RRB Nr. 1014/2016
Förderung energetischer Massnahmen, Gesuchsprüfung, Vergabe
26 octobre 2016Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2016
1014. Gesuchsprüfung Förderung energetischer Massnahmen, Vergabe
Erwägungen
Der Kanton richtet für die Förderung wärmedämmender Massnahmen an der Gebäudehülle Bundessubventionen gestützt auf Art. 34 des Bun- desgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emis- sionen (CO2-Gesetz; SR 641.71) als durchlaufende Beiträge aus. 2017 ste- hen dem Kanton mindestens 35 Mio. Franken dafür zur Verfügung. In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich 20 Mio. Franken jährlich aus- gerichtet, wobei sich dieser Betrag auf rund 1400 Gesuche jährlich ver- teilte. Wegen der grossen Anzahl an Gesuchen muss deren materielle Prü- fung im Rahmen der energetischen Förderung für wärmedämmende Mass- nahmen an der Gebäudehülle Dritten übertragen werden. Zur Nutzung von Synergien haben sich im April 2016 die Energiefachstellen von elf Kantonen (AG, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, VD, VS, ZH) unter der Fe- derführung des Kantons Zürich zusammengeschlossen, um die Ausschrei- bung für die Prüfung von Fördergesuchen gemeinsam vorzunehmen. Nach der Vergabe werden die Verträge für die Gesuchsprüfung zwischen dem Anbieter und den Kantonen jeweils bilateral abgeschlossen werden. Die Aufwände dafür werden gemäss der Programmvereinbarung zwi- schen Bund und Kanton vom 30. August 2016 von 5% der zugesicherten Mittel rückerstattet. Da die Ausgaben für die Vergabe der Gesuchsprü- fung an Dritte vom Bund vollständig übernommen werden (Vollzugskos- tenrückerstattung gemäss Programmvereinbarung), ergibt sich ein Netto- kreditbedarf (§ 38 Abs. 3 CRG) von Fr. 0, weshalb auf die Bewilligung einer Ausgabe verzichtet werden kann. Ausgehend von einer gleichbleibenden Förderung für das Jahr 2017 würde die Vollzugskostenrückerstattung 1 Mio. Franken betragen. Von dieser Summe sind bereits knapp Fr. 130 000 für die Beschaffung des EDV-Tools reserviert (Ausgabenbewilligung mit AWEL-Verfügung Nr. 0672/2016). Das Tool wird zusammen mit weiteren 19 Kantonen angeschafft und ermöglicht eine Online-Gesuchseingabe so- wie die Bearbeitung der Anträge in einer Datenbank. Sollte der Kanton zu einem späteren Zeitpunkt weitere Massnahmen als die Dämmung der Aussenhülle fördern, können diese Fördertatbestände ebenfalls über das Tool abgewickelt werden. Für die Prüfung der Gesuche stehen somit noch Fr. 870 000 zur Verfügung. Dies entspräche einem Betrag von Fr. 620 pro Fördergesuch. Die Dienstleistung der materiellen Gesuchsprüfung wurde in einem offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich (GATT/WTO) gemäss An- hang 1 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaf- fungswesen vom 15. März 2001 (IVöB, LS 720.1) ausgeschrieben. Sieben
Angebote von Fr. 300 bis Fr. 513 pro Gesuchsprüfung sind fristgerecht ein- gereicht worden. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zu- schlagskriterien sind die Leistungen an Effienergie AG, Zürich, zu verge- ben. Die Offertsumme von Fr. 330 gemäss Angebot vom 21. Juni 2016 kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 360 pro Gesuch erhöhen. Wie die letz- ten drei Jahre gezeigt haben, liegt der jährliche Durchschnitt der Anzahl Gesuche bei rund 1400. Aufgrund der Kostenneutralität des Auftrags wird der Budgetkredit des AWEL nicht belastet. Die Ausgaben sind im vom Regierungsrat verab- schiedeten Budgetentwurf 2017 (Antrag an den Kantonsrat) enthalten. Der Vertrag mit der Effienergie AG wird gemäss Ausschreibungsun- terlagen und dem Angebot vom 21. Juni 2016 über ein Jahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 erstellt und kann bis höchstens vier weitere Jahre verlängert werden. Die Baudirektion wird ermächtigt, den Vertrag seitens des Kantons zu unterzeichnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die materielle Gesuchsprüfung im Rahmen der energetischen Förde- rung wird für das Jahr 2017 gemäss Angebot vom 21. Juni 2016 zu Fr. 330 pro Gesuch an die Effienergie AG, Zürich, vergeben. Gemäss Ausschrei- bungsunterlagen kann der Vertrag jeweils um ein Jahr bis höchstens fünf Jahre verlängert werden. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergese- henes auf Fr. 360 pro Gesuch erhöhen. Das Kostendach für die Gesuchs- prüfung wird für 2017 auf Fr. 870 000 festgelegt. Der Betrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi