RRB Nr. 1017/2013
Anfrage Ruedi Menzi, Rüti, betreffend verlorenes Land, Beantwortung
18 septembre 2013Allemand3 min
Source zh.ch
Anfrage Ruedi Menzi, Rüti, betreffend verlorenes Land, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 215/2013
Sitzung vom 18. September 2013
1017. Anfrage (Verlorenes Land) Kantonsrat Ruedi Menzi, Rüti, hat am 1. Juli 2013 folgende Anfrage ein- gereicht: Nicht erst seit der Kulturland-Inititiave wissen wir, dass sich das Kultur- land nicht vermehren lässt und wir gehalten sind, diesem auch Sorge zu tragen. Diesen Grundsatz sollte sich auch der Kanton zu Herzen neh- men. Bei der Erstellung von Radwegen wird in ländlichen Gebieten zwischen dem Radweg und der Strasse ein Grünstreifen erstellt, der eine Breite bis zu zwei Metern haben kann. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie gross ist die gesamte Fläche der Grünstreifen bei schon erstell- ten Radwegen im Kanton Zürich?
2. Wie viele Kilometer Radweg mit Grünstreifen sind noch in Planung?
3. Wie gross ist die voraussichtliche Fläche dieser Grünstreifen?
4. Es gibt auch andere Möglichkeiten, die Sicherheit der Radwegbenüt- zer sicherzustellen. Ist der Regierungsrat gewillt, auch weniger land- verschlingende Varianten zu prüfen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Ruedi Menzi, Rüti, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss den Geodaten des Immobilienregisters, der amtlichen Ver- messung und der Veloinfrastruktur beträgt die Fläche der Grünstreifen neben bereits erstellten Radwegen entlang der Kantonsstrassen rund 0,45 km2. Die Stadtgebiete von Zürich und Winterthur wurden bei dieser Erhebung nicht berücksichtigt. In den Erhebungsdaten sind einige Abschnitte mit Trennstreifen nicht enthalten, dafür begrünte Kreisel und Mittelstreifen. Aus diesen Gründen kann der genannte Wert um 10% nach oben oder unten abweichen.
Zu Fragen 2 und 3: Zum heutigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, bei allen noch geplan- ten Radwegprojekten verbindliche Aussagen zu deren Ausgestaltung zu machen. Je nach Situation kann ein fahrbahnanliegender oder ein mit- tels Grünstreifen abgesetzter Rad-/Fussweg infrage kommen. Zu Frage 4: In der 2012 überarbeiteten Richtlinie «Anlagen für den leichten Zwei- radverkehr des Kantons Zürich» (Radwegrichtlinie) wurden die allge- meinen Breiten bei den von der Strasse abgesetzten Rad-/Fusswegen auf 2,5 m und der Grünstreifen auf 1,5 m verschmälert. Der Trennstrei- fen dient nicht nur der Sicherheit des Rad- und Fussverkehrs, sondern ist auch als Ablagerungsfläche bei der Schneeräumung erforderlich. Bei der Überarbeitung der Richtlinie durch Fachleute des Amts für Ver- kehr, der Kantonspolizei und des Tiefbauamts wurde bereits darauf geachtet, den Landverbrauch möglichst gering zu halten. Ziel ist, bei der Projektierung und Realisierung sowohl Sicherheit und Benutzerfreund- lichkeit als auch die effiziente Bewirtschaftung zu berücksichtigen. Bei der Projektierung von Radwegen wird neben der Verkehrssicherheit auch dem sparsamen Umgang mit Land Beachtung geschenkt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi