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Interpellation Martin Neukom, Winterthur, Jonas Erni, Wädenswil, und Daniel Sommer, Affoltern am Albis, betreffend Risiken der Kohlenstoffblase, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 322/2015

Sitzung vom 10. Februar 2016

107. Interpellation (Risiken der Kohlenstoffblase) Die Kantonsräte Martin Neukom, Winterthur, Jonas Erni, Wädenswil, und Daniel Sommer, Affoltern a. A., haben am 7. Dezember 2015 folgende Interpellation eingereicht: Viele Anleger im Finanzmarkt investieren in beträchtlichem Umfang in Firmen, die fossile Energien fördern. Gleichzeitig hat sich die Staaten- gemeinschaft das Ziel gesetzt, den Klimawandel auf 2 Grad zu begren- zen. Um dies einzuhalten, dürfen laut IPCC 1 noch rund 1000 Gigatonnen CO2 emittiert werden. Die bekannten Förder-Reserven an Öl, Gas und Kohle übersteigen diese Menge deutlich. Die Öl-Reserven sind nicht nur physisch vorhanden, sondern auch in den Büchern der Öl-Firmen. Wenn aufgrund von Klimamassnahmen weniger fossile Energie gefördert wer- den kann, bedeutet dies für die Öl-Firmen einen Wertverlust und somit für die Anleger ein finanzielles Risiko. Dieser Effekt ist bekannt als Kohlenstoffblase oder Carbon-Bubble. Weltweit haben deshalb bereits verschiedenste grosse Anleger, darunter der Norwegische Staatsfonds, die Rockefeller Stiftung, die Stadt San Fran- cisco und die Universität Sidney, ihr Geld aus den fossilen Energien abge- zogen – sogenanntes Divestment. Diesen Herbst hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Kohlen- stoffrisiken des Finanzplatzes erstmals für die Schweiz in einer Studie ab- geschätzt2. Analysiert wurden die 100 grössten Schweizer Aktienfonds, die Aktienfonds der grossen Banken und einige Pensionskassen. Der Befund ist brisant: Der Schweizer Aktienfondmarkt finanziert Emissio- nen in der Höhe von 50 Megatonnen CO2. Das entspricht dem jährlichen Ausstoss in der Schweiz. Der Kanton Zürich mit seinen Beteiligungen und seine Anstalten sind grosse Anleger am Kapitalmarkt. Das Risiko der Kohlenstoffblase be- trifft somit auch den Kanton Zürich direkt.

Wir bitten den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Be- antwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Ist sich der Regierungsrat der Risiken der Kohlenstoffblase bewusst?

2. Erachtet der Regierungsrat die Klimaziele und die damit verbundene angestrebte Emissions-Reduktion (Art. 1, Energiegesetz) als kompati- bel mit Investitionen in fossile Energien?

3. Wie gross ist die Gesamtsumme der am Finanzmarkt angelegten Mittel des Kantons inklusive seiner bedeutenden3 Beteiligungen? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Institution.

4. Wie viel Geld hat der Kanton Zürich mit seinen bedeutenden3 Beteili- gungen direkt oder indirekt in Unternehmen investiert, die fossile Brennstoffe abbauen, verarbeiten oder vertreiben? Wir bitten um Auf- schlüsselung nach Beteiligung und nach Firma und Wert.

5. Die BVK als Pensionskasse der kantonalen Angestellten ist eine der grössten Pensionskassen der Schweiz mit einer Bilanzsumme von 28 Mia. Franken. Wie viel Geld investiert die BVK in fossile Energien? 1 Intergovernmental Panel on Climate Change, Fifth Assessment Report (AR5) 2 Bundesamt für Umwelt, Kohlenstoffrisiken: Erste Studie für den Schweizer Finanzplatz, 30.10.2015, http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index. 3 Bedeutende Beteiligungen nach Anhang der PCG Richtlinien.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Martin Neukom, Winterthur, Jonas Erni, Wädens- wil, und Daniel Sommer, Affoltern a. A., wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Thematik der Kohlenstoffblase («Carbon Bubble») wird in der Finanzbranche und den Medien seit Längerem kontrovers diskutiert. Im Vordergrund steht dabei die vom IPCC vorgesehene CO2-Reduktion zur Eindämmung der globalen Erderwärmung. Dabei handelt es sich um ein mögliches Szenario, das stark von politischen Einflüssen abhängig ist. Da- neben gibt es aber auch zahlreiche andere Szenarien. Der Regierungsrat hat Kenntnis von der Studie «Kohlenstoffrisiken für den Finanzplatz Schweiz» des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 23. Oktober 2015 und ist sich der Risiken der Kohlenstoffblase bewusst.

Zu Frage 2: Das Energiegesetz (EnG, SR 730.0) soll zu einer ausreichenden, breit gefächerten, sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energie- versorgung beitragen (Art. 1 Abs. 1 EnG). Es bezweckt die Sicherstel- lung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Bereitstellung und Verteilung der Energie, die sparsame und rationelle Energienutzung sowie die verstärkte Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien (Art. 1 Abs. 2 EnG). Im Weiteren soll die durchschnittliche Jahreserzeu- gung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien bis 2030 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um mindestens 5400 GWh sowie diejenige von Elek- trizität aus Wasserkraftwerken im gleichen Zeitraum um mindestens 2000 GWh gesteigert werden (Art. 1 Abs. 3–5 EnG). Investitionen in fos- sile Energien können zu einer ausreichenden, breit gefächerten und siche- ren Energieversorgung beitragen. Ob sie zu einer wirtschaftlichen und um- weltverträglichen Energieversorgung beitragen, müsste im konkreten Einzelfall abgeklärt werden. Sie leisten hingegen keinen Beitrag dazu, dass vermehrt Elektrizität aus Wasserkraft und/oder anderen erneuer- baren Energien erzeugt wird. Zu Frage 3: Zur Erhebung der am Finanzmarkt angelegten Mittel des Kantons und seiner bedeutenden Beteiligungen gemäss Anhang der Richtlinien über Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien, vgl. RRB Nr. 122/2014) wurde auf die letzten verfügbaren Geschäftsberichte dieser Institutionen abgestellt und damit mehrheitlich auf den Stand per Ende 2014. Aus- nahmen bilden die Axpo Holding AG (Stand 30. September 2015), die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (Stand 30. September 2014) und die Opernhaus Zürich AG (Stand 31. Juli 2015). Als am Finanzmarkt an- gelegte Mittel wurden kurzfristige Finanzanlagen (ohne flüssige Mittel), langfristige Finanzanlagen (einschliesslich Darlehen) sowie Beteiligun- gen definiert. Nicht berücksichtigt wurden derivative Finanzinstrumente. Zudem wurde auf die Darstellung der Schweizerischen Nationalbank verzichtet, da diese gemäss den PCG-Richtlinien keinem Controlling des Regierungsrates untersteht.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die am Finanzmarkt angelegten Mit- tel des Kantons und seiner bedeutenden Beteiligungen gemäss Anhang der PCG-Richtlinien in Millionen Franken (ohne Schweizerische Natio- nalbank): Institution / Anlagen Finanzanlagen Finanzanlagen Beteiligungen Total in Mio. Franken kurzfristig langfristig Kanton Zürich1 575 882 2 544 4 001 Axpo Holding AG1 959 2 390 1 381 4 730 Elektrizitätswerke des Kantons Zürich1 17 262 92 371 Flughafen Zürich AG 2 354 217 24 596 Gebäudeversicherung Kanton Zürich 80 1 402 14 1 495 Kantonsspital Winterthur 0 1 2 3 Opernhaus Zürich AG 0 0 0 0 Pädagogische Hochschule Zürich 0 0 0 0 Universität Zürich3 9 38 5 52 Universitätsspital Zürich 0 0 3 4 Zürcher Hochschule der Künste 0 0 0 0 Zürcher Hochschule für angewandte 0 1 0 1 Wissenschaften Zürcher Kantonalbank 4 16 307 15 421 163 31 891 Bemerkungen: 1 Konsolidierte Rechnung 2 Konzernbilanz inklusive Airport Zurich Noise Fund (AZNF) 3 Einschliesslich Legate & Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit 4 Konzernbilanz, ohne Forderungen gegenüber Kundinnen und Kunden und Hypothekarforderungen

Zu Frage 4: Die Hälfte der erwähnten Institutionen verfügt über keine nennens- werte angelegte Mittel. Die meisten anderen Institutionen kommentieren die Auswahl ihrer Anlagen nicht. Bei der Zürcher Kantonalbank wäre der Wert von Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen direkt durch den Kantonsrat beim Bankrat zu erfragen. Der Kanton Zürich weist mit Ausnahme seiner Beteiligung an der Axpo Holding AG im Buch- wert von 67,9 Mio. Franken keine erwähnenswerten Anlagen in Unterneh- men auf, die fossile Brennstoffe abbauen, verarbeiten oder vertreiben. Zu Frage 5: Die BVK nimmt mit Schreiben vom 8. Januar 2016 an die Finanzdirek- tion wie folgt Stellung: «Die Diskussionen rund um die Thematik Carbon Bubble werden von der BVK verfolgt und das Exposure des eigenen Portfolios analysiert. So hat die BVK im 2015 an der in der Interpellation erwähnten Studie des BAFU teilgenommen, welche die mittel- bis langfristigen Risiken einer Kohlenstoffblase für den Schweizer Finanzplatz evaluiert. Im Rahmen

dieser Studie hat die BVK das Exposure des eigenen Aktienportfolios gegenüber fossilen Brennstoffen analysiert. Da die BVK grundsätzlich sehr indexnah investiert, entspricht das relative Exposure gegenüber fos- silen Brennstoffen weitgehend jenem der globalen Marktkapitalisierung.»

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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