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Décision

RRB Nr. 1140/2025

Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, Vernehmlassung

5 novembre 2025Allemand3 min

Source zh.ch

Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, Vernehmlassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025

1140. Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

Erwägungen

(Vernehmlassung) Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 13. August 2025 die Ver- nehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwert- steuer (SR 641.20) betreffend Verlängerung des Sondersatzes für Be- herbergungsleistungen eröffnet. Mit der Vernehmlassungsvorlage soll die bis Ende 2027 befristete Geltungsdauer des Mehrwertsteuersondersatzes von 3,8% für Beher- bergungsleistungen um weitere acht Jahre bis Ende 2035 verlängert werden. Die Vorlage ist auf die in den eidgenössischen Räten angenom- mene Motion 24.3635 zurückzuführen. Der Bundesrat hat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Gemäss erläuterndem Bericht würden dem Bund bei Fortführung des Sondersatzes Einnahmen von jährlich 300 Mio. Franken entgehen. Da im Bundeshaushalt ab 2027 ein hoher Bereinigungsbedarf bestehe (Entlastungspaket 2027), müssten die entgangenen Einnahmen ander- weitig kompensiert werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse ein- zuhalten. Bei Fortführung des Sondersatzes würden dem erläuternden Bericht zufolge die leicht positiven Auswirkungen auf die Standortattraktivität touristisch geprägter Kantone und Regionen bestehen bleiben. Regio- nen mit hoher Tourismusintensität würden tendenziell stärker von der steuerlichen Entlastung profitieren.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehm- lassungen@estv.admin.ch): Mit Schreiben vom 13. August 2025 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen) Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Aus unserer Sicht ist der Sondersatz für Beherbergungsleistungen eine strukturpolitische Massnahme, die nicht mehr erforderlich ist. Ge- mäss erläuterndem Bericht verzeichnete die Beherbergungsbranche 2024 Rekordzahlen. Zudem entfallen nur noch etwa 45% der Logier-

nächte auf ausländische Gäste (Hotellerie und Parahotellerie). Deshalb kann die heutige wirtschaftliche Lage der Branche nicht mehr mit der Ausgangslage bei Einführung des Sondersatzes verglichen werden. Der Bundeshaushalt weist ab 2027 einen hohen Bereinigungsbedarf auf, weshalb der Bundesrat ein Entlastungspaket vorschlägt. Zahlreiche Massnahmen des Entlastungspakets gehen zulasten der Kantone. Der erläuternde Bericht hält fest, dass die Mindereinnahmen bei einer Fort- führung des Sondersatzes anderweitig kompensiert werden müssten. Es ist damit zu rechnen, dass die Kompensationsmassnahmen auch die Kantone treffen können, die ihrerseits Entlastungsmassnahmen in den kantonalen Haushalten durchführen müssten, was wiederum eine Viel- zahl von Anspruchsgruppen treffen würde. Eine Beendigung des Sondersatzes stärkt die Bemühungen zur Ver- einheitlichung und zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Aus diesen Gründen lehnen wir die Vernehmlassungsvorlage und die Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ab. Falls an der Verlän- gerung festgehalten werden sollte, ist sie zwingend zu befristen. Wir beantragen daher, auf die Verlängerung des Sondersatzes zu ver- zichten.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli