Lexipedia

Décision

RRB Nr. 113/2023

ZH E-ID, zusätzliche gebundene Ausgabe

1 février 2023Allemand5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2023

113. ZH E-ID, zusätzliche gebundene Ausgabe

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Stimmberechtigten haben am 7. März 2021 das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste abgelehnt. Der Regierungsrat hat die Situation analysiert und sich dafür ausgesprochen, dass eine Zürcher E-ID (ZH E-ID) eingeführt und nicht auf eine Bundeslösung gewartet werden soll. Der primäre Fokus soll dabei auf dem Ermöglichen von sicheren Online-Interaktionen mit der öffentlichen Verwaltung liegen. Um möglichst grossen Nutzen für die Bevölkerung und die Unternehmen zu erzeugen, ist eine Verwendbarkeit in den wichtigsten Anwendungs- fällen sicherzustellen. Die ZH E-ID soll dabei sicher und gut handhab- bar sein. Sie soll mindestens bis zur Einführung einer Schweizer E-ID produktiv im Einsatz bleiben. Um alle Aspekte von den notwendigen Grundlagen über die Einsatzmöglichkeiten bis zum eigentlichen Pro- dukt ZH E-ID abzudecken, wurde ein Vorhaben mit den drei Pfeilern Recht, E-Services und technische Lösung definiert.

2. Gesamtvorhaben Die Finanzdirektion und die Staatskanzlei setzen das Projekt ZH E-ID gemeinsam um. Der Projektauftrag für eine ZH E-ID wurde vom Amt für Informatik geprüft und am 15. September 2022 gestützt auf RRB Nr. 390/2018 von den Gremien «Operative Informatiksteuerung» und «Steuerung Digitale Verwaltung und IKT» freigegeben. Die Finanz- direktion und die Staatskanzlei setzen das Projekt ZH E-ID in zwei Realisierungseinheiten um: – Realisierungseinheit / Version 1: Oktober 2022 bis Dezember 2024 – Realisierungseinheit / Version 2: Januar 2025 bis Dezember 2026 In der ersten Realisierungseinheit wird die Version 1 der ZH E-ID für die über das künftige Zürikonto (vgl. RRB Nr. 390/2018) erreichbaren E-Gov-Services bzw. digitalen Angebote der kantonalen Verwaltung und der Zürcher Gemeinden eingeführt. Mit der Schaffung der gesetz- lichen Grundlagen soll die kantonale E-ID in der Version 2 auch für jene digitalen Angebote der kantonalen und kommunalen Verwaltungen des Kantons nutzbar gemacht werden, die nicht am Zürikonto ange- schlossen sind.

Die ZH E-ID schafft Nutzen für Anwendungsfälle bei digitalen An- geboten der kantonalen und kommunalen öffentlichen Verwaltung sowie im Kontext der Privatwirtschaft. Daher sind am Erfolg der ZH E-ID viele Interessengruppen beteiligt, insbesondere auch ausserhalb der kan- tonalen Verwaltung. Die ZH E-ID ist als Projekt wie auch als Lösung eng mit den Vorhaben Erneuerung ZHservices (vgl. RRB Nr. 237/2020), Zürikonto (vgl. RRB Nr. 390/2018) und dem Rechtsetzungsvorhaben DigiLex (vgl. Vorlage 5853) verbunden, was eine enge Abstimmung unter diesen erforderlich macht. – Das Teilprojekt 1, Schirmprojekt ZH E-ID, stellt das Projektmanage- ment und das Stakeholdermanagement sicher und koordiniert die drei Pfeiler Recht, E-Services und technische Lösung. – Das Teilprojekt 2, Technische Lösung, konzipiert, beschafft, realisiert und führt die ZH E-ID als Produkt in zwei Realisierungseinheiten ein. – Das Teilprojekt 3, Rechtsgrundlagen, analysiert und schafft die Rechts- grundlagen für den Einsatz einer kantonalen E-ID. Für die Schaffung der rechtlichen Grundlagen einer universell einsetzbaren elektroni- schen Identität wird ein Rechtsetzungsprojekt gestartet. – Das Teilprojekt 4, E-Gov-Services, koordiniert die Bereitstellung der digitalen Angebote, damit zum jeweiligen Abschluss der Realisierungs- einheit ein breites Angebot an digitalen Services mit der ZH E-ID genutzt werden kann.

3. Finanzen Das Amt für Informatik hat mit Verfügung vom 11. Juli 2022 eine Aus- gabe von Fr. 215 400 bewilligt, um externe Unterstützung in der Initia- lisierungsphase beizuziehen. Mit dem nun vorliegenden Projektauftrag werden die Kosten für das Projekt bis Ende 2026 auf 1,562 Mio. Franken geschätzt. Dies umfasst die Kosten für das Schirmprojekt sowie die Projektunterstützung der Teilprojekte technische Lösung, Rechtsgrund- lagen und E-Gov-Services. Im Rahmen dieser Ausgabe werden gemäss den submissionsrechtlichen Vorgaben und Zuständigkeiten Aufträge an Dritte erteilt. Die Kosten für die Realisierung der technischen Lösung für die ZH E-ID und den Betrieb sind vorliegend nicht berücksichtigt. Bei der Be- schaffung einer eigenen Lösung werden die Realisierungskosten auf Fr. 400 000 pro Version und die jährlichen Betriebskosten auf Fr. 2 000 000 geschätzt. Über die entsprechende Ausgabe ist im Rahmen der durch- zuführenden öffentlichen Ausschreibung zu beschliessen.

Mittelbedarf Kosten in Franken Version 1 1 002 000 Version 2 560 000 Total Mittelbedarf 1 562 000 ./. bereits bewilligte Ausgabe 215 400 (Amtsverfügung Nr. 4610A-00423 vom 11. Juli 2022) Zusätzlich zu bewilligende Ausgabe 1 346 600 Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Der Be- darf der E-ID ist für die gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsauf- gaben und für eine zeitgemässe Verwaltungsführung im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung zwingend erforderlich (vgl. §§ 32 Abs. 2 und 33 Abs. 1 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1]). Das Vorhaben löst das bestehende Login auf der ZHservices-Plattform ab. Die Ausgabe geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik. Da das Projekt gemeinsam vom Amt für Informatik der Finanzdirektion und der Abteilung Digitale Verwaltung und E-Government der Staatskanzlei beauftragt und durchgeführt wird, können beide Organisationseinheiten Aufträge zulasten der Ausgabe erteilen. Für die vorliegenden Leistungen sowie für die geplante tech- nische Lösung besteht eine Kreditübertragung aus dem Jahr 2021 von 1,338 Mio. Franken in der Erfolgsrechnung und von 0,85 Mio. Franken in der Investitionsrechnung. Im Budget 2022 waren in der Erfolgsrech- nung weitere 1,338 Mio. Franken für das Vorhaben eingestellt. Im Budget 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 sind keine weiteren Mittel eingestellt. Soweit die notwendigen Mittel nicht über die Kreditübertragungen der Vorjahre gedeckt werden können, werden sie innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt ZH E-ID wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung des Amtes für Informatik Nr. 4610A-00423 vom 11. Juli 2022 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 346 600 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, be- willigt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 562 000.

II. Mitteilung an die Staatskanzlei und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli