RRB Nr. 1129/2018
Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV), Änderung, Schreiben an das EDI
21 novembre 2018Allemand2 min
Source zh.ch
Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV), Änderung, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. November 2018
1129. Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen
Erwägungen
(Vernehmlassung) Die Anlagestiftungen sind Hilfseinrichtungen der beruflichen Vorsorge. Sie dienen der gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Geldern der Vorsorgeeinrichtungen und der Erzielung eines Gewinns. Die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV, SR 831.403.2) ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Sie enthält Bestimmungen über den Anlegerkreis, die Äuf- nung und Verwendung des Stammvermögens, die Gründung, Organisa- tion und Aufhebung, die Anlage, Buchführung, Rechnungslegung und Revision sowie die Anlegerrechte. Aufgrund geänderter Verhältnisse und Gesetzesänderungen seit dem Inkrafttreten ist ein limitierter Revisionsbedarf sichtbar geworden. Die Verordnungsänderung bezweckt einerseits die Stärkung der Rolle der An- legerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftungen. Durch die Verbesserung der Einflussmöglichkeiten der Anleger soll die Attraktivi- tät der Anlagestiftungen gestärkt werden. Anderseits soll die Flexibilität von Anlagestiftungen bei der Anlage des Vorsorgevermögens durch ver- schiedene Massnahmen vergrössert werden. So werden beispielsweise nichtkotierte Sacheinlagen ermöglicht und geregelt, eine Neuregelung der Diversifikation und Gewährleistung einer entsprechenden Transparenz festgelegt, gemischte Altersgruppen mit höherem Anteil an Aktien und alternativen Anlagen neu erlaubt und Direktanlagen im alternativen Be- reich geregelt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (Zustel- lung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an joseph.steiger@ bsv.admin.ch): Mit Schreiben vom 14. September 2018 haben Sie uns Gelegenheit ge- geben, zur Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) Stellung zu nehmen. Wir danken dafür und äussern uns wie folgt:
Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen und damit die Stär- kung der Rolle der Anlegerversammlung sowie die vorgeschlagenen Flexibilisierungsmassnahmen bei der Anlage des Vorsorgevermögens. Insbesondere sind wir mit den neuen Regelungen über die nichtkotier- ten Sacheinlagen und mit der Erweiterung der Kategoriebegrenzungen für gemischte Anlagegruppen einverstanden.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli