RRB Nr. 1099/2009
Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2009, Durchführung
8 juillet 2009Allemand1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009
1099. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2009 Gemäss den Beschlüssen des Bundesrates vom 22. Mai 2009 und vom 17. Juni 2009 findet am 27. September 2009 die eidgenössische Volks- abstimmung über folgende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über eine befristete Zusatz- finanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwert- steuersätze, geändert durch den Bundesbeschluss vom 12. Juni 2009 über die Änderung dieses Beschlusses, und
2. Bundesbeschluss vom 19. Dezember 2008 über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative. Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstim- mungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungs- büro und an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi