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Décision

RRB Nr. 102/2022

Covid-19-Härtefallprogramm des Kantons Zürich, Kreditübertragungen gemäss § 25 CRG

26 janvier 2022Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Januar 2022

102. Covid-19-Härtefallprogramm des Kantons Zürich

Erwägungen

(Kreditübertragungen) Gemäss § 25 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) können die in einem Budgetkredit für ein Vor- haben eingestellten Mittel auf die neue Rechnung übertragen werden, wenn ein Vorhaben innerhalb der Rechnungsperiode nicht abgeschlos- sen werden kann. Die Kreditübertragungen werden mit dem Geschäfts- bericht dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht. Entgegen der ursprünglichen Annahme wurde das Covid-19-Härte- fallprogramm auf Bundesebene über das Jahr 2021 hinaus verlängert, so- dass das Vorhaben 2021 nicht abgeschlossen werden konnte. Da im Bud- get 2022 keine Härtefallgelder mehr enthalten sind, müssen die Kredit- reste aus der Rechnung 2021 umgehend ins neue Budgetjahr übertragen werden, um weiterhin Auszahlungen tätigen zu können. Ein Zuwarten bis zum Beschluss des Regierungsrates zum Geschäftsbericht 2021 ist nicht möglich. Für das Covid-19-Härtefallprogramm wurden 2021 die folgenden Nach- tragskredite in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, beschlos- sen. Für Härtefallhilfen und den Vollzug des Härtefallprogramms wur- den die folgenden Beträge ausgegeben. Die Differenz ergibt die Kredit- reste. Der verbleibende Saldo der Erfolgsrechnung ist vollständig zu übertragen, um nicht rückzahlbare Härtefallhilfen lückenlos weiter aus- zuzahlen. Bei den Investitionsausgaben wird für Softwareanpassungen in weiteren Zuteilungsrunden der verbleibende Kreditrest im Vollzug (Fr. 1 048 350) sowie 10 Mio. Franken Reserve für Darlehen in offenen Fällen übertragen (alle Kreditübertragungen auf Fr. 1000 abgerundet). Nachtragskredite 2021 Saldo Erfolgsrechnung Investitionsausgaben Vorlage 5663a –64 618 000 –250 125 000 Vorlage 5663c –50 075 250 –187 406 250 Vorlage 5663d –129 800 000 –186 700 000 Total –244 493 250 –624 231 250 Härtefallhilfen –176 944 537 –172 804 506 Vollzug –4 835 386 –451 650 Kreditrest –62 713 327 –450 975 094 Kreditübertragung –62 713 000 –11 048 000

Die Kreditübertragung ist voraussichtlich höher als die Differenz zwi- schen dem Budgetkredit gemäss Leistungsgruppenbudget und Leistungs- gruppenrechnung, die jedoch erst mit dem Rechnungsabschluss des gan- zen Kantons feststehen wird. Allerdings ist die Aufgabe des Covid-19-­ Härtefallprogramms des Kantons Zürich in keiner Leistungsgruppe vor- gesehen, weshalb dafür die Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingesetzt wurde. § 20 Abs. 1 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2), wonach die Differenz kleiner sein müsste, ist des- halb nicht anwendbar. In jedem Fall werden nach Beschluss des weiteren Vorgehens im Covid-19-Härtefallprogramm 2022 auf Bundesebene das weitere Vorgehen evaluiert und gegebenenfalls dem Kantonsrat weitere Nachtrags- und Zusatzkredite beantragt. Da weitere Kreditübertragungen aus der Rechnung 2021 vom Regie- rungsrat erst mit dem Geschäftsbericht 2021 beschlossen werden, ist der vorliegende Beschluss bis zum Beschluss des Geschäftsberichts 2021 nicht öffentlich.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Kreditübertragungen für das Covid-19-Härtefallprogramm im Umfang von Fr. 62 713 000 in der Erfolgsrechnung und Fr. 11 048 000 in der Investitionsrechnung zugunsten des Budgets 2022 der Leistungs- gruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, werden bewilligt.

II. Dieser Beschluss ist bis zum Beschluss des Regierungsrates zur Vorlage des Geschäftsberichts 2021 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung und die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei und die Finanzkontrolle.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli