RRB Nr. 1051/2020
Schule für Gestaltung Zürich, Bereitstellung Ersatzschulräume, gebundene Ausgabe
4 novembre 2020Allemand6 min
Source zh.ch
Schule für Gestaltung Zürich, Bereitstellung Ersatzschulräume, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. November 2020
1051. Schule für Gestaltung Zürich, Ersatzschulraum (gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Die Zunahme der Anzahl Schülerinnen und Schüler auf der Sekun- darstufe II bis 2040 führt dazu, dass entsprechende räumliche Infra- struktur bereitgestellt werden muss. Mit Beschluss Nr. 850/2016 stimm- te der Regierungsrat der Regionalstrategie Berufsbildungsmeile in der Stadt Zürich zu. Die Regionalstrategie Berufsbildungsmeile wird in unterschiedlichen, voneinander unabhängigen Etappen umgesetzt. Im Rahmen der ersten Bauetappe, dem Ersatzneubau für die Baugewerb- liche Berufsfachschule Zürich an der Limmatstrasse, werden die Lie- genschaften Limmatstrasse 45 bis 57 und Hafnerstrasse 27 bis 31 zu- rückgebaut. Die baulichen Arbeiten sind auf Beginn des Jahres 2022 geplant. In den betroffenen Liegenschaften an der Limmatstrasse 55 und 57 sind Teile des allgemeinbildenden Unterrichts und des Sport- unterrichts der Schule für Gestaltung Zürich (SfGZ) als Zwischennut- zungen untergebracht. Bis zum voraussichtlichen Umzug in den geplan- ten Ersatzneubau für die SfGZ im Entwicklungsgebiet «Ausstellungs- strasse/Sihlquai» im Jahr 2028 ist die Bereitstellung von Rochadeflä- chen für den obligatorischen Schulunterricht notwendig. Dieser kann teilweise durch die Nutzung von Räumlichkeiten in anderen Schulen gedeckt werden. Der übrige Raumbedarf von 17 Klassenzimmern, drei Gruppenräumen und einem Lehrerzimmer wird in den kantonalen Liegenschaften an der Ausstellungsstrasse 90 und 100 eingerichtet. Die Ersatzschulräume der SfGZ hängen folglich mit der ersten Etappe der Regionalstrategie Berufsbildungsmeile Stadt Zürich zusammen, sind aber auch unabhängig von der ersten Etappe sinnvoll. Einerseits kön- nen die Rochadeflächen nach dem geplanten Auszug der SfGZ in den Ersatzneubau weiter als Rochadeflächen im Rahmen der Regionalstra- tegie Berufsbildungsmeile genutzt werden. Anderseits ist die SfGZ auf zusätzliche Unterrichtsräume angewiesen.
Projekt Ausstellungsstrasse 90 Die Ausstellungsstrasse 90 wird seit 1980 für Berufsschulzwecke ge- nutzt. Der bauliche Zustand des Hauses erlaubt die weitere Nutzung zu Schulzwecken. Anpassungen an der bestehenden Raumstruktur müs- sen daher keine vorgenommen werden. Instandsetzungsarbeiten sind in den Schulzimmern im Bereich Elektroinstallationen sowie an den Tü- ren, Storen und WC-Anlagen notwendig. Zudem werden die Schulzim- mer neu gestrichen. An der Ausstellungsstrasse 90 können bis zu neun Schul-, Aufenthalts- und Lehrerzimmer sowie Nebenräume bereitge- stellt werden. Ausstellungsstrasse 100 Die Ausstellungsstrasse 100, das «Bananenhaus», wird seit 1967 von der Schule für Gestaltung genutzt. Im Rahmen von baurechtlichen Ab- klärungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Berufsbil- dungsmeile wurde das Bananenhaus teilweise unter Denkmalschutz gestellt und ist als Teil der Häusergruppe zu erhalten. Für die Bereit- stellung als Ersatzschulraum sind bauliche Massnahmen notwendig. Die Büroräumlichkeiten im Erdgeschoss werden baulich zu Schulzim- mern angepasst. Das Untergeschoss soll für Sportmöglichkeiten, der Theatersaal im Erdgeschloss als Aula und die Wohnung im 4. Oberge- schoss für die Lehrpersonen als Lehrerzimmer genutzt werden können. Bis Herbst 2021 wird das Gebäude an der Ausstellungsstrasse 100 während des laufendes Schulbetriebs instand gesetzt und an den Be- darf angepasst. Durch die Bauarbeiten bekommt die Schule die zusätz- lich notwendigen Räumlichkeiten mit zwei Schulzimmern, einer intern erschlossenen Aula, Lehrerzimmer und Nebenräumen sowie zwei Sporträumen mit Garderoben. Die baulichen Massnahmen betreffen auch die Korridorbereiche, damit die Fluchtwege den Normen des Brandschutzes entsprechen und dadurch die Betriebssicherheit auch im Unterschoss und im 4. Obergeschoss gewährleistet ist. An den Sanitär- anlagen, der Gebäudehülle und der technischen Infrastruktur werden die notwendigen Instandsetzungsarbeiten ausgeführt. Die Terrassen im
Erwägungen
4. Obergeschoss werden vollständig erneuert. Am Steildach der beiden Gebäude Ausstellungsstrasse 90 und 100 sind keine Instandsetzungsarbeiten vorgesehen, da die Statik und die Dichtigkeit gewährt sind und in den vergangenen Jahren bereits In- standsetzungsmassnahmen umgesetzt wurden. Daher ist die Installa- tion einer Photovoltaikanlage nicht vorgesehen.
Finanzielles Die Kosten für die Bereitstellung der Ersatzschulflächen belaufen sich auf Fr. 4 105 500 (Stand Kostenvoranschlag vom 8. Juli 2020; Preis- stand 1. April 2020, 1045,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen. Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 204 600 2 Gebäude 3 368 883 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 85 100 6 Reserve 359 700 9 Ausstattung, Mobilien 87 217 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 4 105 500 Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Er- satzschulflächen bzw. Provisorien, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Mit Beschluss Nr. 850/2016 hat sich der Regierungsrat für den Abbruch des bestehenden Gebäudes am Standort Ausstellungsstras- se 55/57 entschieden. Damit der Schulbetrieb ohne Unterbruch weiter- geführt werden kann, müssen im Umfeld der Berufsbildungsmeile zu- sätzliche Rochadeflächen in Form von Schulräumen bereitgestellt wer- den. Für die Ersatzschulräume an der Ausstellungsstrasse 90 und 100 ist gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 105 500 durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten von Fr. 4 105 500 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 27. August 2020 bewilligten Projektierungskos- ten von Fr. 360 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 87 217 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 4 018 283 erfolgt über die In- vestitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Ver- waltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2020, im Budget- entwurf 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 keine Mittel eingestellt. Diese werden innerhalb der Leis-
tungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompen- siert. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 137 137. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Nicht aktivierbare Kosten 3 200 0,1 Hochbauten Rohbau 1 468 426 11,4 80 5 855 1 757 7 612 Hochbauten Rohbau 2 1 325 412 32,3 40 33 135 4 970 38 105 Hochbauten Ausbau 1 070 747 26,1 30 35 692 4 015 39 707 Hochbauten Installationen 1 150 498 28,0 30 38 350 4 314 42 664 Hochbauten Ausstattung 87 217 2,1 10 8 722 327 9 049 Total 4 105 500 100 121 754 15 383 137 137 Es sind keine personellen und betrieblichen Folgekosten zu erwarten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bereitstellung der Ersatzschulräume der Schule für Ge- staltung an der Ausstellungsstrasse 90 und 100 in Zürich wird eine ge- bundene Ausgabe von insgesamt Fr. 4 105 500 bewilligt. Davon gehen Fr. 4 018 283 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 87 217 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes bewilligte Projektie- rungskredit von Fr. 360 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli