Strassen, Wangen-Brüttisellen, 756 Weidstrasse S-11, Neue Lichtsignalanlage Nr. 300, Projektfestsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2019
1039. Strassen (Wangen-Brüttisellen, 756 Weidstrasse S-11, Neue Lichtsignalanlage Nr. 300, Projektfestsetzung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Mit dem Ausbau des Innovationsparks Zürich auf dem Areal des Mili- tärflugplatzes Dübendorf wird der Verkehr auf dem Autobahnanschluss Wangen überdurchschnittlich zunehmen. Für die Verbesserung der Ver- kehrssicherheit ist der Bau einer Lichtsignalanlage (LSA) auf dem Ge- meindegebiet von Wangen-Brüttisellen notwendig. Diese Anlage ist Be- standteil der regionalen Verkehrssteuerung Glattal. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Wangen-Brüttisellen und dem Bundesamt für Strassen sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Neubau einer LSA im Anschluss Wangen der A53 Oberlandautobahn; – Ausbau/Überführung Weidstrasse; – Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger; – Anpassung der Strassenentwässerung sowie Erneuerung der Strassen- beleuchtung; – Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie und Erneuerung des Fahrbahnbelags.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) erfolgte vom 14. Juni bis 14. Juli 2019. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
C. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat das Projekt in ihrer Beurteilung im Rahmen der koordinierten Stellungnahme der kantonalen Fachstellen der Abteilung Koordination Bau und Umwelt vom 21. März 2014 aus lärm- technischer Sicht als unbedenklich eingeschätzt. Für das vorliegende Projekt ist kein Landerwerb notwendig und so- mit kein Landerwerbsverfahren erforderlich. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
D. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 31. Mai 2019 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 1 454 000 Nebenarbeiten 17 000 Technische Arbeiten 279 000 Total 1 750 000 Für die Umsetzung des vorliegenden Projekts wurde mit RRB Nr. 664/ 2015 eine gebundene Ausgabe von Fr. 42 710 000 zulasten der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Neubau einer Lichtsignalanlage im Anschluss Wangen der A53 Oberlandautobahn, Gemeinde Wangen-Brüttisellen, so- wie die weiteren damit verbundenen Massnahmen wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stations- strasse 10, 8306 Brüttisellen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungs- vermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli