RRB Nr. 1145/2025
Zweckverband Soziale Dienste Bezirk Uster, Statuten, Änderung, Genehmigung
12 novembre 2025Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. November 2025
1145. Zweckverband Soziale Dienste Bezirk Uster (Statuten, Änderung, Genehmigung)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die politischen Gemeinden Fällanden, Greifensee, Maur, Mönchal- torf, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen bilden seit 1952 einen Zweckverband für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Sozialhilfe, der Suchthilfe und des Erwachsenen- schutzes (RRB Nr. 238/1952). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Teilrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Uster hat be- stätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Änderungen der Statuten des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster enthalten eine Zweckerweiterung, eine Änderung der Beteiligungs- und Eigentumsverhältnisse sowie des Kostenverteilers.
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderungen der Statuten des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Soziale Dienste Bezirk Uster Geschäftsstelle, Industriestrasse 27, 8604 Volketswil – die Gemeinderäte der politischen Gemeinden – Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden – Greifensee, Im Städtli 3, 8606 Greifensee – Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur
– Mönchaltorf, Gemeindeverwaltung, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf – Schwerzenbach, Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach – Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil – Wangen-Brüttisellen, Gemeindeverwaltung, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen – den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli