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Décision

RRB Nr. 1066/2024

Förderung Heizungsersatz, Gesuchsprüfung, Freigabe Teilbetrag, Vergabe

23 octobre 2024Allemand5 min

Source zh.ch

Förderung Heizungsersatz, Gesuchsprüfung, Freigabe Teilbetrag, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2024

1066. Förderung Heizungsersatz, Gesuchsprüfung (Freigabe Teilbetrag, Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton richtet im Rahmen seines Förderprogramms Energie u. a. Subventionen an den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme aus (vgl. Kantonsratsbeschluss vom 15. Mai 2023 über die Bewil- ligung eines Rahmenkredits 2023–2026 für Subventionen gestützt auf § 16 des Energiegesetzes [Vorlage 5876a]). Wegen der grossen Anzahl an Gesuchen musste deren materielle Prüfung bereits in den vergangenen Jahren einem Dritten übertragen werden (vgl. RRB Nr. 1225/2020). Für die Gesuchsprüfung ab 2025 müssen die Leistungen neu vergeben werden. Die Kantone Aargau und Zürich bildeten unter Federführung des Kan- tons Zürich Anfang 2024 eine einfache Submissionsgemeinschaft, um die Prüfung von Fördergesuchen in zwei Losen für die Dauer von zwei Jahren zu vergeben. Als einseitige Wahlmöglichkeit der Vergabestelle wurde weiter die Möglichkeit einer Verlängerung um höchstens drei weitere Jahre vorgesehen. Die Ausschreibung im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich gemäss Government Procurement Agreement er- folgte am 7. Mai 2024 auf simap.ch (Nr. 1418191). Nach der Vergabe durch den Kanton Zürich werden die Verträge für die Gesuchsprüfung zwischen den Anbietenden und den Kantonen jeweils bilateral abgeschlossen. Neun Angebote von Fr. 86 bis Fr. 575 pro Gesuch wurden fristgerecht eingereicht. Anhand der Prüfung der Zuschlagskriterien sind die Leis- tungen gemäss Los 1 an die EffiEnergie AG, Zürich, und die Leistungen gemäss Los 2 an die Renera AG, Basel, zu vergeben. In die Bewertung flossen die Qualifikation und Erfahrung des Personals mit 40%, das Preisangebot mit 30% und die Qualität der Projekteingabe mit 30% ein. Die beiden Unternehmen erhalten den Zuschlag insbesondere aufgrund der besten Bewertungen bei der Qualität der Projekteingabe.

B. Kosten Die Kosten für die externe Prüfung von geschätzten 4000 Gesuchen pro Jahr im Kanton Zürich und Fr. 158 (Los 1) bzw. Fr. 171 (Los 2) pro Gesuch belaufen sich pro Los und Jahr auf rund Fr. 330 000. Gesamthaft betragen die geschätzten Kosten für die Dauer von fünf Jahren pro Los somit rund Fr. 1 650 000. Aufgrund der schwierig abschätzbaren Anzahl

Gesuche und möglicher Teuerungsanpassungen ist in der Vergabe eine Reserve von 10% (pro Los und Jahr Fr. 33 000) vorgesehen. Der Betrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Zusätzliche Kosten sind dem Kan- ton Zürich als federführende Stelle im Submissionsverfahren nicht ent- standen, da er das Verfahren auch ohne Beteiligung des Kantons Aargau hätte durchführen müssen.

C. Finanzierung Gemäss Art. 34 Abs. 1 des CO 2 -Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) wird ein Drittel des Ertrags aus der CO 2 -Abgabe auf Brenn- stoffen, höchstens aber Fr. 450 000 000 pro Jahr, für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwen- det. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Kantonen Globalbeiträge für beitragsberechtigte Fördermassnahmen im Gebäudebereich. Die Förderung des Ersatzes fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme im Rahmen des kantonalen Förderprogramms gehört zu diesen beitrags- berechtigten Massnahmen. Der Bund entschädigt den Aufwand der Kan- tone für den Vollzug der globalbeitragsberechtigten Fördermassnahmen mit einem Vollzugskostenbeitrag von 5% der ausgerichteten Globalbei- träge. Die erwarteten Bundesbeiträge sind einschliesslich Vollzugskos- ten im Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Rahmen- kredits 2023–2026 für Subventionen gestützt auf § 16 des Energiegesetzes (Vorlage 5876a) im Sinne eines Bruttokredits eingerechnet. Der Kanton erhält bei einem erwarteten jährlichen Globalbeitrag von Fr. 40 000 000 entsprechend Fr. 2 000 000 pro Jahr Vollzugskostenbeiträge. Die zu er- wartenden Kosten für die Gesuchsprüfung werden deshalb vollumfäng- lich von den Vollzugskostenbeiträgen des Bundes gedeckt. Gemäss § 16 des Energiegesetzes (EnerG, LS 730.1) kann der Kanton die Energieplanung, Massnahmen und Pilotprojekte zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien, die Ausarbeitung von Unterlagen für die Energieversorgung sowie die Information, die Beratung und die berufliche Weiterbildung auf den Gebieten der Energieversorgung und -nutzung fördern (Abs.1). Der Kantonsrat bewilligt hierfür mindestens alle vier Jahre einen Rah- menkredit, aus dem der Regierungsrat oder die zuständige Direktion Subventionen gewähren kann (Abs. 2). Die Vollzugskostenbeiträge für die Folgejahre ab 2027 werden im entsprechenden, zu gegebener Zeit vorzubereitenden Rahmenkredit eingerechnet. Die Vergabe ab 2027 erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt einer rechtskräftigen Ausgaben- bewilligung.

Im Budgetentwurf 2025 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 sind jährlich Fr. 726 000 im Aufwand der Erfolgsrechnung eingestellt. Die für 2029 notwendigen Beträge werden im jeweiligen KEF einzustellen sein (saldoneutral).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit 2023–2026 für Subventionen gestützt auf § 16 des Energiegesetzes gemäss Kantonsratsbeschluss vom 15. Mai 2023 wird für die Prüfung von Gesuchen für den Bereich Heizungsersatz vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 ein Teilbetrag von Fr. 1 452 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, freigegeben.

II. Die materielle Gesuchsprüfung im Rahmen des Förderprogramms Energie für den Bereich Heizungsersatz wird für 2025 bis 2029 für Los 1 gemäss Angebot vom 25. Juni 2024 an die EffiEnergie AG, Zürich, ver- geben. Die Vergabe ab 2027 erfolgt unter dem Vorbehalt der Ausgaben- bewilligung und der Ausübung der Verlängerungsmöglichkeit durch die Vergabestelle. Die Vergabesumme über längstens fünf Jahre ist abhän- gig von der Anzahl geprüfter Gesuche und beträgt höchstens Fr. 1 815 000.

III. Die materielle Gesuchsprüfung im Rahmen des Förderprogramms Energie für den Bereich Heizungsersatz wird für 2025 bis 2029 für Los 2 gemäss Angebot vom 28. Juni 2024 an die Renera AG, Basel, vergeben. Die Vergabe ab 2027 erfolgt unter dem Vorbehalt der Ausgabenbewil- ligung und der Ausübung der Verlängerungsmöglichkeit durch die Ver- gabestelle. Die Vergabesumme über längstens fünf Jahre ist abhängig von der Anzahl geprüfter Gesuche und beträgt höchstens Fr. 1 815 000.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli