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Décision

RRB Nr. 1139/2016

Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. November 2016, Ergebnisse, Publikation

30 novembre 2016Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2016

1139. Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. November 2016;

Erwägungen

Ergebnisse, Publikation Am 27. November 2016 fand die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Volksinitiative vom 16. November 2012 «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» (BBl 2016, 1937) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffent- lichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den Herausgabetag der vor- liegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Re- gierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen. Die Ab- stimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwer- defrist der Bundeskanzlei zuzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. No- vember 2016 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amts- blatt veröffentlicht (ABl 2016-12-02).

II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.

III. Mitteilung an das Statistische Amt sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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