RRB Nr. 1073/2013
Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee, Änderung, Schreiben an das VBS
25 septembre 2013Allemand6 min
Source zh.ch
Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee, Änderung, Schreiben an das VBS
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2013
1073. Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung
Erwägungen
der Armee (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 27. Juni 2013 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Vernehm- lassungsverfahren zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiter- entwicklung der Armee eröffnet. Angestossen wurde diese Weiterent- wicklung mit dem Sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 und dem Armeebericht vom 1. Oktober 2010. Mit Massnahmen, deren Um- setzung für die Zeit zwischen 2016 und 2020 geplant ist, sollen in den vergangenen Jahren zutage getretene Mängel behoben und das Verhält- nis zwischen den für die Sicherheit des Landes notwendigen Leistungen der Armee und den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nachhaltig ver- bessert werden. Ein wesentliches Ziel der Weiterentwicklung der Armee besteht sodann darin, das Milizsystem an die Gegebenheiten und Erfor- dernisse des sicherheitspolitischen, sozialen und ökonomischen Umfel- des anzupassen. Unter Hinweis auf die Stellungnahme der Regierungs- konferenz Militär-Zivilschutz-Feuerwehr, deren Haltung der Kanton Zürich grundsätzlich teilt, ist die Verfolgung dieser Ziele zu begrüssen. Neu soll die Armee mit einem Sollbestand von 100 000 Armeeange- hörigen über 109 Truppenkörper (Bataillone, Abteilungen) verfügen. 16 aktive und 52 Truppenkörper der Reserve sollen aufgelöst werden. Aus Sicht des Kantons Zürich ist es wichtig, dass die Armee auch in Zu- kunft in den Kantonen verankert ist und von diesen mitgetragen wird. Aufgaben der Armee bleiben unverändert Verteidigung, Unterstützung der zivilen Behörden und Friedensförderung. Gemäss nun vorliegendem erläuterndem Bericht soll sich die Armee bezüglich Verteidigungsauf- trag auf den Erhalt der Verteidigungskompetenz beschränken, was in erster Linie mit zwei mechanisierten Brigaden geschehen soll. Im Zentrum der von der Armee zu erbringenden Leistungen soll auf absehbare Zeit hinaus die Unterstützung der zivilen Behörden stehen. Dieser Fokussierung auf die Unterstützung der zivilen Behörden mittels militärischer Katastrophenhilfe, Sicherungseinsätzen und Leis- tungen der Luftwaffe unter gleichzeitiger Erhöhung der Bereitschaft ist zuzustimmen. Verschiedene Massnahmen berühren Ausbildung und Wiederholungs- kurse. Kaderangehörige sollen ihren Grad während einer vollständigen Rekrutenschule von 18 Wochen Dauer abverdienen. Um die Vereinbar- keit mit Beruf und Ausbildung zu verbessern, soll die Dauer der Wie-
derholungskurse auf zwei Wochen vermindert werden, wobei Soldaten insgesamt sechs Wiederholungskurse zu absolvieren haben. Diesen Massnahmen ist grundsätzlich zuzustimmen. Deutlich spürbare Auswirkungen werden sich auf die Immobilien ergeben. Zu rechnen ist mit einem Verzicht auf die gesamte Kampf- infrastruktur (Sperrstellungen und Festungsartillerie) sowie mehrere Flugplätze. Eine abschliessende Stellungnahme wird erst in Kenntnis des Stationierungskonzeptes möglich sein. Da mit den Einrichtungen der Armee auch Arbeitsplätze verbunden sind, muss der Abbau auch der volkswirtschaftlichen Auswirkung auf die jeweilige Region Rechnung tragen. Nachdem rund ein Sechstel der Stellungspflichtigen aus dem Kanton Zürich stammt, ist das Rekrutierungszentrum Rüti jedenfalls beizubehalten. Gleiches gilt für den Kantonalen Waffenplatz Reppischtal. Was den Flugplatz Dübendorf anbelangt, ist auf die dem Bund bekannte Haltung des Kantons Zürich zu verweisen, wie sie letztmals mit Schrei- ben an den Bundesrat vom 3. Juli 2013 betreffend Innovationspark Zürich auf dem Flugplatzareal Dübendorf zum Ausdruck gebracht wurde.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Zustelladresse: Generalsekretariat VBS, Recht VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern): Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 haben Sie uns eingeladen, zur Ände- rung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (Um- setzung des Armeeberichtes 2010) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Mit Massnahmen, deren Umsetzung für die Zeit zwischen 2016 und 2020 geplant ist, sollen in den vergangenen Jahren zutage getretene Mängel der Armee behoben und das Verhältnis zwischen den für die Sicherheit des Landes notwendigen Leistungen der Armee und den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nachhaltig verbessert werden. Ein wesentliches Ziel der Weiterentwicklung besteht sodann darin, das Milizsystem an die Gegebenheiten und Erfordernisse des sicherheits- politischen, sozialen und ökonomischen Umfeldes anzupassen. Unter Hinweis auf die Stellungnahme der Regierungskonferenz Militär-Zivil- schutz-Feuerwehr, deren Haltung wir grundsätzlich teilen, begrüssen wir die Verfolgung dieser Ziele.
Neu soll die Armee mit einem Sollbestand von 100 000 Armeeange- hörigen über 109 Truppenkörper (Bataillone, Abteilungen) verfügen. Es ist wichtig, dass die Armee auch in Zukunft in den Kantonen verankert ist und von diesen mitgetragen wird. Wir erwarten, dass der Kanton Zürich weiterhin «Götti-Kanton» einer angemessenen Zahl von Bataillonen/ Abteilungen ist und Standort des Kommandos mindestens einer Brigade bleibt. Er geht sodann davon aus, dass die Kantone weiterhin im bisheri- gen Rahmen die Aufgaben im Bereich der Militärverwaltung behalten. An den Aufgaben der Armee – Verteidigung, Unterstützung der zivi- len Behörden und Friedensförderung – soll sich grundsätzlich nichts ändern. Gemäss Erläuterndem Bericht soll jedoch auf absehbare Zeit die Unterstützung der zivilen Behörden im Zentrum der von der Armee zu erbringenden Leistungen stehen. Dieser Fokussierung auf die Unter- stützung der zivilen Behörden mittels militärischer Katastrophenhilfe, Sicherungseinsätzen und Leistungen der Luftwaffe unter gleichzeitiger Erhöhung der Bereitschaft ist zuzustimmen. Sie entspricht den kan- tonalen Bedürfnissen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine Ab- stimmung mit dem laufenden Projekt «Bevölkerungsschutz und Zivil- schutz 2015+». Grundsätzlich zuzustimmen ist den verschiedenen Massnahmen im Bereich Ausbildung und Wiederholungskurse, welche die Vereinbarkeit der Dienstleistung mit Beruf und Ausbildung verbessern sollen. Gerade als Standort bedeutender Hochschulen und Fachhochschulen erachten wir es als wünschbar, dass die Harmonisierung der militärischen Aus- bildung mit der Hochschullandschaft gelingt. Nicht zugestimmt werden könnte jedoch einer allgemeinen Vorverlegung der Maturitätsprüfung an den Mittelschulen oder einer Verschiebung des Studienbeginns an den Hochschulen, nachdem die Maturitätsprüfungen im Kanton Zürich erst vor Kurzem (2012) von nach den Sommerferien vor diese verschoben worden sind und sich alle Universitäten und Fachhochschulen 2007 auf einen einheitlichen Semesterbeginn Mitte September einigen konnten. Die genannten Institutionen sind indessen bereit, im Einzelfall für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Massnahmen zu treffen, mit denen sich Studienbeginn und Militärdienst vereinbaren lassen. Vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Zielsetzungen erschei- nen der Verzicht auf die Kampfinfrastruktur und die Verminderung der Ausbildungsinfrastruktur angebracht. Eine abschliessende Stellung- nahme wird indessen erst in Kenntnis des Stationierungskonzeptes möglich sein, das derzeit noch nicht vorliegt. Da mit den Einrichtungen der Armee Arbeitsplätze verbunden sind, muss der Abbau auch der volkswirtschaftlichen Auswirkung auf die jeweilige Region Rechnung
tragen. Wegen der Bedeutung des Stationierungskonzepts für die Kan- tone wird erwartet, dass sie vom Bund frühzeitig in die Entscheidungs- findung einbezogen werden. Nachdem rund ein Sechstel der Stellungspflichtigen aus dem Kanton Zürich stammt, ist das Rekrutierungszentrum Rüti jedenfalls beizube- halten. Gleiches gilt für den Kantonalen Waffenplatz Reppischtal, der auch Standort der Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK) ist. Was den Flugplatz Dübendorf anbelangt, verweisen wir auf die dem Bund bekannte Haltung des Kantons Zürich, wie wir sie letztmals mit Schreiben an den Bundesrat vom 3. Juli 2013 betreffend Innovationspark Zürich auf dem Flugplatzareal Dübendorf zum Ausdruck gebracht haben.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi