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Décision

RRB Nr. 1035/2023

Strassen, Stallikon, 648 Bucheneggstrasse, Kunstbauten, gebundene Ausgabe

6 septembre 2023Allemand3 min

Source zh.ch

Strassen, Stallikon, 648 Bucheneggstrasse, Kunstbauten, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. September 2023

1035. Strassen (Stallikon, 648 Bucheneggstrasse, Kunstbauten, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Bucheneggstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Stallikon zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und ist im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 648 geführt. 2019 wurden verschiedene Bauwerke wie Brücken und Stützbauwerke überprüft und in der Folge ein Mass- nahmenprojekt ausgelöst, das auch das Trassee und die Entwässerung im festgelegten Projektperimeter umfasst. Die Planungsarbeiten am Massnahmenprojekt werden Ende Novem- ber 2023 technisch und finanziell abgeschlossen. Der Baustart ist für Ende 2024 vorgesehen. Es ist nun die SIA-Phase 41 (Submission) aus- zulösen. Für die Submission sind weitere Untersuchungen des Baugrundes nötig, ebenso wie bodenkundliche Untersuchungen. Die Kranfundatio- nen im Waldareal sind zu verifizieren und die Vermessung ist zu aktu- alisieren. Zeitgleich sollen Vorbereitungsarbeiten für die Umsiedlung der Reptilienbestände erfolgen, die ungefähr ein Jahr im Voraus, im Winter 2023, abgeschlossen sein müssen. Diese Vorarbeiten sind in den ausgewiesenen Bauleistungen berücksichtigt. Mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 884/2023 wurde eine Ausgabe von Fr. 882 900 für die Erstellung des Massnahmenprojekts bewilligt. Die vorliegend zu bewilligende Ausgabe dient der Durchführung der Submission, den beschriebenen technischen Abklärungen sowie der vertieften Ermittlung des Kostenvoranschlages. Die Ausgabenbewilli- gung für die SIA-Phasen 51–53 (Ausführung) wird im Mai 2024 erfolgen, sobald ein bereinigter Kostenvoranschlag vorliegt.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Kosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 27. Juli 2023 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 108 100 Nebenarbeiten 40 250 Technische Arbeiten 1 077 550 Total 1 225 900

Für die Kunstbauten Bucheneggstrasse ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 225 900 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 225 900 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 1 225 900 1 225 900 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 1 225 900 1 225 900 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 884/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 882 900 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84B-20016, Stallikon, Kunstbauten Bucheneggstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024– 2027 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Kunstbauten Bucheneggstrasse in der Gemeinde Stallikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 225 900 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbaumt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 884/2023 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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