass der Er- halt ein wichtiges Anliegen der Bevölkerung und Region ist.
Der Regierungsrat hat bereits im Rahmen der Beantwortung der Motion 009-2025 Krähen- bühl (Unterlangenegg, SVP) «Skilift Eriz muss erhalten bleiben!» festgehalten, dass er den Erhalt des Skilifts Eriz ebenfalls befürwortet. Auch der Regierungsrat ist erstaunt darüber, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) neun Jahre nach Erteilung der Baubewilligung für den Skilift Eriz Beschwerde dagegen erhoben hatte.
Auf die Beschwerde des BAFU hin hat die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern dem Ersatzneubau inklusive Verlängerung des Skilifts in Eriz am 4. Oktober 2024 den Bau- abschlag erteilt. Der Entscheid ist beim Verwaltungsgericht angefochten, das Verfahren ist hängig. Aufgrund des hängigen Rechtsmittelfahrens und des gegebenenfalls durchzuführen- den Baupolizeiverfahrens durch die Gemeinde kann sich der Regierungsrat nicht im Sinne der Motion und der vorliegenden Petition beim Bund für den Erhalt des Skilifts einsetzen.
Erfreulicherweise konnten sich nun das BAFU, die Gemeinde und die Skiliftbetreiberin aus- sergerichtlich einigen. Gemäss einer Medienmitteilung der Gemeinde Horrenbach-Buchen vom 28. Mai 2025 hat die Gemeinde am 26. Mai 2025 gemeinsam mit dem BAFU und der Skilift AG Innereriz eine Vereinbarung über Wiederherstellungsmassnahmen im Gebiet der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt insbeson- dere den Verzicht auf Ausbau und den Nachtskibetrieb sowie einen klar definierten Rück- bauprozess. Gleichzeitig ermöglicht die Vereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen den Weiterbetrieb der bestehenden Skiliftanlage Schwändli (Tellerlift).
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 25.06.2025 I Version: 3 I 00k -Ni.: 3063731 Geschäftsnummer: 2025.STA.1019 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Aufgrund dieser veränderten Ausgangslage erübrigt sich die von der Petition geforderte Inter- vention des Regierungsrates bei den Bundesbehörden.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Erwägungen
66. Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 25.06.2025 I Version: 8 I Dok.-Nr.: 2698175 I Geschäftsnummer: 2025.STA.1019 2/2