RRB Nr. 1069/2009
Kolonie Ringwil, Umnutzung als Vollzugszentrum, Sanierung, Ausgabenbewilligung
1 juillet 2009Allemand10 min
Source zh.ch
Kolonie Ringwil, Umnutzung als Vollzugszentrum, Sanierung, Ausgabenbewilligung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2009
1069. Kolonie Ringwil; Sanierung und Umnutzung als Vollzugszentrum
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Kolonie Ringwil, ein Zweigbetrieb der Strafanstalt Pöschwies, ist eine offene Anstalt, in welcher gesamthaft 60 Plätze für den Vollzug von Freiheitsstrafen zur Verfügung stehen. Die Anstalt umfasst zwei Insas- sengebäude (Insassenhaus und -pavillon), einen Versorgungstrakt mit Speisesaal und Küche, ein Verwaltungs- und mehrere Nebengebäude für Gewerbe und Landwirtschaft. Das Insassenhaus und der Versor- gungstrakt aus dem Jahr 1965 sowie der in Leichtbauweise erstellte Insassenpavillon aus dem Jahr 1993 sind mittlerweile stark sanierungs- bedürftig. Die notwendigen Arbeiten betreffen insbesondere aufge- schobene Unterhaltsarbeiten in den zwei Insassengebäuden sowie die vom Lebensmittelinspektorat gerügten Mängel und prekären Platzver- hältnisse in der bestehenden Küche, von welcher auch die Gefängnisse Horgen, Meilen und Pfäffikon versorgt werden. Kurz- bis mittelfristig sind auch eine ausgebaute Umzäunung des Areals sowie die Behebung der unzulänglichen Situation im Besuchs- und Arrestbereich angezeigt. Das Vollzugszentrum Urdorf mit gesamthaft 49 Plätzen ist eine auf den offenen Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen spezialisierte Institu- tion der Gefängnisse Kanton Zürich. Im Vollzugszentrum werden in erster Linie Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen, welche aufgrund nicht be- zahlter Geldstrafen oder Bussen in Haft umgewandelt werden müssen. Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung verfügt das Vollzugszentrum über einen ausgebauten medizinischen und sozialen Betreuungsdienst. Zusätzlich ist dem Vollzugszentrum die Geldstrafen- und Bussenadmi- nistration angegliedert. Die Mitarbeitenden dieser Abteilung versuchen ein letztes Mal, bevor die Ersatzfreiheitsstrafe greift, nicht bezahlte Geldstrafen und Bussen einzutreiben. Das Vollzugszentrum erhielt von der Gemeinde Urdorf letztmals im Jahr 2004 eine befristete baurecht- liche Bewilligung bis zum 31. Dezember 2009. In den von der Direktion der Justiz und des Innern mit der Gemeinde Urdorf geführten Gesprä- chen wurde indessen deutlich, dass eine Verlängerung über diesen Zeit- punkt hinaus nicht möglich ist. Aus diesem Grund muss das Vollzugs- zentrum auf das Jahr 2010 an einen neuen Standort übergeführt werden (vgl. auch RRB Nr. 671/2008).
B. Projekt Vollzugszentrum Bachtel Die von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe durchgeführten Abklärungen haben inzwischen ergeben, dass am Standort Ringwil mit verhältnismässig geringem Aufwand die Voraussetzungen für den offe- nen Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen geschaffen werden können. In den bestehenden Räumlichkeiten stehen auch Büroräume für die Geldstra- fen- und Bussenadministration zur Verfügung. Zur Umsetzung dieses Vorhabens sind jedoch vorab die seit längerer Zeit aufgeschobenen Un- terhaltsarbeiten zu realisieren. Neben geringen baulichen Anpassungen ist insbesondere eine Sanierung der beiden Insassengebäude und des Versorgungstraktes mit der Küche notwendig. Für einen späteren Neubau zur Erweiterung des Platzangebots für ausländerrechtliche Haft stehen auf dem Gelände der Kolonie Ringwil zudem genügend Landreserven zur Verfügung. Für den Vollzug dieser Haftform sind heute im Flughafengefängnis gesamthaft 108 Plätze vor- handen. Zur Deckung des ausgewiesenen Mehrbedarfs von rund 50 Voll- zugsplätzen wurden die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion mit RRB Nr. 893/2006 beauftragt, eine Erweite- rung des Platzangebots zu planen. Ursprünglich bestand die Absicht, diese Erweiterung in Anbindung an das Vollzugszentrum Urdorf zu realisieren. Nach dem Entscheid der Gemeinde Urdorf, die befristete baurechtliche Bewilligung nicht weiter zu verlängern, wurde das Immo- bilienamt beauftragt, die Erweiterung des Platzangebots zusammen mit dem Ersatz des Vollzugszentrums an einem neuen Standort in Form eines Neubaus zu prüfen. Im Rahmen des Standardprozesses Immobi- lien wurde dieses Projekt mit RRB Nr. 671/2008 für die Phase Vorstu- die freigegeben. In der vertieften Planung hat sich jedoch gezeigt, dass die für dieses Projekt im KEF eingestellte Investitionssumme nicht aus- reicht, um in einem Neubau beide Teilprojekte (Ersatz Vollzugszentrum und Erweiterung Platzangebot für ausländerrechtliche Haft) zu reali- sieren. Es wurde deshalb entschieden, die genannten Projekte unter Ausnutzung von Synergien im organisatorischen und personellen Be- reich am Standort Ringwil weiter zu verfolgen. In erster Priorität sollen die Integration des Vollzugszentrums Urdorf in die Kolonie Ringwil per 1. 1. 2010 sichergestellt und die Kolonie Ring- wil mit dem neuen Namen «Vollzugszentrum Bachtel» aus der Organisa- tionseinheit der Strafanstalt Pöschwies in diejenige der Gefängnisse Kanton Zürich übergeführt werden. Die ursprünglich im Anschluss an die Sanierungsarbeiten geplante Realisierung eines Neubaus für die Er- weiterung des Platzangebots für ausländerrechtliche Haft ist im Rahmen des Standardprozesses Immobilien in der Realisierungsreihenfolge ver- schoben worden. Bei der Planung wurde jedoch darauf geachtet, dass sämtliche baulichen Massnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit einem spä-
teren Neubau abgestimmt sind. Für die in Erfüllung des Auftrags gemäss RRB Nr. 893/2006 und RRB Nr. 671/2008 projektierte Übernahme der Funktionalitäten und Aufgaben des Vollzugszentrums Urdorf an einem Ersatzstandort ab 1. 1. 2010 sind die genannten Sanierungsmassnahmen unabhängig von einem späteren Neubau und die organisatorische Ver- ankerung der Kolonie Ringwil als Betrieb der Gefängnisse Kanton Zürich unter dem neuen Namen «Vollzugszentrum Bachtel» zwingend notwendig. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird das Vollzugszentrum Bachtel über gesamthaft 64 Vollzugsplätze verfügen. Der Kanton Zü- rich verliert durch diese Umnutzung der Kolonie Ringwil bei gleichzei- tiger Schliessung des Vollzugszentrums Urdorfs Plätze für den offenen Vollzug, welche jedoch in anderen Anstalten des Ostschweizer Straf- vollzugskonkordates in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Der Platzabbau sowie die Planungsarbeiten für das Vollzugszentrum Bach- tel werden von den beteiligten Kantonen des Ostschweizer Strafvoll- zugskonkordates ausdrücklich begrüsst. Nach der Revision des Strafgesetzbuches ist die Zahl der zu vollziehen- den Kurzstrafen deutlich gesunken. Die Auslastung des Vollzugszen- trums Urdorf und der Kolonie Ringwil als den beiden Zürcher Institu- tionen, in denen solche Strafen vollzogen werden, fiel durchschnittlich unter 70%. Die Kosten pro Aufenthaltstag stiegen dementsprechend an. Gemessen am einschlägigen Konkordatstarif entsteht dadurch ein betrieblicher Verlust von rund 1,5 bis 2 Mio. Franken pro Jahr. Durch die Zusammenlegung der beiden Betriebe wird die Platzzahl im offe- nen Vollzug reduziert und die Auslastung entsprechend erhöht, was sich entsprechend günstig auf das Betriebsergebnis auswirkt. Falls der Be- darf an offenen Vollzugsplätzen im Kanton Zürich wieder ansteigt, können Insassen in ausserkantonale Vollzugsinstitutionen des Ost- schweizer Strafvollzugskonkordates eingewiesen werden. Die zusätz- lichen Kosten, die dadurch entstehen könnten, werden auf rund 1 bis 1,5 Mio. Franken pro Jahr (20 bis 25 Plätze) geschätzt. Diese Mehrkos- ten fallen damit im Vergleich zu der oben beschriebenen betrieblichen Kosteneinsparung tiefer aus.
C. Baubeschrieb: Sanierung Gebäude und Küche Das Sanierungsprojekt, das vom Hochbauamt in Zusammenarbeit mit Vertretern des Amts für Justizvollzug und des Immobilienamts aus- gearbeitet wurde, schafft die Voraussetzungen für die Integration des Vollzugszentrums Urdorf am Standort Ringwil. Die Baumassnahmen beschränken sich auf das Allernotwendigste und schliessen im Hinblick auf die spätere Realisierung eines Neubaus für den Vollzug der auslän- derrechtlichen Haft mittelfristig angezeigte Umbauten besonders im
Arrest- und Besuchsbereich aus. Die vorhandenen Raumstrukturen und der Sicherheitsstandard bleiben unangetastet. Wo betrieblich not- wendig, werden punktuell neue Einbauten vorgenommen. Die vom Lebensmittelinspektorat gerügten Mängel in der Küche werden beho- ben. Da das Sanierungsvorhaben damit praktisch keine elementaren baulichen Veränderungen vorsieht und die Weiterführung des Betriebs in der seit Jahren bestehenden Form vorgesehen ist, werden in der Kos- tenberechnung keine zusätzlichen Brandschutzmassnahmen berück- sichtigt. Die Erfüllung neuer Brandschutzauflagen der Gebäudeversi- cherung für die bereits bestehenden Bauteile kann zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Betrieb erfolgen. Eine Kostenschätzung hier- für beläuft sich auf rund Fr. 500 000. Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich vorwiegend um aufgeschobene Unterhaltsarbeiten. Veraltete Elektroinstallationen wer- den wo nötig ersetzt. Im Weiteren werden einige Bodenbeläge erneuert, Malerarbeiten ausgeführt, Zimmertüren und Fenster im Insassenhaus ersetzt sowie die sanitären Anlagen zum Teil erneuert. Im Pavillon wird der marode Sanitärbereich abgebrochen und an dessen Stelle vier Voll- zugsplätze geschaffen. Ausserhalb des Gebäudes wird ein Sanitärcon- tainer mit direktem Zugang erstellt. Im Verwaltungsgebäude werden die schlecht genutzten Räume zu vollwertigen Büroräumen für die Bus- sen- und Geldadministration ausgebaut. Die Produktionsküche wird erneuert, damit die Auflagen des Lebens- mittelinspektorats bezüglich der Hygiene und der Arbeitssicherheit eingehalten werden können. Die Arbeitsflächen werden dem Produk- tionsbedarf entsprechend erweitert, die Lüftungsanlage ergänzt sowie veraltete Küchenapparate und elektrischen Leitungen wo nötig ersetzt. Aufgrund der geänderten Aufgabenstellung durch den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen muss für den Nacht- und Feiertagsbetrieb die be- stehende Umzäunung des Wohn- und Versorgungsareals ausgebaut und mit Eingangstoren ergänzt werden. Die Sicherheitsanforderungen ver- langen einen inneren Zaun (Wohn- und Versorgungsgebäude / nähere Umgebung) und einen äusseren Zaun (Sicherheitsumzäunung des be- bauten Gesamtareals exklusiv Landwirtschaftsflächen). Die Länge des inneren Sicherheitsabschnittes beträgt rund 250 Laufmeter plus zwei Tore, der Sicherheitszaun des Gesamtareals wird rund 700 Laufmeter plus 3 Tore umfassen. Im Rahmen des beantragten Objektkredits kann in einem ersten Schritt die innere Umzäunung realisiert werden. Ab- hängig von der genauen Kostenfolge für den inneren Zaun und der weiteren Planung bezüglich eines Neubaus zur Erweiterung des Platz- angebots für ausländerrechtliche Haft sollen anschliessend auch noch zweckdienliche Teilabschnitte der äusseren Umzäunung errichtet werden.
D. Kosten Die Gesamtkosten für die Sanierungsarbeiten betragen gemäss Kos- tenvoranschlag des Hochbauamts vom 1. April 2009 Fr. 1 950 000 ein- schliesslich Mehrwertsteuer (Kostenstand 1. 4. 2009), wofür ein Objekt- kredit zu bewilligen ist. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan Baukostenplan (BKP) Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 1 291 000 4 Umgebung 407 000 5 Baunebenkosten 210 000 6 Reserve (2% von BKP 2,4,5) 42 000 9 Ausstattung 0 1–9 Total Anlagekosten 1 950 000
Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2008 2009 2009
Tabelle 3: Investitionen 2009 2010 2011 2012 Investitionskosten in Franken 1 950 000
Tabelle 4: Baukosten und Nutzungsdauer Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer (Bauteilgruppe) in Franken % Jahre Hochbauten Rohbau 1 178 200 9,1 80 Hochbauten Rohbau 2 155 400 8,0 40 Hochbauten Ausbau 808 400 41,5 30 Hochbauten Installationen 808 000 41,4 30 Ausstattung, Mobilien 0 0 0 Total 1 950 000 100 35,4
Tabelle 5: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kapitalfolgekosten in Franken/Jahr (Bauteilgruppe) Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 228 2 673 4 901 Hochbauten Rohbau 2 3 885 2 331 6 216 Hochbauten Ausbau 26 947 12 126 39 073 Hochbauten Installationen 26 933 12 120 39 053 Ausstattung, Mobilien 0 0 0 Total 59 993 29 250 89 243
Die veranschlagten Gesamtkosten gelten als Erneuerungsunterhalt (gebundene Ausgaben). Die Kapitalfolgekosten definieren sich aus den nutzungsdauergewichteten Abschreibungskosten und den kalkulatori- schen Zinskosten von 3,00% p. a. auf dem hälftig gebundenen Kapital. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus dem Objektkredit von Fr. 1 950 000 belaufen sich somit auf insgesamt Fr. 89 243 pro Jahr. Durch die Sanierungsmassnahmen entstehen keine betrieblichen und perso- nellen Folgekosten. Die Budgets der beiden bisherigen Institutionen Kolonie Ringwil (bisher Teil des Budgets der Strafanstalt Pöschwies) und des Vollzugszentrums Urdorf wurden im Zusammenhang mit der Erstellung des VA/KEF 2010–2013 im vorgegebenen Rahmen unter der neuen Bezeichnung Vollzugszentrum Bachtel zusammengeführt. Die Effizienzsteigerung durch die Zusammenführung wird sich erst mittel- fristig nach einer Einführungszeit in der Rechnung ausweisen, zumal heute bestehende Mängel im Zusammenhang mit dem personell unter- dotierten Nachdienst in der Kolonie Ringwil behoben werden müssen. Hingegen entfällt eine Leitungsstelle und die zukünftigen Unterhalts- kosten der Infrastrukturen werden sich auf einen Standort beschränken. Als reine Sanierungsmassnahme ist das Projekt nicht bundessubventi- onsberechtigt. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe 2206, Amt für Justizvollzug. Im Budget 2009 sind für dieses Projekt Fr. 1 700 000 eingestellt. Die veranschlagten Mehrkosten von Fr. 250 000 können durch die Verschiebung anderer Investitionsprojek- te innerhalb der Leistungsgruppe 2206, Amt für Justizvollzug, kompen- siert werden.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Kolonie Ringwil wird per 1. 1. 2010 mit dem Namen Vollzugs- zentrum Bachtel (VZB) in die Organisationseinheit der Gefängnisse Kanton Zürich übergeführt.
II. Für Sanierungsarbeiten zur Umnutzung der Kolonie Ringwil als Vollzugszentrum wird ein Objektkredit von Fr. 1 950 000 als gebundene Ausgaben zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe 2206, Amt für Justizvollzug, bewilligt.
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Bau- direktion, die Sicherheitsdirektion und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi