Lexipedia

Kantonsschule Zürich Nord, Gesamtinstandsetzung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025

1127. Kantonsschule Zürich Nord, Gesamtinstandsetzung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Schulanlage der Kantonsschule Zürich Nord in Zürich Oerlikon wurde 1975 erbaut. Sie wird von rund 2300 Schülerinnen und Schülern besucht. Mit RRB Nr. 1551/2021 wurden für die Gesamtinstandsetzung der mittlerweile 50-jährigen Gebäude 123,2 Mio. Franken bewilligt. Im Sommer 2024 konnte mit der Ausführung begonnen werden. Die Bau- zeit beträgt drei Jahre, in denen der gesamte Schulbetrieb in einem Pro- visorium in Gebäuden auf dem Campus Irchel der Universität Zürich verlegt wird. In der ersten Bauphase, insbesondere im Rahmen des Rückbaus bisheriger Bauteile sowie in der Ausführungsplanung, erga- ben sich neue Erkenntnisse. Diese führen zu einer Ausweitung der not- wendigen Arbeiten: Einerseits ist der Zustand der Bausubstanz in vielen Bereichen deut- lich schlechter als erwartet. Anderseits haben sich verschiedene Rah- menbedingungen verändert, insbesondere durch behördliche Auflagen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Dazu kam die schwierige Marktsituation mit Vergabemisserfolgen. Insgesamt zeigt sich, dass der 2021 erstellte Kostenvoranschlag deutlich zu tief lag.

B. Mehrkosten aufgrund der schlechten Bausubstanz In den nachfolgend aufgelisteten Bereichen führt die schlechte Bau- substanz zu Mehrkosten. Ein beschränkter Teil davon kann durch die Reserven aufgefangen werden. 1. Bausubstanz des Rohbaus: Im Rahmen der Projektierung wurden stichprobenartig Sondierungen vorgenommen. Die Bausubstanz des Rohbaus ist schlechter als angenommen. Daraus ergeben sich zusätz- liche statische Massnahmen für Wände und Decken, Ertüchtigungen von Stahlträgern sowie Mehraufwendungen für aufwendigere Ge- rüste, die Baustelleninstallation oder den Schutz der Personen in der Nachbarschaft. 2. Sicherungsmassnahmen für die Abbrucharbeiten, Schadstoffe: Die Sicherungsmassnahmen sind aufwendiger als vorgesehen. Zudem wurden weitere Schadstoffe gefunden.

3. Metallverkleidungen der Fenster: Die Konstruktionsart der äusseren Metallverkleidungen sämtlicher Fenster der Sporthallen und der Mensa verhindert die Erfüllung der Dichtigkeitsanforderungen. Es ist nicht möglich, die Fenster wie geplant nur durch Glasersatz zu er- tüchtigen, sondern sie müssen gesamthaft ersetzt werden. 4. Wannenartiger Rohbau im Untergrund: Die Gebäude befinden sich in einem Gebiet mit grossem Wasserdruck. Die aussenliegende Ab- dichtungsfuge des wannenartigen Rohbaus ist nicht mehr überall funktionsfähig und schlechter zugänglich als angenommen. Wegen der Wurzelbereiche der geschützten Umgebung kann sie nicht in- stand gesetzt werden. Das neue Konzept sieht eine zusätzliche Ab- dichtung im Gebäudeinnern vor. 5. Bei verschiedenen weiteren Bauteilen ist die Bausubstanz schlechter als erwartet. Dazu zählen beispielsweise die inneren Holzverkleidun- gen, die sich beim sorgfältigen Rückbau für den Wiedereinbau als qualitativ minderwertig herausgestellt haben und teilweise geborsten sind. Wegen des schlechten Materials müssen sie gesamthaft ersetzt werden. Ebenso ist das Material der Bodenbeläge in den Sporthallen mangelhaft und muss ersetzt werden.

C. Mehrkosten durch behördliche Auflagen und neue gesetzliche Vorgaben Ähnlich wie bei der schlechten Bausubstanz führen auch Änderun- gen der Rahmenbedingungen zu Mehrkosten, die nur zu einem kleine- ren Teil durch die Reserven gedeckt sind. Bei der Erteilung der Bau- bewilligung im März 2022 wurden verschiedene Auflagen gemacht, ebenso haben die gesetzlichen Vorgaben geändert. Die grössten Aus- wirkungen haben folgende Positionen: 1. Brandschutzmassnahmen: Eine davon betraf die Treppenhausab- schlüsse mit Festverglasungen und zusätzlichen Massnahmen für Akustik und Elektroinstallationen. 2. Hindernisfreies Bauen: Gemäss den Auflagen sind zusätzliche Lifte erforderlich ebenso wie Anpassungen an den WC-Anlagen. 3. Hygiene der Trinkwasserinstallationen: Es werden neu regelmässige, automatisierte Spülungen als Schutz gegen Legionellen für die Kalt- und Warmwasserleitungen verlangt. Zudem führten über die Bauteuerung hinausgehende Vergabemiss- erfolge zu deutlichen Mehrausgaben. Seit der Bewilligung der Ausgaben Ende 2021 wurden ein grosser Teil der Ausführungsplanung einschliess- lich der Mehrheit der Ausschreibungen und ein Teil der Vergaben vor- genommen. Dabei zeigte sich eine sehr schwierige Marktsituation mit einer aussergewöhnlichen Kostensteigerung. Es gab oft nur wenige An- bietende mit hohen Angeboten.

Die Summe aller Mehrkosten der genannten Bereiche beläuft sich auf rund Fr. 20 830 000. Davon kann ein Teil der Reserve entnommen wer- den.

D. Finanzierung Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenprognose vom Juli 2025 neu auf Fr. 138 740 000 und setzen sich wie folgt zusam- men: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten bewilligt Kosten zusätzlich Kosten total in Franken in Franken in Franken 0 Grundstück 0 0 0 1 Vorbereitungsarbeiten 15 250 000 –5 882 000 9 368 000 2 Gebäude 72 459 000 26 234 000 98 693 000 3 Betriebseinrichtungen 6 682 000 -246 000 6 436 000 4 Umgebung 6 547 000 101 000 6 648 000 5 Baunebenkosten 3 105 000 373 000 3 478 000 6 Reserve 10 389 000 –5 191 000 5 198 000 9 Kunst am Bau 416 000 151 000 567 000 BKP 1–6 und 9 (einschliesslich MWSt) 114 848 000 15 540 000 130 388 000 5 Baunebenkosten 26 000 26 000 6 Reserve 760 000 –95 000 665 000 9 Ausstattung 7 592 000 69 000 7 661 000 Ausstattung und Reserve 8 352 000 0 8 352 000 (einschliesslich MWSt) Total (einschliesslich MWSt) 123 200 000 15 540 000 138 740 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% auf, Preisbasis: Zürcher Index der Wohnbaupreise ZIW, April 2019, 1046,3 Punkte (Basis 1939).

Für die Fortführung des Projekts ist gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 15 540 000 zulasten der Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwal- tungsvermögen, durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Summe beläuft sich auf Fr. 138 740 000. Für das Vorhaben sind in den Leistungsgruppen Nr. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen, und Nr. 7301, Mittelschulen, im Budget 2025, im Budgetentwurf 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 folgende Beträge eingestellt:

Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) (in Franken) bis 2024 2025 2026 2027 Total Investitionen Leistungs- 19 700 000 37 000 000 69 000 000 13 300 000 139 000 000 gruppe Nr. 8750 Investitionen Leistungs- 1 300 000 8 800 000 10 100 000 gruppe Nr. 7301 Reserven total 5 863 000 Total 154 963 000 Die Beträge wurden auf den Index April 2025 hochgerechnet.

Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 138 740 000 betragen im ersten Jahr Fr. 5 633 013, da die Kunst am Bau gemäss Hand- buch für Rechnungslegung 2025, Ziff. 3.2.13.14, im ersten Jahr abge- schrieben wird. Ab dem zweiten Jahr betragen die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe Fr. 5 165 955. Sie bestehen aus den Abschrei- bungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 16 799 407 12,1 80 209 993 62 998 272 991 Hochbauten Rohbau 2 20 225 268 14,6 40 505 632 75 845 581 477 Hochbauten Ausbau 48 530 998 35,0 30 1 617 700 181 991 1 799 691 Hochbauten Installationen 44 367 014 32,0 30 1 478 900 166 376 1 645 276 Ausstattung Kunst am Bau 465 313 0,3 465 313 1 745 467 058 Ausstattung Mobilien 8 352 000 6,0 10 835 200 31 320 866 520 Total 138 740 000 100 5 112 738 520 275 5 633 013

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Gesamtinstandsetzung der Kantonsschule Zürich Nord wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1551/2021 eine zusätz- liche gebundene Ausgabe von Fr. 15 540 000 zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungs- vermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgaben- summe beträgt Fr. 138 740 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Kantonsschule Zürich Nord, Gesamtinstandsetzung, zusätzliche gebundene Ausgabe | Lexipedia | Lexipedia