Verlängerung branchenübergreifende Wirtschaftshilfen, Zusatzumfrage bei den Kantonen, Schreiben an das EFD
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. September 2021
1004. Verlängerung branchenübergreifender Wirtschaftshilfen
Erwägungen
(Zusatzumfrage bei den Kantonen) Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei am 1. September 2021 angesichts der Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung der Coronapan- demie damit beauftragt, im Sinne einer Vorsichtsmassnahme zur Siche- rung des Handlungsspielraums eine Botschaft zur Verlängerung bestimm- ter Bestimmungen des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epi- demie (Covid-19-Gesetz, SR 818.102) auszuarbeiten. Neben verschiede- nen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, der Arbeitnehmenden und der Erleichterung des Berufseinstiegs sollen auch die Massnahmen für Kultur und Sport verlängert werden. Hingegen hat der Bundesrat im Rah- men der wirtschaftspolitischen Transitionsstrategie bekräftigt, dass er den schrittweisen Ausstieg aus den Sonderhilfen und die Rückkehr zum ordentlichen wirtschaftspolitischen Instrumentarium vorsieht. Damit sollen die ausserordentlichen allgemeinen Wirtschaftshilfen, wie die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, die Härtefall- hilfen oder der Schutzschirm für Publikumsanlässe nicht mehr verlän- gert werden. Gestützt auf die bereits durchgeführten Umfragen geht die Eidgenös- sische Finanzverwaltung davon aus, dass die Kantone grundsätzlich kei- nen Bedarf für die Weiterführung der ausserordentlichen Stützungs- massnahmen sehen. Der Bundesrat hat dennoch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, in einer Konsultation die Kantone nochmals ausdrücklich dazu zu befragen. Das EFD eröffnete daher mit Schrei- ben vom 9. September 2021 die Konsultation zu drei spezifischen Frage- stellungen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung per E-Mail als PDF- und Word-Version an Martin.Walker@ efv.admin.ch, Marianne.Widmer@efv.admin.ch, Lukas.Hohl@efv.admin. ch): Sie haben uns mit Schreiben vom 9. September 2021 drei spezifische Fragen zur Verlängerung branchenübergreifender Wirtschaftshilfen zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken für diese Gelegenheit und äus- sern uns wie folgt: 1. Der Bundesrat beabsichtigt, die Artikel 11a (Massnahmen betreffend Publikumsanlässe), 12 (Härtefallmassnahmen für Unter- nehmen), 17, 17a und 17b (Massnahmen Bemessung und Verein- fachtes Verfahren bei der Kurzarbeitsentschädigung) des Covid-19- Gesetzes trotz Ausweitung der Zertifikatspflicht nicht zu verlängern. Sind Sie damit einverstanden? Ja, wir sind damit einverstanden. Im Zusammenhang mit den Härtefallmassnahmen für Unternehmen ist es sehr wichtig, dass wieder stabile Rahmenbedingungen für die Unter- nehmen geschaffen werden. Die aktuelle Schwierigkeit für betroffene Unternehmen besteht insbesondere darin, dass sie von Massnahmen überrascht werden, die kurzfristige und teure betriebliche Anpassungen zur Folge haben. Mit diesen ständigen Änderungen werden die Betriebe in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt. Daher ist die baldige Schaffung eines stabilen Umfelds für das Handeln der Unternehmen viel wichtiger als die finanzielle Unterstützung. Betreffend Kurzarbeit ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der an- gespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt in vielen betroffenen Branchen die Gefahr besteht, dass mögliche Arbeitgebende durch staatliche Kurz- arbeitsentschädigungen konkurrenziert werden. Vorrangiges Ziel muss daher sein, dass die in Kurzarbeit stehenden Arbeitnehmenden zurück in den normalen Arbeitsmarkt finden. 2. Wenn nein, welche dieser Gesetzesartikel müssten verlängert werden und weshalb? Die Beantwortung der Frage 2 erübrigt sich aufgrund der Rückmel- dung zur Frage 1.
3. Falls Ihr Kanton eine Verlängerung der Härtefallmassnahmen (Art. 12 Covid-19-Gesetz) vorschlagen sollte: Ist Ihr Kanton bereit und in der Lage, sich auch über Ende 2021 massgeblich an den Kosten zu beteiligen und den Vollzug zu gewährleisten (inklusive not- wendige Gesetzes-/Verordnungsanpassungen auf kantonaler Ebene und ggfs. auch Neuüberprüfung bereits abgewickelter Fälle)? Auch die Beantwortung von Frage 3 erübrigt sich aufgrund der Rück- meldung zur Frage 1.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli