RRB Nr. 1039/2010
Schulversuch Grundstufe, Verlängerung
7 juillet 2010Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2010
1039. Schulversuch Grundstufe (Verlängerung)
Erwägungen
1. Beschluss zur Durchführung des Schulversuchs Gestützt auf § 11 Abs. 1 des Bildungsgesetzes sowie auf die am 31. März 2003 durch den Kantonsrat überwiesene Leistungsmotion der Kommis- sion Bildung und Kultur beschloss der Regierungsrat am 10. September 2003, vom August 2004 bis August 2009 an der Volksschule einen Schul- versuch mit der Grundstufe durchzuführen (RRB Nr. 1337/2003). Mit der Grundstufe soll insbesondere eine Flexibilisierung des Einstiegs ins systematische Lernen ermöglicht werden. Der Unterricht in der Grundstufe orientiert sich nicht am Alter, sondern an den persönlichen Voraussetzungen des Kindes. Mit Beschluss Nr. 1691/2007 verlängerte der Regierungsrat den Schulversuch um drei Jahre bis August 2012.
2. Volksinitiative «prima-Initiative (Kantonale Volksinitiative für die Weiterentwicklung der Kindergartenstufe)» Am 15. März 2010 wurde die Volksinitiative «prima-Initiative (Kanto- nale Volksinitiative für die Weiterentwicklung der Kindergartenstufe)» eingereicht. Mit Verfügung vom 6. Mai 2010 stellte die Direktion der Justiz und des Innern nach Prüfung der Unterzeichnungen fest, dass die Volksinitiative zustande gekommen ist. Sie hat folgenden Wortlaut: «Die Bestimmungen des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 über die Kindergartenstufe sind unter Beibehaltung der bewährten Grund- sätze wie spielerisches, soziales, emotionales, musisches und intellek- tuelles Lernen wie folgt zu ändern: – Verlängerung der Dauer der Kindergartenstufe um mindestens ein Jahr unter Beibehaltung des heutigen Eintrittsalters mit entspre- chender Anpassung der Lernziele; – Führung in altersgemischten Klassen; – Berücksichtigung der individuellen Entwicklung des Kindes, ins- besondere auch durch die Möglichkeit einer kürzeren oder längeren Verweildauer; – Unterstützung der Lehrpersonen durch zusätzliche Lehrstellen (VZE), so dass gewährleistet ist, dass mindestens die Hälfte der erteilten Stunden durch zwei Lehrpersonen verantwortet werden.»
Die wesentlichen Eckwerte der Volksinitiative entsprechen dem Schul- versuch Grundstufe. Die Initiative ist in Form einer allgemeinen Anre- gung gehalten. Unter Umständen wird der politische Entscheidfin- dungsprozess bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Sollte entschieden werden, das heutige System mit Kindergarten beizubehalten, bräuchten die Schulversuchsgemeinden mindestens ein Jahr Zeit, um die Grund- stufen aufzuheben. Sollte die allgemeine Einführung der Grundstufe im Kanton Zürich beschlossen werden oder wird eine Lösung umgesetzt, wonach die Gemeinden die Form der Eingangsstufe bestimmen (vgl. Parlamentarische Initiative KR-Nr. 65/2010 betreffend Änderung Volksschulgesetz: § 5 Kindergartenstufe und § 6 Primarstufe), muss das Wissen im Projekt und in den Schulversuchsgemeinden erhalten blei- ben. Der Schulversuch soll daher um zwei Jahre bis August 2014 verlän- gert werden.
3. Projektkosten Es beteiligen sich zurzeit 86 Klassen aus 27 Gemeinden am Schulver- such. Neue Klassen bzw. Gemeinden werden grundsätzlich nicht mehr in den Schulversuch aufgenommen, ausser die Schülerzahlen steigen an. Für die weitere Planung wird von 86 Klassen ausgegangen. Anlässlich der ersten Projektverlängerung des Schulversuchs wurden die Kosten erheblich verringert und bis Sommer 2012 folgendermassen veranschlagt: Kantonale Projektkosten (in Tausend Franken) 2009 2010 2011 2012 Total Löhne: – Löhne Projekt 127 303 303 176 909 – Beitrag an Versuchsgemeinden (VZE) 195 470 470 275 1410 Dienstleistung Dritter: – Weiterbildung 42 100 100 58 300 – Externe Aufträge 63 150 150 87 450 Gesamttotal 427 1023 1023 596 3069 Im Bereich Dienstleistung Dritter können die Kosten weiter verrin- gert werden. Allerdings ist wie bisher mit personellen Wechseln bei den Lehrkräften an der Grundstufe zu rechnen. Deshalb ist für neu eintre- tende Lehrpersonen weiterhin ein Weiterbildungsangebot bereitzu- stellen. Desgleichen muss eine geringfügige kantonale Projektorgani- sation bestehen bleiben, um die Verbindung mit den Versuchsgemein- den aufrechtzuhalten. Zudem ist das Wissen um die Grundstufe zu erhalten, damit die politischen Entscheide umgesetzt werden können.
Kantonale Projektkosten (in Tausend Franken) 2012 2013 2014 Total Löhne: – Löhne Projekt 127 303 176 606 – Beitrag an Versuchsgemeinden (VZE) 195 470 275 940 Dienstleistung Dritter: – Weiterbildung 42 100 142 – Externe Aufträge 45 40 10 95 Gesamttotal 409 913 461 1783 Der Stellenplan entspricht dem ab 2009 halbierten Stellenplan. Anzahl Stellen mit Einreihung: 2012 2013 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiter/in 0,6 (19) 1,5 (19) 0,9 (19) Verwaltungsassistentin 0,2 (14) 0,6 (14) 0,4 (14) Für die Projektkosten ist eine im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung gebundene Ausgabe von Fr. 1 783 000 zu bewilligen. Die benötigten Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2010–2013 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Schulversuch Grundstufe wird um zwei Jahre bis August 2014 verlängert.
II. Für die Versuchsverlängerung werden gebundene Ausgaben von Fr. 843 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, und von Fr. 940 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulen, insgesamt Fr. 1 783 000, bewilligt.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi