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Décision

RRB Nr. 1069/2015

Meliorationen, Wiesendangen, Unterhaltsordnung, Neuerlass, Genehmigung

18 novembre 2015Allemand2 min

Source zh.ch

Meliorationen, Wiesendangen, Unterhaltsordnung, Neuerlass, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2015

1069. Meliorationen, Gemeinde Wiesendangen (Unterhaltsordnung,

Erwägungen

Neuerlass, Genehmigung) Die Gemeinde Wiesendangen ersucht um Genehmigung der neuen Un- terhaltsordnung. Die bisherigen Statuten entsprachen nach verschiede- nen Gesetzesänderungen und Änderungen tatsächlicher Natur, insbeson- dere der Fusion der Gemeinden Wiesendangen und Bertschikon, nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen. Die Gemeindeversammlung hat deshalb am 25. November 2013 neue Statuten beschlossen, welche die bisherigen Statuten der Gemeinde Wiesendangen vom 4. September 1973 bzw. jene der ehemaligen Gemeinde Bertschikon vom 16. Juni 2003 erset- zen. Die Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu genehmigen (§ 104 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz vom 2. Septem- ber 1979).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Unterhaltsordnung vom 25. November 2013 der Gemeinde Wie- sendangen wird genehmigt.

II. Die Gemeinde wird eingeladen, die Statuten zu vervielfältigen und wie folgt zuzustellen: je zwei Exemplare an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilungen Landwirtschaft und Wald, fünf Exemplare an das Grundbuchamt Oberwinterthur-Winterthur. Die Originalstatuten blei- ben bei der Gemeinde.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Wiesendangen, Postfach, 8542 Wie- sendangen, den Bezirksrat Winterthur, 8400 Winterthur, das Grundbuch- amt Oberwinterthur-Winterthur, 8400 Winterthur, sowie an die Baudirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi