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Décision

RRB Nr. 1100/2021

Anfrage André Müller, Uitikon, und Martin Farner, Stammheim, betreffend Räumliche Einkommenssortierung, Beantwortung

6 octobre 2021Allemand5 min

Source zh.ch

Anfrage André Müller, Uitikon, und Martin Farner, Stammheim, betreffend Räumliche Einkommenssortierung, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 260/2021

Sitzung vom 6. Oktober 2021

1100. Anfrage (Räumliche Einkommenssortierung) Die Kantonsräte André Müller, Uitikon, und Martin Farner-Brandenber- ger, Stammheim, haben am 28. Juni 2021 folgende Anfrage eingereicht: Im CESifo Working Paper No. 5834, Effective Tax Rates and Effective Progressivity in a Fiscally Decentralized Country von Marcus Roller und Kurt Schmidheiny vom März 2016 finden die Autoren statisch relevante Beweise für eine räumliche Einkommenssortierung, das heisst, dass sich Einwohner mit hohem Einkommen (steuerbares Erwerbs- und Kapital- einkommen) in Wohngemeinden ansiedeln, die ihnen einen tiefen Steuer- satz anbieten. Dieser Faktor ist für das Einzugsgebiet Zürich besonders gross, da so- wohl Gemeinden innerhalb des Kantons (z. B. Seegemeinden) wie auch die angrenzenden Kantone Schwyz und Zug attraktive Einkommens- steuerraten für Gutverdienende anbieten. Von grossem Interesse für den Kanton Zürich ist aber vor allem der Verlust an Steuersubstrat in andere Kantone. Obwohl der Kanton Zürich im interkantonalen Vergleich bei Vermögen bis 1 000 000 Franken relativ attraktiv ist, liegt die kombinierte Steuerlast von Einkommens- und Vermögenssteuern im Kanton Zürich deutlich über dem günstigsten Ort der Schweiz (Baar im Kanton Zug). Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass Einwohner mit hohem Einkommen und Vermögen in der Tendenz in die Richtung der steuer- günstigen Kantone ziehen. Dieser Effekt könnte sich nach der Corona- Pandemie noch verstärken, da vor allem gut verdienende Angestellte und Unternehmer bewiesen haben, dass sie ortsgebunden ihre Wertschöp- fung generieren können. Aus diesem Grund bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Können Sie uns detaillierte Steuerdaten zu Zu- und Abwanderung im Kanton Zürich für die letzten 10 Jahre (2011–2020) auflisten? Ver- fügt der Kanton Zürich über eine Einschätzung, wie gross der Effekt des Wegfalls der Pauschalbesteuerung war?

2. Rund 3% der Zürcher Bevölkerung haben ein steuerbares Einkom- men von CHF 200 000 Franken. Wie viele Einwohner oder Familien mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 200 000 und mehr haben in den letzten 10 Jahren (2011–2020) den Kanton Zürich verlassen und wie viele sind zugezogen?

3. Wie viele Einwohner oder Familien mit einem steuerbaren Vermögen von 2 000 000 Franken und mehr haben in den letzten 10 Jahren (2011– 2020) den Kanton Zürich verlassen und wie viele sind zugezogen?

4. Wohin sind diese Leute gegangen beziehungsweise woher sind sie ge- kommen? Wie viel % der Steuerzahler machen diese aus und um wie viel Steuervolumen handelt es sich?

5. Werden Einwohner und Familien mit steuerbarem Einkommen über 200 000 Franken und/oder Vermögen über 2 000 000 Franken im Sinne einer «Top Kunden Initiative» besonders betreut? Wenn nein, wieso nicht? Kennt der Regierungsrat die grössten 100 Steuerzahler (natür- liche Personen) persönlich? Wenn nein, wieso nicht?

6. Werden die Gemeinden aufgefordert, eine besondere Beziehung zu diesen Steuerzahlern zu unterhalten, und wie sieht diese aus? Wenn nein, wieso nicht?

7. Wie beurteilt der Regierungsrat räumliche Einkommenssortierung in Zukunft? Gibt es Pläne, den Kanton Zürich für besonders hohe Einkommen und/oder Vermögen in Zukunft attraktiver zu machen?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage André Müller, Uitikon, und Martin Farner-Branden- berger, Stammheim, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–4: Erhebungen zu den internationalen und interkantonalen Zu- und Weg- zügen in Bezug zu den im Kanton Zürich steuerbaren Einkommen lie- gen nicht vor. Hingegen wurden im Rahmen eines von der Finanzdirek- tion in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Vermögensbesteuerung im Kanton Zürich die Zu- und Wegzüge in Bezug auf das steuerbare Vermö- gen der Jahre 2014 bis 2017 analysiert. Dieses Gutachten wird veröffent- licht, sobald der Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben an den Kantonsrat zur parlamentarischen Initiative KR-Nr. 339/2017 be- treffend Reduktion der Vermögenssteuersätze vorliegt. Zu den Auswirkungen der auf den 1. Januar 2010 erfolgten Aufhe- bung der Besteuerung nach dem Aufwand (sogenannte Pauschalbe- steuerung) wurde Ende 2010 eine Erhebung gemacht (vgl. Medienmit- teilung der Finanzdirektion vom 7. Januar 2011). Von den 201 Steuer- pflichtigen, die Ende 2008 nach dem Aufwand besteuert worden waren, hatten bis Ende 2010 92 den Kanton Zürich verlassen. Davon haben rund 70% ihren Wohnsitz in andere Schweizer Kantone verlegt. Die Pauschalbesteuerten hatten 2008 rund 32 Mio. Franken an Steuern (Bund,

Kanton und Gemeinden) im Kanton Zürich bezahlt. Weitere Zahlen zu den fiskalischen Auswirkungen der Aufhebung der Pauschalbesteue- rung liegen nicht vor. Zu Fragen 5 und 6: Die Einkommens- und die Vermögenssteuertarife des Steuergesetzes verwirklichen den in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 3 BV [SR 101]). Nach dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit soll jede Person entsprechend den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln an die Finanzaufwendungen des Staates beitragen (BGE 133 I 206 E. 7.1). Da alle Steuerpflichtigen im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit zum Steuerertrag von Kanton und Gemeinden beitragen, ist es grundsätzlich nicht angezeigt, zu ver- mögenden oder einkommensstarken Steuerpflichtigen besondere Bezie- hungen zu unterhalten. Um eine hohe Einschätzungsqualität bei Steuer- pflichtigen mit sehr komplexen Verhältnissen sicherzustellen, werden solche Fälle qualifizierten Steuerkommissärinnen und Steuerkommis- sären fest zugeteilt. Aufgrund des Steuergeheimnisses ist es den Steuerämtern von Kan- ton und Gemeinden untersagt, den politischen Exekutivbehörden (Re- gierungsrat oder Gemeindevorstand) Listen mit den grössten Steuer- zahlenden zur Pflege von besonderen Beziehungen zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 7: Zurzeit bestehen keine Pläne, besonders hohe Einkommen steuerlich zu entlasten. Änderungen des Einkommenssteuertarifs, die hohe Ein- kommen steuerlich entlastet hätten, sind von den Stimmberechtigten in den vergangenen Jahren mehrmals verworfen worden. Letztmals wurde am 9. Februar 2020 die Volksinitiative «Mittelstandsinitiative – weniger Steuerbelastung für alle», nach der die höchste Progressionsstufe von 13% abgeschafft worden wäre, von den Stimmberechtigten abgelehnt. Betreffend Entlastung besonders hoher Vermögen ist derzeit eine parlamentarische Initiative beim Kantonsrat hängig. Gemäss dieser In- itiative (KR-Nr. 339/2017 betreffend Reduktion der Vermögenssteuer- sätze) sollen hohe Vermögen steuerlich entlastet werden, indem die bei- den höchsten Tarifstufen von 2½‰ und 3‰ aufgehoben werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli