RRB Nr. 1092/2018
Gefängnis Affoltern am Albis, Ersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe
14 novembre 2018Allemand7 min
Source zh.ch
Gefängnis Affoltern am Albis, Ersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. November 2018
1092. Gefängnis Affoltern (Ersatz Sicherheitsanlagen)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Gefängnis Affoltern, ein Betrieb der Hauptabteilung «Vollzugs- einrichtungen Zürich» (VEZ) des Amtes für Justizvollzug, befindet sich innerhalb der Bezirksanlage Affoltern. Ursprünglich als Untersuchungs- gefängnis erbaut, werden die Räumlichkeiten seit 2001 ausschliesslich für den Strafvollzug genutzt. Es werden straffällig gewordene Männer aufge- nommen, die eine Freiheitsstrafe oder Reststrafe von nicht mehr als 18 Mo- naten zu verbüssen haben, wozu zurzeit 65 Plätze zur Verfügung stehen. Mit dem Konzept des Gruppenvollzugs, das auf eine verstärkte Eigen- verantwortung der eingewiesenen Personen abzielt, mit einer Basisbil- dung für sprachlich oder kognitiv schwächere Gefangene sowie mit hand- werklicher Förderung und Beschäftigung der gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch zur Arbeit verpflichteten Gefangenen, soll der Wieder- eintritt in die Gesellschaft vorbereitet und einem Rückfall vorgebeugt werden. Das Gefängnis Affoltern verfügt über verschiedene Sicherheitsanla- gen. Der Grossteil der Anlagen wurde noch vor der Jahrtausendwende in Betrieb genommen, so beispielsweise das Sicherheitsleitsystem, die Ein-/Ausbruchmeldeanlage, das Zutrittskontrollsystem und die Perso- nenschutzanlage. Die Anlagen sind störungsanfällig und von den Liefe- ranten mit Erweiterungs- und Wartungsstopps belegt. Das bedeutet, dass bei einem Defekt die Ersatzteilgarantie nicht mehr gewährleistet ist und die Ursachen von Störungen nur noch auf kurze Zeit und mit grossem Aufwand behoben werden können. Die in letzter Zeit häufiger auftreten- den Störungen belasten den Betrieb, weshalb ein umfassender Ersatz der Sicherheitsanlagen notwendig ist, um die Sicherheit gegen innen und aussen auch in Zukunft gewährleisten zu können.
B. Bedarf und Vorhaben Ein störungsfreies Funktionieren aller technischen Sicherheitsanla- gen ist zur Aufrechterhaltung des Gefängnisbetriebs und der Sicherheit unabdingbar. Die im Gefängnis Affoltern zu ersetzenden oder instand zu setzenden Anlagen umfassen das Sicherheitsleitsystem, die Ein-/Aus- bruchmeldeanlage, das Zutrittskontrollsystem der elektromechanischen Türen, die Personenschutzanlage, die Brandmeldeanlage, die Video- überwachungsanlage (einschliesslich Erweiterung), die Infrarot-Mikro- wellenanlage (Dachüberwachung), die Gitterüberwachung, die Verschluss-
technik, die Aussentüren, das Funksystem, die Sicherheitsbeleuchtungs- anlage, die Hochsicherheitszaunsysteme, die Mobilfunkdetektoren und die Signalempfangs- und -aufbereitungsanlage. Zudem werden die be- stehenden Zellenkommunikations- und Aufseherkommunikationsan- lagen sowie das Korridorgrossbildanzeigesystem an die zu ersetzenden Sicherheitsanlagen angebunden. Neben dem reinen Ersatz und der In- standsetzung der technischen Anlagen umfasst das Vorhaben des Weite- ren mit dem Anlagenersatz direkt zusammenhängende bauliche Mass- nahmen. Diese betreffen die neue Sicherheitszentrale, die umgebaut und dabei das Raumlayout für ein effizientes und ergonomisches Arbeiten angepasst wird, die Schliessfach- und Kommunikationsgerätefachanlage, die Erweiterung und Anpassung des Sicherheitstechnikraums, den Aus senabschluss und die Sicherung des Aussenbereichs des Rapports-/Auf- enthaltsraums sowie den Einwurfschutz im Spazierhof (Höhenaufsto- ckung auf der Dachumrandung).
C. Verlauf, Terminplan und Nutzungsdauer Die Ablösungen der Anlagen und Systeme erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien der VEZ. Der Vollzugsbetrieb muss während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden, wozu die bestehenden Sicher- heits- und Kommunikationsanlagen bis zur letzten Umbauetappe in Be- trieb gehalten werden müssen. Die Umsetzung der geplanten Arbeiten erfolgt in Etappen, während deren die jeweiligen Räume dem Gefängnis- betrieb nicht zur Verfügung stehen. Die Etappierungspläne werden in Zu- sammenarbeit mit der Gefängnisleitung erstellt. Nach Bewilligung der Ausgabe soll mit den Arbeiten unverzüglich begonnen werden. Es ist ge- plant, den Ersatz der Sicherheitsanlagen bis Ende 2019 abzuschliessen. Die Nutzungsdauer der zu ersetzenden technischen Sicherheitsanla- gen wird auf zehn Jahre veranschlagt. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1091/2018 die Standortstra- tegie der Direktion der Justiz und des Innern, die zusammen mit der Baudirektion erarbeitet worden ist, genehmigt. Demnach soll das Ge- fängnis Affoltern geschlossen werden, wenn hierfür Ersatzplätze in der JVA Pöschwies erstellt und in Betrieb genommen werden können. Dies wird aller Voraussicht nach erst in sieben bis zehn Jahren der Fall sein, weshalb von einer nur leicht verkürzten Nutzungsdauer der neuen Sicher- heitsanlagen und dementsprechend auch nur von leicht höheren Abschrei- bungen auszugehen ist. Das Amt für Justizvollzug kann jedenfalls bis zur Inbetriebnahme von Ersatzplätzen in der JVA Pöschwies nicht auf die Vollzugsplätze im Gefängnis Affoltern verzichten, weshalb die Investition zur Aufrechterhaltung der Sicherheit am Standort zwingend getätigt wer- den muss, damit der Betrieb bis zur Schliessung aufrechterhalten wer- den kann.
D. Kosten Die Kosten für den Ersatz der Sicherheitsanlagen und der damit zu- sammenhängenden baulichen Massnahmen im Gefängnis Affoltern be- laufen sich gemäss Kostenvoranschlag des Hochbauamts vom 31. Juli 2018 auf Fr. 3 900 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 2 Gebäude 3 458 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 47 000 6 Reserven 387 000 9 Ausstattung 8 000 Total (einschliesslich MWSt, Kostengenauigkeit ±10%) 3 900 000 Hierfür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Control- ling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe (Erneuerungs- unterhalt) von Fr. 3 900 000 zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betra- gen jährlich Fr. 419 250. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen je Bauteilgruppe zusammen- setzen, und den jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Bau- kosten. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungs- Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % dauer Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Installationen 3 900 000 100,0 10 390 000 29 250 419 250 Total 3 900 000 100,0 390 000 29 250 419 250 Für den Unterhalt der Anlagen sollen nach Abschluss der Bauarbeiten Wartungsverträge abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäss und ab- hängig von den Offerten und Modellen werden die jährlichen Kosten für die Wartungsverträge unter Fr. 50 000 zu stehen kommen. Zusätzliche per- sonelle und betriebliche Folgekosten fallen keine an. Gemäss RRB Nr. 1091/2018 wird der Betrieb im Gefängnis Affoltern allenfalls ein bis drei Jahre vor Ablauf der ordentlichen zehnjährigen Nutzungsdauer eingestellt und auf diesen Zeitpunkt hin müssen die Si- cherheitsanlagen vollständig zurückgebaut werden. Unter der Annahme einer Inbetriebnahme der neuen Sicherheitsanlagen auf Ende 2019, einer ordentlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren und einer Kostenbeteiligung des Bundes von rund einem Drittel am Vorhaben ergäben sich aus dieser Betriebsschliessung eine um ein bis drei Jahre verkürzte Anlagennut- zungsdauer bzw. entsprechend etwas höhere jährliche Abschreibungen so- wie eine anteilmässige Rückzahlung der Bundessubventionen, die jeweils auf 20 Jahre hinaus rückgefordert werden können im Fall von Betriebs- schliessungen oder Nutzungsänderungen.
Für das Bauprojekt sind in der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, im Budget 2018 Fr. 2 130 000 und im Entwurf zum Budget 2019 Fr. 1 650 000 eingestellt. Die fehlenden Mittel werden durch Kreditübertragungen und Verschiebungen von Vor- haben innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 2206 kompensiert werden kön- nen. Ab 2019 werden die Mittel aufgrund des Projektes Weiterentwicklung Immobilienmanagement der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, übertragen. Vor Baubeginn wird beim Bundesamt für Justiz (BJ) ein Subventions- gesuch eingereicht werden. Das BJ wird sich voraussichtlich mit einem Satz von 35% an den anrechenbaren Baukosten beteiligen, von denen ge- mäss Art. 13 Abs. 3 der Verordnung vom 21. November 2007 über die Leis- tungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (SR 341.1) lediglich die Baunebenkosten und Kosten für Unterhaltsarbeiten ausge- nommen sind.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Sicherheitsanlagen und der damit zusammen- hängenden baulichen Massnahmen im Gefängnis Affoltern wird eine ge- bundene Ausgabe von Fr. 3 900 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2017)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli