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Décision

RRB Nr. 1142/2016

Lotteriefonds, Bildungsbereich, Betriebsbeitrag schule&kultur, gebundene Ausgabe

30 novembre 2016Allemand6 min

Source zh.ch

Lotteriefonds, Bildungsbereich, Betriebsbeitrag schule&kultur, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2016

1142. Lotteriefonds Bildungsbereich (Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen im Kanton Zürich» von schule&kultur, Betriebsbeitrag)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 6. Juli 2015 (Vorlage 5125) bewilligte der Kantons- rat die Übertragung von jährlich höchstens Fr. 6 000 000 aus dem Lotterie- fonds an die Bildungsdirektion für Betriebsbeiträge zugunsten ausgewähl- ter Organisationen sowie Beiträge an besondere Vorhaben. Der Regie- rungsrat erliess mit Beschluss Nr. 803/2016 die Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe, welche die Vorga- ben für eine Zusprechung von Beiträgen aus dem Lotteriefonds in den einzelnen Förderkategorien festlegt.

2. Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I Der Sektor schule&kultur des Volksschulamtes besteht in der heutigen Form seit 2002. Er fördert die Teilnahme von Schulklassen am kulturellen Leben, vermittelt den Kindergärten und Volksschulen Kunst in verschiede- ner Form und unterstützt die Auseinandersetzung damit. Der Sektor arbei- tet mit den meisten kulturellen Einrichtungen in Stadt und Kanton (Mu- seen, Konzerthäusern, Theatern, Literaturveranstaltern) zusammen sowie mit Kulturschaffenden, die Workshops und Projektwochen in Schulen an- bieten. Zudem initiiert und koordiniert schule&kultur Veranstaltungen, in denen die Schülerinnen und Schüler in hohem Masse selber aktiv sind, unter anderem das Festival «Blickfelder – Künste für ein junges Publikum», die «Kulturtage Au», das Nachwuchsband-Festival «Band it», Atelierbe- suche, ein Literaturfilm-Festival, Theater- und Tanzprojekte, thematische Stadtrundgänge und interaktive Theaterreisen. Verschiedene Veranstal- tungen und Projekte haben eine lange Tradition und wurden stetig weiter- entwickelt. Das Angebot wurde in den letzten Jahren vor allem um parti- zipatorische Projekte in allen Kunstsparten erweitert. Der Lotteriefonds hat Projekte von schule&kultur seit 2010 unterstützt, unter anderem «Blickfelder» 2011 und 2013 (Fr. 400 000), «Kulturtage Au» 2010, 2012 und 2014 (Fr. 430 000) oder das kulturelle Bildungsprogramm MUS-E 2012– 2015 (Fr. 395 000).

2.1. Zielsetzung und Beschreibung Kulturelle Bildung entwickelt die Sensibilität, die Kreativität, die Aus- drucks-, Gestaltungs- und Kommunikationsfähigkeit der Kinder und Ju- gendlichen. schule&kultur entwickelt oder wählt kulturelle und künst- lerische Projekte aus, die den Bedürfnissen der Schule entsprechen. Das Ziel ist es, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler kulturelle Er- fahrungen machen können, insbesondere diejenigen, die von zu Hause aus keine Gelegenheiten dazu erhalten. Eine Hinführung zur Kunst und zu- kulturellen Ausdrucksformen, die Begegnung mit Kunstschaffenden sowie eigenes kulturelles und künstlerisches Schaffen sind zentrale Zielsetzun- gen in Kulturprojekten mit Schulklassen. Notwendigkeit und Nutzen eigen- schöpferischer ästhetischer Erfahrung sind auch ein wichtiger Bestand- teil der Lehrpläne für die Volksschule. Die nationale, die kantonale wie auch die städtische Kulturpolitik richten zudem grosses Augenmerk darauf, dass die Bevölkerung am kulturellen Leben teilnimmt, und betont in dem Zusammenhang spezifisch die Bedeutung der Schule und gut ausgebilde- ter Lehrpersonen.

2.2. Zielgruppe und Nutzniessende Die kulturellen Angebote von schule&kultur richten sich an Schul- klassen im Kanton Zürich, die alle Altersstufen, vom Kindergarten über die Primarstufe bis hin zur Sekundarstufe I, umfassen. Mit seinem Ange- bot erreicht schule&kultur jährlich rund 120 000 Schülerinnen und Schü- ler. schule&kultur ist als Projektträger für das Gesamtkonzept und die Organisation des Kulturangebots verantwortlich. Für die Durchführung der einzelnen Projekte beauftragt schule&kultur Kulturinstitutionen, Kunstschaffende und Kulturvermittelnde. Die Projektleitenden müssen über didaktische Fähigkeiten verfügen, sich durch innovative Vermittlungs- formate auszeichnen und nach den Arbeitsprinzipien für schulkulturelle Aktivitäten handeln. Finanzierung (Beträge in Franken) Kulturprojekte 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Total mit und für Schulklassen Gesamtkosten 2 100 000 1 450 000 1 450 000 2 050 000 1 450 000 1 450 000 9 950 000 Gemeinden/Dritte 450 000 200 000 200 000 450 000 200 000 200 000 1 700 000 VSA 650 000 500 000 500 000 650 000 500 000 500 000 3 300 000 Beantragter Betrag 1 000 000 750 000 750 000 950 000 750 000 750 000 4 950 000 aus dem Lotteriefonds

Die Beiträge Dritter sind unterschiedlich je nach Veranstaltung. Die Schulgemeinden beteiligen sich an den Veranstaltungskosten. Das Schul- amt der Stadt Zürich leistet Beiträge an schule&kultur für Angebote, die von städtischen Klassen gebucht werden. Die Pädagogische Hoch- schule Zürich beteiligt sich als Kooperationspartnerin an den «Kultur-

tagen Au». Einzelne Stiftungen und Unternehmen unterstützen das Festi- val «Blickfelder», das für 2019 wieder geplant ist und eine entsprechende stärkere Finanzierung erfordert. Kulturelle Institutionen tragen mit Eigen- leistungen zu verschiedenen Aktivitäten bei. Mit den beantragten Gel- dern sollen die Projektaktivitäten von schule&kultur gesichert werden. Insbesondere soll der partizipatorische Ansatz, der eine intensivere Aus- einandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit den Künsten umfasst, gefördert und weiterentwickelt werden. Partizipatorische Projekte sind allerdings personalaufwendiger und kostenintensiver als Veranstaltungs- besuche, dafür ist die aktive Beteiligung und Mitgestaltung nachhaltiger.

3. Auszahlungsmodalitäten und Auflagen Über die Verwendung der übertragenen Mittel entscheidet der Regie- rungsrat nach Massgabe der Kompetenzen für gebundene Ausgaben (Vor- lage 5125, Dispositiv V). Für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen im Kanton Zürich» ist für die Jahre 2016–2021 ein Beitrag von insgesamt Fr. 4 950 000 zu bewilligen. Von den zu finanzierenden Kos- ten der Projektaktivitäten von schule&kultur im Betrag von insgesamt Fr. 4 950 000 sind im Budget 2016 Fr. 1 000 000 und im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2017–2020 Fr. 3 200 000 eingestellt. Die Jahrestranchen betragen für 2016 höchstens Fr. 1 000 000, für 2017 und 2018 höchstens Fr. 750 000, für 2019 höchstens Fr. 950 000 und für 2020 und 2021 höchstens Fr. 750 000. Der Sektor schule&kultur des Volksschulamtes erstattet jährlich über die Verwendung der Beiträge an die Bildungsdirektion auf dem dafür zur Verfügung stehenden Formular Bericht. Die Beiträge für 2017–2021 wer- den ausgerichtet, wenn der Berichterstattung von schule&kultur zu ent- nehmen ist, dass die Bedingungen aus der Richtlinie für Projekt- und Be- triebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe vom 24. August 2016 weiterhin erfüllt sind. Der Lotteriefonds ist bei Kulturangeboten und Projekten an öffentlich- keitswirksamen Stellen und unter Verwendung von dessen Logo zu er- wähnen.

4. Würdigung Das Gesuch für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklas- sen im Kanton Zürich» entspricht den Anforderungen der Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturange- bote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe vom 24. August 2016. Die Angebote von schule&kultur weisen einen gros-

sen Anteil partizipatorisch ausgerichteter Projekte aus. Auch wiederkeh- rende Veranstaltungen wie das Festival «Blickfelder», die «Kulturtage Au» oder das Nachwuchsband-Festival «Band it» setzen massgeblich auf akti- ves Tun der Schülerinnen und Schüler. Die meisten der von schule&kultur unterstützten Kulturprojekte werden in Form von Aufführungen oder Ausstellungen für eine breite Öffentlichkeit sichtbar. schule&kultur ist vernetzt mit Kulturinstitutionen, mit professionell arbeitenden Künstle- rinnen und Künstlern sowie Kunstvermittelnden. Diese sind mit den be- sonderen Bedürfnissen des Schulfelds vertraut und sie tragen mit ihrer pädagogischen Haltung und mit methodischen Fachkompetenzen zur hohen Qualität der Angebote bei.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen im Kan- ton Zürich» des Sektors schule&kultur des Volksschulamtes wird für 2016– 2021 ein Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 4 950 000 als gebundene Aus- gabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bil- dungsverwaltung, bewilligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi