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Décision

RRB Nr. 1105/2022

Amt für Gesundheit, Vollzug Spitalplanung 2023, Stellenplan

24 août 2022Allemand4 min

Source zh.ch

Amt für Gesundheit, Vollzug Spitalplanung 2023, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2022

1105. Amt für Gesundheit, Vollzug Spitalplanung 2023 (Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1104/2022 setzte der Regierungsrat die neuen Zür- cher Spitallisten 2023 der Fachbereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie fest. Ziel der neuen Spitalplanung ist eine fokussierte, evidenzbasierte, bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirt- schaftliche Patientenversorgung. Die neuen Spitallisten wurden gemäss RRB Nr. 338/2018 im Rahmen des Projekts Spitalplanung 2023 erarbeitet. Für die Projektphase hat der Regierungsrat den Stellenplan der Gesund- heitsdirektion mit einer unbefristeten und vier befristeten Vollzeitstellen ergänzt und die Geltungsdauer der befristeten Stellen mit Beschluss Nr. 695/2019 bis am 31. Dezember 2023 verlängert. Mit Abschluss der Projektphase werden die Arbeiten rund um die neue Spitalplanung nicht erledigt sein, denn in der Folge steht der Voll- zug der neuen Spitalplanung an. Im Zentrum steht die Begleitung des Transformationsprozesses der Spitäler Affoltern und Uster, deren Leis- tungsaufträge oder Teile davon befristet bzw. unter Auf‌lagen erteilt wurden. Es gilt, in einer engen Zusammenarbeit zwischen der Gesund- heitsdirektion und den Leistungserbringern die neu auszurichtenden Angebote zu definieren und zu prüfen, ob die Anforderungen an die Leistungserbringung erfüllt werden. Eine weitere Aufgabe ist die Um- setzung der weiterentwickelten Leistungsgruppensystematik Akutso- matik, mit der medizinische Leistungen zu stringenten und sinnvollen Planungseinheiten gruppiert werden. In drei zentralen Bereichen, dem Basispaket Chirurgie und Innere Medizin sowie den Querschnittsbe- reichen Akutgeriatrie und Palliative Care, gilt es, diese Grundsystematik weiter zu verfeinern und zu operationalisieren. Darüber hinaus legt die neue Spitalplanung den Grundstein für eine koordinierte Versorgung über den stationären Bereich hinweg. Und schliesslich soll mit dem Voll- zug der neuen Spitalplanung für stationäre Spitalleistungen auch die Qua- litätssicherung und -kontrolle weiter verbessert werden. Der vom Bundes- recht vorgeschriebene Vollzug durch den Kanton wird mit Einführung der neuen Spitalplanung somit insgesamt umfassender, komplexer und vielschichtiger.

B. Stellenbedarf Die zusätzlichen Aufgaben beim Vollzug der neuen Spitalplanung führen zu einer erheblichen Mehrbelastung über die Projektphase hin- aus. Die sachgerechte Erfüllung dieser Aufgaben setzt zusätzliche per- sonelle Mittel voraus, damit anderweitige, unaufschiebbare Arbeiten nicht vernachlässigt werden müssen. Aus diesem Grund ist die Verlänge- rung von insgesamt vier Vollzeitstellen im Amt für Gesundheit ab 1. Ja- nuar 2024 für zwei weitere Jahre, bis 31. Dezember 2025, erforderlich. Die notwendigen Arbeiten umfassen im Bereich der Versorgungspla- nung die erwähnten neuen Aufgaben im Vollzug. Darüber hinaus be- darf es Unterstützung aus den Bereichen Recht, Datenanalyse und Se- kretariat. So müssen etwa laufend juristische Fragen geprüft oder Gut- achten erstellt werden. Ebenso ist auch nach der Projektphase die Be- reitstellung von Daten erforderlich, weshalb Erhebungen durchgeführt, ausgewertet und aufbereitet werden müssen. Schliesslich fallen auch im administrativen Bereich laufend Arbeiten an. Um diesen Mehraufwand bewältigen zu können, werden ab 1. Januar 2024 folgende personelle Mittel benötigt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Versorgungsplanung 20 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 0,6 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Datenanalyse 20 0,4 Verwaltungssekretär/in 11

C. Finanzielle Auswirkungen Der Lohnaufwand (einschliesslich Lohnnebenkosten) für die Verlän- gerung der Geltungsdauer der vier befristeten Stellen um zwei Jahre fällt ab dem 1. Januar 2024 in der Leistungsgruppe Nr. 6010, Amt für Gesund- heit, an und beläuft sich nach oben aufgeführter Einreihung auf insge- samt rund Fr. 1 400 000. Der Mehraufwand wird in den Budgetentwurf 2024 und den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 aufzunehmen sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Folgende befristete Stellen werden im Stellenplan des Amtes für Gesundheit der Gesundheitsdirektion mit Wirkung ab 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 verlängert: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,6 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 0,4 Verwaltungssekretär/in 11 4,0

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli