RRB Nr. 1153/2009
Lotteriefonds, allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2009, 4. Serie
8 juillet 2009Allemand21 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2009, 4. Serie
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009
1153. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2009, 4. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind bis anhin Fr. 4 820 500 gespro- chen (inklusive eines mit RRB Nr. 1503/07 festgelegten jährlichen Be- trages von Fr. 200 000 zugunsten des Kontos «Staatsbeiträge an Kon- gresse, Veranstaltungen usw.»). Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2009 noch Fr. 5 179 500 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständi- gen Fachdirektionen im Rahmen einer 4. Serie 2009 die folgenden Bei- tragsleistungen aus dem Lotteriefonds:
1. Aussichtsturm in Wildensbuch Bereich Freizeit gesuchstellende Zivilgemeinde Wildensbuch: Aufgrund der Organisation neuen Kantonsverfassung wird die Zivilge- meinde Ende 2009 aufgelöst und in die politi- sche Gemeinde Trüllikon integriert. Projektrahmen Zum Andenken an ihr Bestehen und Wirken möchte Wildensbuch für die Bevölkerung einen Aussichtsturm auf der Hochwacht Wildens- buch («Cholfirst») erstellen. Projektinhalt Der 35 Meter hohe Turm wird aus einheimi- schem Holz errichtet. Er ermöglicht den Besu- cherinnen und Besuchern eine Rundsicht von der Lägern und dem Irchel bis zu den Hoch- alpen und den Hegauer-Vulkanen. Gesamtkosten Fr. 540 000 gewünschter Betrag Fr. 60 000 übrige Finanzierung Die beteiligten Gemeinden haben Fr. 250 000 zugesichert. Von Sponsoren liegen Zusagen für Fr. 150 000 vor. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion haben das Gesuch ge- prüft.
Der Standort des Turmes liegt am vielbegan- genen Wanderweg Husemersee–Schaffhausen. Somit dürfte der Turm rege besucht werden und dazu beitragen, einen sanften, ökologisch verträglichen Tourismus in der Region Wein- land zu fördern. Der gewünschte Beitrag ist gerechtfertigt, auch weil sich die Standort- gemeinde mit einem wesentlich höheren Bei- trag am Vorhaben beteiligt. bewilligter Betrag Fr. 60 000 Auflage Der neue Turm wird am Standort eines ehe- maligen Wachtturms (aufgegeben nach 1815) errichtet. Um die Fundamentreste dieses Wachtturms fachgerecht zu sichern, ist die Auszahlung des Beitrages an die Auflage ge- bunden, dass die Zivilgemeinde Wildensbuch bzw. die Politische Gemeinde Trüllikon die Planungs- und Aushubarbeiten in Zusammen- arbeit mit der Kantonsarchäologie durchführt.
2. Ausstellung «Nationalbahn» Bereich Volkswirtschaft, Geschichte gesuchstellende Christoph Tschanz, Winterthur: Der Initiant der Ausstellung ist freischaffender Historiker und Museologe. Projektrahmen Massgeblich auf Initiative der Stadt Winter- thur wurde in den 1870er-Jahren das Projekt «Schweizerische Nationalbahn» vorangetrie- ben. Beabsichtigt war eine Linie vom Boden- zum Genfersee, schliesslich führte die «Natio- nalbahn»-Strecke von Singen nach Zofingen. Für Winterthur und einige Aargauer Städte wurde der Bahnbau zum finanziellen Ver- hängnis, da die Bahn kurz nach ihrer Eröff- nung liquidiert werden musste; Winterthur verschuldete sich für Jahrzehnte. Die Geschichte dieser Bahn ist während des Sommers 2009 Stadtthema in Winterthur: U. a. wird ein Freilicht-Theaterstück mit dem Titel «Das dritte Gleis» aufgeführt, zudem erscheint eine Publikation «Die Nationalbahn» (der Regierungsrat unterstützte die Veröffent- lichung mit einem Beitrag von Fr. 10 000, vgl. RRB Nr. 1752/08). Ergänzend zeigt das Mu- seum Lindengut eine Ausstellung «National- bahn – visionäres Projekt oder Debakel?».
Projektinhalt Diese Ausstellung dauert vom 8. Juli 2009 bis zum 30. September 2009. Zielpublikum sind insbesondere Schulklassen und Familien. Im Zentrum der Ausstellung stehen weniger tech- nik- oder eisenbahngeschichtliche Gesichts- punkte als vielmehr soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Bahnbaus und der damaligen Zeit. Die Ausstellung ist in drei Teile gegliedert: – die (Winterthurer) Initiatoren der National- bahn, – das finanzielle Engagement von öffentlicher Hand und von Privatpersonen bzw. die Aus- wirkungen des Zusammenbruchs und – die Eisenbahnlinie Zofingen–Winterthur– Singen. Zur Ausstellung findet ein Begleitprogramm statt. Gesamtkosten Fr. 66 500 gewünschter Betrag Fr. 10 000 übrige Finanzierung Die Stadt Winterthur hat eine Beitragsleis- tung zugesichert. Der grössere Teil der Kosten muss durch Beiträge von Stiftungen und Sponsoren gedeckt werden. Ein kleiner Anteil kann durch Einnahmen aus Führungen ge- deckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Volkswirtschaftsdirektion hat das Gesuch geprüft und empfiehlt eine Beitragsleistung von Fr. 10 000. Die Ausstellung bildet eine sinnvolle Ergänzung zum Freilicht- theater und zur Buchveröffentlichung. bewilligter Betrag Fr. 10 000
3. Erneuerung Büroeinrichtung Bereich Soziales gesuchstellende Verein Winterhilfe Kanton Zürich: Der Verein Organisation hilft bedürftigen Einwohnerinnen und Ein- wohnern des Kantons, die sich in Notsituatio- nen befinden, mit finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen. Zudem vermittelt er Infor- mationen über weitergehende Hilfsmöglichkei- ten, Beratung und Begleitung. Pro Jahr bearbei- tet der Verein durchschnittlich 1350 Gesuche.
Projektrahmen Bisher genoss die Winterhilfe die indirekte Unterstützung durch den Kanton, gestützt auf die Verordnung zum Jugendhilfegesetz. Diese Verordnung erlaubte es den Jugendsekretaria- ten in den Bezirken, die Geschäftsstellen der Winterhilfe zu führen. Dadurch war gewähr- leistet, dass die materiellen Hilfeleistungen professionell und kostengünstig abgewickelt werden konnten. Die geplanten Änderungen im Jugendhilfegesetz führen nun dazu, dass der Verein diese Arbeiten zentralisieren und eine eigene Infrastruktur zur Abwicklung der Administration aufbauen muss. Projektinhalt Bis Juli 2009 muss der Verein eine erweiterte Geschäftsstelle mit zwei Arbeitsplätzen ein- richten. Er rechnet mit einem vorläufigen Stellenetat von 150%. Notwendig sind ent- sprechendes Mobiliar (Fr. 15 620), zwei EDV- Arbeitsplätze einschliesslich Software und Drucker (Fr. 16 670) und Archivierungsmög- lichkeiten. Gesamtkosten Fr. 48 686 gewünschter Betrag Fr. 32 426 übrige Finanzierung In den aufgeführten Gesamtkosten nicht mehr enthalten ist ein z.T. grosszügiger Rabatt, den die Winterhilfe von den Lieferfirmen auf die Neuanschaffungen erhält. Die nach einem Bei- trag des Kantons verbleibenden Restkosten will die Winterhilfe mit eigenen Mitteln decken. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Bestimmungen des Lotteriefonds. Die Sicherheitsdirektion und die Bildungsdirektion haben das Gesuch geprüft. Sie empfehlen eine Beitragsleistung. Die Dienstleistung des Vereins ist wertvoll und entlastet die öffentliche Hand. Im Vergleich zu ähnlichen Gesuchen ist ein Beitrag von Fr. 25 000 angebracht. bewilligter Betrag Fr. 25 000
4. Einrichtung Cafeteria und Essraum Bereich Bildung gesuchstellende Stiftung F + F Schule für Kunst und Medien- Organisation design: Die Schule besteht seit 1971 und bietet Ausbildungen im Kunst- und Gestaltungs- bereich. Sie ist seit 1998 als höhere Fachschule im Bereich der Bildenden Kunst anerkannt und erhält seit 2007 Kantonsbeiträge. Projektrahmen Die Schule ist in einer Liegenschaft im Indus- triequartier eingemietet. Im näheren Umfeld bestehen keine Angebote für eine gesunde und kostengünstige Verpflegung der gegenwärtig rund 280 Schülerinnen und Schüler. Die Stif- tung beabsichtigt – für Studierende und die Lehrkräfte –, im Erdgeschoss der Liegenschaft eine Cafeteria mit Ess- und Aufenthaltsraum einzurichten. Diese Cafeteria wird durch den Verein Arbeitskette betrieben. Projektinhalt Die neuen Einrichtungen umfassen eine Ver- pflegungs- und Getränketheke (mit Backoffice in einem daneben liegenden Raum). Im Unter- geschoss entstehen ein Lagerraum sowie eine Personalgarderobe mit WC-Anlage. Für alle Räume ist eine Lüftungsanlage notwendig. Gesamtkosten Fr. 295 000 gewünschter Betrag Fr. 180 000 übrige Finanzierung Die F + F übernimmt einen angemessenen Kostenanteil. Von Stiftungen erwartet sie ins- gesamt Fr. 65 000 und von Kunstmäzenen Fr. 20 000. Der Kanton Aargau hat eine Bei- tragsleistung abgelehnt. Der Restbetrag muss durch Beiträge von Dritten gedeckt werden. Zusatzinformationen Die für die Schule massgebenden Rechts- grundlagen werden u. a. aufgrund des neuen Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 und den dazugehörigen Vollzugsbestimmungen ändern. Die Anerken- nung von Bildungsgängen der höheren Fach- schulen geht vom Kanton an den Bund über. Voraussetzung für die Anerkennung eines Bil- dungsganges ist ein Rahmenplan (RPL). Zur- zeit ist offen, ob für die F + F ein RPL zustande
kommt. Ungeklärt ist auch, ob die F + F weiter- hin die Abschlüsse dipl. Bildende Künstlerin bzw. dipl. Bildender Künstler wird anbieten können. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Kanton seine Anerkennung für den Aus- bildungsgang Bildende Kunst der F + F bis 2010 befristet. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Bildungsdirektion, die Bau- direktion und die zuständige Fachstelle Fach- stelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern empfehlen eine Beitragsleistung. Das Einrichten einer Cafeteria ist notwendig. Die Studierenden müssen über ein kostengünstiges und gesundes Verpflegungsangebot verfügen. Unabhängig von der befristeten Anerkennung bis 2010 rechtfertigt die überregionale Bedeu- tung der Schule einen Beitrag. bewilligter Betrag Fr. 180 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass die Stadt Zürich die Schule F + F mindestens während der nächsten fünf Jahre im heutigen Umfang finanziell un- terstützt.
5. Senkung Amortisations- und Verzinsungskosten Bereich Bildung, Freizeit gesuchstellende Verkehrshaus der Schweiz: Betrieb eines Organisation Museums für Verkehrs- und Kommunikations- wesen, Luzern Projektrahmen Das Verkehrshaus wird jährlich von rund 80 000 Zürcherinnen und Zürchern besucht (11% des Gesamtpublikums). Hinzu kommen zahlreiche Schulklassen aus dem Kanton. Im Hinblick auf das 50-Jahr-Jubiläum 2009 wurde das Haus erneuert (Eingangsbereich, Halle Individual- und Strassenverkehr, multifunk- tionale Arena) und attraktiver gestaltet. Be- reits im Sommer 2006 hatte das Verkehrshaus dem Kanton ein Gesuch für 1 Mio. Franken an die Erneuerungsarbeiten eingereicht. Der Lotteriefonds konnte das Gesuch damals noch nicht behandeln, da u. a. genauere Angaben zu
den Beitragsleistungen von Bund und Inner- schweizer Kantonen fehlten. Diese Unterlagen wurden im November 2008 nachgereicht. Gesuchsinhalt Die bauliche Erneuerung des Hauses ist abge- schlossen. Aus baufachlicher Sicht ist diese Erneuerung gelungen. Die Finanzierung des Vorhabens ist sichergestellt, zum Teil über Hypotheken und Darlehen. Das Verkehrshaus versucht, seinen Amortisations- und Ver- zinsungsaufwand möglichst gering zu halten. Deshalb wünscht es einen einmaligen Jubilä- umsbeitrag von neu Fr. 500 000 zur Senkung dieser Amortisations- und Verzinsungskosten. Gesamtkosten Fr. 50 Mio. gewünschter Betrag Fr. 500 000 übrige Finanzierung Die Innerschweizer Kantone und die Stadt Luzern haben das Vorhaben grosszügig mit insgesamt 12,2 Mio. Franken unterstützt. Der Bund leistete 10 Mio. Franken, die Privatwirt- schaft 20 Mio. Franken. Der Kanton Aargau prüft zurzeit eine Beitragsleistung. Den Rest- betrag von rund 7,8 Mio. Franken muss das Verkehrshaus über Hypotheken/Darlehen fi- nanzieren. Für die kommenden Jahre budge- tiert das Haus ausnahmslos Unternehmens- gewinne. Deshalb dürfte es zu einer gewissen Eigenfinanzierung in der Lage sein. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Bestimmungen des Lotteriefonds. Das Gesuch wurde recht- zeitig eingereicht, sodass ein Beitrag keine Nachfinanzierung darstellt (ursprünglich wurde der Kanton um einen Investitions-, jetzt um einen Amortisationsbeitrag ersucht). In der Regel leistet der Lotteriefonds Investitions- beiträge. Aufgrund der nationalen und inter- nationalen Ausstrahlung des Hauses, seines Jubiläums und der Tatsache, dass es einen wichtigen Freizeit- und Bildungsort auch für Zürcherinnen und Zürcher darstellt, ist ein Beitrag gerechtfertigt. Die Bildungsdirektion, die Baudirektion und die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern befür- worten eine Beitragsleistung.
Diese Beitragsleistung stellt im Rahmen des NFA eine vertretbare Ausnahme dar. Denn grundsätzlich ist bei der Gewährung von Bei- trägen an ausserkantonale Vorhaben grosse Zurückhaltung angebracht. bewilligter Betrag Fr. 400 000
6. Publikation «Schneckenfauna der Schweiz» Bereich Ökologie, Bildung gesuchstellende Arbeitsgruppe Boschi, Kappeler, Tanner: Die Organisation interdisziplinäre Arbeitsgruppe publiziert seit Jahren über naturwissenschaftliche Themen. Projektrahmen Die Schneckenfauna der Schweiz weist 243 Arten auf. Sie eignen sich aufgrund ihrer ge- ringen Mobilität und ihrer unterschiedlichen Lebensweisen hervorragend als Indikatoren für den Zustand natürlicher Lebensräume. Trotzdem ist diese Tiergruppe verkannt und schwer zu erfassen, da es an geeigneten Unter- lagen fehlt. Projektinhalt Die Arbeitsgruppe erarbeitet ein populär- wissenschaftliches Buch, das einerseits die Schneckenfauna einem breiten Publikum be- kannt machen und anderseits Fachleuten dazu dienen soll, die einzelnen Arten sicher bestim- men zu können. Die Arbeiten werden von einer Expertengruppe begleitet. Die Publika- tion erscheint im Verlag Haupt, Bern, in einer Auflage von 1500 Exemplaren. Das rund 550 Seiten starke Buch wird 1286 Zeichnungen, 754 Fotografien und 243 Verbreitungskarten umfassen. Der Ladenpreis beträgt voraus- sichtlich Fr. 79. Gesamtkosten Fr. 252 000 gewünschter Betrag Fr. 20 000 Übrige Finanzierung Der Verkaufserlös ist mit Fr. 27 000 budgetiert. Von den Deutschschweizer Lotteriefonds wird insgesamt ein Beitrag von Fr. 140 000 erwartet. Die Kantone Aargau, Bern, Graubünden Solothurn und Thurgau haben insgesamt Fr. 66 420 bewilligt. Drei Zentralschweizer Kantone haben ein Unterstützungsgesuch ab- gelehnt, die Antworten der übrigen Kantone stehen noch aus. Von Stiftungen liegen bis anhin Zusagen von Fr. 50 000 vor.
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Baudirektion unterstützt eine Beitragsleistung. Aufgrund des vorliegen- den Konzepts ist ein auch für Laien gut be- nutzbares Handbuch zu erwarten. Das Buch schliesst eine Lücke im Bereich des Tier- und Naturschutzes. Im Vergleich mit früheren Bei- trägen an ähnliche Publikationen ist ein Bei- trag von Fr. 20 000 gerechtfertigt. bewilligter Betrag Fr. 20 000 Auflage Die Gewährung des Betrages ist an die Auf- lage gebunden, dass dem Kanton 15 Gratisex- emplare abgegeben werden.
7. Ausbau Bereich Jugendwohnen Bereich Soziales, Bildung gesuchstellende Wölfflin Stiftung, Winterthur: Die Stiftung Organisation bezweckte ursprünglich, ein Heim oder eine Anstalt für Kinder und Jugendliche zu betrei- ben. Heute bietet sie jungen Menschen – vor- wiegend Lehrlingen und Studentinnen und Studenten – günstige Unterkunftsmöglich- keiten. Projektrahmen Die Stiftung besitzt auf dem Brühlberg in Winterthur einen Landwirtschaftbetrieb mit mehreren Gebäuden. Dazu zählt auch das Haus «Jugendwohnen», 2002 saniert, mit 18 preis- günstigen Zimmern für Jugendliche. Nun muss ein benachbartes, 1972 erstelltes Zweifamilien- haus erneuert und wärmetechnisch saniert werden. Projektinhalt Im Dachgeschoss dieses Hauses werden neu vier zusätzliche Zimmer und ein Bad sowie eine Dusche für Jugendliche eingebaut. Gesamtkosten Fr. 788 000 gewünschter Betrag Fr. 50 000 übrige Finanzierung Die Stiftung ist nicht in der Lage, aus ihren Einnahmen grössere Rückstellungen für Um- und Ausbauten zu äufnen. Die Stadt Winter- thur beteiligt sich an den Sanierungskosten. Von Stiftungen und Privaten liegen Zusiche- rungen von rund Fr. 420 000 vor.
Beurteilung Das Schaffen von günstigen Unterkunftsmög- lichkeiten für Auszubildende und Studierende (vier neue Zimmer im Dachgeschoss) ent- spricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Bildungsdirektion und die Baudirektion be- fürworten eine Beitragsleistung. Angesichts der grossen Nachfrage nach Wohnplätzen für Studierende und Lernende ist ein Beitrag ge- rechtfertigt. bewilligter Betrag Fr. 50 000
8. Renovation der historischen Dampflokomotive Nr. 456 der NOB Bereich Industriearchäologie gesuchstellende Verein Historische Seetalbahn, Beinwil: Der Organisation Verein bezweckt den Betrieb historisch wert- voller Bahnfahrzeuge (vor allem der Seetal- bahn). Projektrahmen Lok Nr. 456 der Nordostbahn (NOB) wurde 1893/94 bei der SLM in Winterthur gebaut. Nach Einsatz bei der NOB, ab 1902 als SBB- Rangierlok in Zürich und schliesslich als In- dustrielokomotive, wurde sie 1973 ausrangiert. 1982 ging die Lok an die Stadt Dietikon und wurde beim Bahnhof museal aufgestellt. 2010 übergibt Dietikon diese Lok an den Verein Historische Seetalbahn, da der Verein die Lok wieder betriebsfähig machen und für einen Dampfzug einsetzen will. Zwischen Dietikon und dem Verein besteht eine schriftliche Ver- einbarung, wonach die Lok mindestens einmal jährlich den Einwohnerinnen und Einwoh- nern von Dietikon für besondere Fahrten zur Verfügung stehen muss. Projektinhalt Die Lok muss revidiert werden. Dadurch wird sie technisch und optisch wieder in den his- torischen NOB-Zustand von 1894 zurück- versetzt. Der Beginn der Arbeiten ist auf 2011 festgelegt. Der Verein hofft, bis dann die Finanzierung der Revision finanziell sicher- gestellt zu haben. Gesamtkosten Fr. 398 000 gewünschter Betrag Fr. 60 000
übrige Finanzierung Von den Kantonen Luzern (zukünftiger Standortkanton der Lok) und Aargau wird ein Beitrag von insgesamt Fr. 130 000 erwartet. Der restliche Betrag ist durch Zuwendungen von Stiftungen und Privaten zu decken. Beurteilung Eine Beitragsleistung entspricht den Richt- linien des Lotteriefonds. Die Baudirektion be- fürwortet eine Beitragsleistung. Die Lok ist ein bedeutendes Zeugnis der zür- cherischen Industrie- und Verkehrsgeschichte, das der Nachwelt uneingeschränkt erhalten bleiben sollte. Da die Lok ab 2013 auch im Kanton verkehren wird, ist ein Beitrag ge- rechtfertigt. Im Vergleich zu den Beitrags- leistungen, die von den anderen Kantonen gewünscht sind, ist ein Beitrag von Fr. 50 000 angemessen. bewilligter Betrag Fr. 50 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass sich mindestens der Kan- ton Luzern auch an den Revisionskosten be- teiligt.
9. Publikation «Von Baum zum Baum – ein Führer zu Bäumen Zürichs» Bereich Botanik, Bildung gesuchstellende Freunde des Botanischen Gartens Zürich: Der Organisation seit 1967 bestehende Verein versteht sich als Mittler zwischen dem Botanischen Garten als wissenschaftlicher Institution und der interes- sierten Öffentlichkeit. Projektrahmen In den nächsten Jahren muss der Baumbestand des Botanischen Gartens ergänzt und teilweise erneuert werden. Deshalb wurde ein Kon- zept für die Neubepflanzung mit langlebigen Gehölzen erarbeitet. Dabei wurden auch die Baumbestände Zürichs ausserhalb des Gar- tens erfasst (rund 80 000 Bäume, darunter 500 fremdländische Arten). Projektinhalt In einem rund 200-seitigen Buch stellt der Verein 40 ausgewählte Baumarten vor (eine weit umfangreichere Aufstellung bemerkens- werter Stadtbäume wird später online über die Homepage des Botanischen Gartens abrufbar
sein). Das Buch umfasst Angaben zu weiteren Baumarten mit Glossar, Standorten, Blüh- und Fruchtkalender. Es erscheint im Frühjahr 2009 im Verlag Haupt, Bern. Geplant ist eine Auf- lage von 1500 Exemplaren mit zahlreichen Fotos, Karten und Grafiken. Der Verkaufs- preis beträgt voraussichtlich Fr. 34. Gesamtkosten Fr. 119 916 gewünschter Betrag Fr. 10 000 übrige Finanzierung Der Verkaufserlös beträgt Fr. 11 475. Vor allem von Stiftungen sind bis anhin Fr. 22 500 zuge- sichert. Die Stadt Zürich wird eine bestimmte Anzahl Exemplare erwerben. Der Restbetrag muss über Beiträge von Dritten gedeckt wer- den. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Baudirektion unterstützt eine Beitragsleistung. Das Buch dürfte für die interessierte Bevölkerung, aber auch für Schu- len und Touristinnen und Touristen von Inte- resse sein. Bei der Bemessung der Beitrags- leistung des Kantons gilt die direkte/indirekte Leistung der Standortgemeinde als Vorgabe. Unter Berücksichtigung der Belegsexemplare ist ein Beitrag von Fr. 8000 gerechtfertigt. bewilligter Betrag Fr. 8000 Auflage Die Gewährung des Betrages ist an die Auflage gebunden, dass dem Kanton gratis 20 Exem- plare abgegeben werden.
10. Projekt «Der weibliche Blick» Bereich Bildung, Frauenförderung gesuchstellende Verein 2020: Diese Tochterorganisation der Organisation «Alliance F» besteht seit 2008 und bezweckt die Vorbereitung, Organisation und Durch- führung der Ausstellung «2020 – Der weib- liche Blick auf die Zukunft». Projektrahmen «Alliance F» hat von 30 Frauenorganisationen den Auftrag erhalten, nach 1928 und 1958 (Saffa-Ausstellung) eine dritte nationale Frauenausstellung durchzuführen. Als Thema wurde «Frau und Wirtschaft» gewählt. Es ist verknüpft mit der Problematik der Vereinbar-
keit von Beruf und Familie. Die Ausstellung will die Möglichkeiten für eine zukünftige Gesellschaft aus Sicht der Frauen zeigen. Das Vorgehen gliedert sich in drei grosse Schritte: Vorprojekt, Konzept, Umsetzung. Vom Kan- ton wird eine Starthilfe für das Vorprojekt gewünscht. Projektinhalt Ziel des Vorprojektes ist es, die Ausstellungs- themen, die Art der Präsentation zu erarbeiten und aufgrund eines realistischen Budgets die Möglichkeiten der Finanzierung auszuloten. Medienwirksames Aushängeschild wird ein Container, der per Bahn, Schiff und Last- wagen durch die Schweiz reist, an verschiede- nen Orten aufgestellt wird und zur Diskussion anregen soll. Gestartet wird das Vorprojekt im Kanton. Gesamtkosten Fr. 15 Mio. Kosten Vorprojekt Fr. 943 900 gewünschter Betrag Fr. 500 000 übrige Finanzierung «Alliance F» leistet einerseits eine Starthilfe und anderseits durch freiwillige Projektarbeit einen grossen Beitrag. Der Restbetrag muss durch Sponsoren gedeckt werden. Zusatzinformationen Es ist sinnvoll, dass der Verein einen Kanton und nicht zahlreiche Kantone um eine Start- hilfe für das Vorprojekt ersucht. Die Bevöl- kerungszahl und die Wirtschaftskraft des Kantons sowie der Standort des Vereins (Zürich/Kilchberg) führen dazu, dass der Kanton Zürich um eine Starthilfe ersucht wird. Das Hauptgesuch um Beiträge an die folgen- den Projektarbeiten dürfte 2010 an alle Kan- tone gehen. Schätzungsweise wird vom Kanton ein Beitrag von rund 2,5 Mio. Franken ge- wünscht. Der Starthilfebeitrag wird dem Kan- ton dann angerechnet. Beurteilung Das Vorhaben entspricht dem Legislaturziel des Regierungsrates, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sowie den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Direktion der Justiz und des Innern, die Volkswirtschafts- direktion und die Bildungsdirektion befür-
worten eine Beitragsleistung. Dem Projekt kommt soziale und volkswirtschaftliche Be- deutung zu. bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflage Die Gewährung des Betrages ist an folgende Auflage gebunden: – die gewährte Starthilfe wird dem Kanton beim Folgegesuch angerechnet, – der Start der Ausstellung findet in Zürich statt, – die Organisatorinnen arbeiten eng mit den zuständigen kantonalen Stellen zusammen.
11. Sanierung und Neugestaltung Turm Schloss Regensberg Bereich Denkmalpflege, Bildung gesuchstellende Stiftung Schloss Regensberg: Die Stiftung stellt Organisation Schule, Wohnen, Berufsvorbereitung, Nach- betreuung und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderungen und Schwierigkeiten in der sozialen und psychi- schen Entwicklung sicher. Sie feierte 2008 ihr 125-jähriges Bestehen. Projektrahmen Aus Anlass des Jubiläums hat der Stiftungsrat beschlossen, drei grössere Vorhaben in der Gesamtsumme von Fr. 3 760 000 umzusetzen. Diese Vorhaben sollen an das Jubiläum erin- nern. Dazu zählt auch die notwendige Sanie- rung und Neugestaltung des stiftungseigenen Turmes Regensberg. Er stammt aus dem
13. Jahrhundert und ist das älteste Baudenk- mal der Gemeinde. Er ist öffentlich zugänglich und ein beliebter Aussichtspunkt (jährlich von rund 8000 Personen besucht). Projektinhalt Zur Attraktivitätssteigerung für die Besuche- rinnen und Besucher sollen im Turminnern in Nischen und auf den fünf Etagenpodesten der geschichtliche Hintergrund des Bauwerks ge- zeigt werden. Themen sind unter anderem: das Schloss im Mittelalter, das Schloss als Ober- vogtei von Zürich, Alltag auf dem Schloss, der Brand von 1540, Schloss und Städtchen 1800 bis heute. An den Zugängen zum Städtchen sowie an markanten Punkten innerhalb der Ortschaft werden zusätzliche Informations-
tafeln aufgestellt. Das Konzept für das gesam- te Vorhaben stammt von zwei ausgewiesenen Spezialisten und einem erfahrenen Ausstel- lungsgestalter. Sie sind auch für die Umsetzung verantwortlich. Die Kantonale Denkmalpflege hat das Vorhaben bereits im Vorfeld der Bau- eingabe begleitet und mit mehreren Auflagen bewilligt. Gesamtkosten Ausstellung im Turm Fr. 294 000 gewünschter Betrag Fr. 200 000 übrige Finanzierung Der offene Restbetrag muss mit Zuwendungen von Dritten gedeckt werden. Auch von der Gemeinde wird ein Beitrag erwartet. Zusatzinformationen Grosszügige Beiträge von Stiftungen und des Bundes werden zur Verwirklichung der ande- ren beiden Vorhaben (Neubau Aussenwohn- gruppe und kindergerechte Neugestaltung der Schlossumgebung) erwartet. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Baudirektion empfiehlt eine Beitragsleistung. Mit einem Jubiläumsbeitrag wird einerseits das langjährige Engagement der Stiftung gewürdigt. Anderseits kommt die Ausstellung der interessierten Öffentlichkeit zugute. bewilligter Betrag Fr. 200 000 Auflagen Die Gewährung des Betrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Entwicklung des Ausstellungskonzep- tes «Turm» und die Umsetzung im Detail erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Denkmalpflege, – Das Beleuchtungskonzept im Innern und Äussern wird der Kantonalen Denkmal- pflege vorgelegt und die zur Ausführung ge- langenden Projekte bedürfen der Zustim- mung durch die Kantonale Denkmalpflege, – Die Treppenanlage und die Balkenlagen müssen substanziell erhalten bleiben und Vorkehrungen zur Verbesserung der Per- sonensicherheit sind in Absprache mit der Kantonalen Denkmalpflege festzulegen, – Die Putzflächen im Innern sind zu erhalten. – Die Vereinbarung mit der Baudirektion vom 17. Februar 2009 ist einzuhalten.
12. Jubiläumspublikation Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich Bereich Verwaltung gesuchstellende Verband der Gemeindepräsidenten des Kan- Organisation tons Zürich (GPV): Dem GPV gehören alle Städte und Gemeinden im Kanton an. Er be- zweckt die Wahrung und Förderung der ge- meinsamen Interessen der zürcherischen Ge- meinden und die Behandlung von Fragen der Gemeindeorganisation und Gemeindeverwal- tung. Er ist direkter Ansprech- und Verhand- lungspartner des Kantons. Projektrahmen Im September 2009 feiert der Verband sein 100-jähriges Bestehen mit einem Jubiläums- anlass. Zudem veröffentlicht er eine Jubiläums- schrift. Projektinhalt Diese 24-seitige, illustrierte Publikation wird in einer Auflage von 1000 Exemplaren erschei- nen und soll die Geschichte des Gemeinde- präsidentenverbandes aufzeigen. Ziel ist nicht eine blosse Aneinanderreihung von Ereignis- sen. Vielmehr wird versucht, die Entstehung des Verbandes und seine Entwicklung mit dem jeweiligen politischen Umfeld in Verbin- dung zu bringen. Die Broschüre soll gratis ab- gegeben werden. Gesamtkosten für alle Jubiläumsaktivitäten Fr. 58 000 Kosten Publikation Fr. 19 330 gewünschter Betrag Fr. 15 000 übrige Finanzierung Der GPV deckt einen Teil der Kosten über eine Eigenleistung. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Direktion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei empfehlen eine Beitragsleistung. Der GPV ist mit dem Kanton eng verbunden. Es ist deshalb ange- bracht, dem Verband den gewünschten Jubi- läumsbeitrag zu gewähren. bewilligter Betrag Fr. 15 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass dem Kanton kostenlos zehn Belegsexemplare der Publikation zuge- stellt werden.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000 000): Fr.
1. Zivilgemeinde Wildensbuch Investitionsbeitrag 60 000
2. Tschanz, Christoph Ausstellungsbeitrag 10 000
3. Winterhilfe Kanton Zürich Investitionen 25 000
4. Stiftung F + F Investitionsbeitrag 180 000
5. Verkehrshaus der Schweiz Amortisationsbeitrag 400 000
6. Arbeitsgruppe «Schneckenfauna der Schweiz» Druckkostenbeitrag 20 000
7. Wölfflin Stiftung Investitionsbeitrag 50 000
8. Verein Historische Seetalbahn Renovationsbeitrag 50 000
9. Freunde des Botanischen Gartens Zürich Publikationsbeitrag 8 000
10. Verein 2020 (Alliance F) Ausstellungsbeitrag, Starthilfe 500 000
11. Stiftung Schloss Regensberg Investitions-/Ausstellungsbeitrag 200 000
12. Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich Druckkostenbeitrag 15 000 Total 1 518 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi