RRB Nr. 1039/2016
Eidgenössischen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017, Durchführung
2 novembre 2016Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2016
1039. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 12. Oktober 2016 und ergänzen- der Mitteilung der Bundeskanzlei vom 21. Oktober 2016 über das Zustan- dekommen des Referendums gegen die dritte Vorlage findet am 12. Feb- ruar 2017 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende drei Vor- lagen statt:
Erwägungen
1. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration (BBl 2016, 7581);
2. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (BBl 2016, 7587);
3. Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreform III) (BBl 2016, 4937).
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II.
II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonde- ren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi