RRB Nr. 1155/2013
Jodtabletten-Verordnung, Teilrevision, Schreiben an das EDI
23 octobre 2013Allemand3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2013
1155. Teilrevision der Jodtabletten-Verordnung (zweite Anhörung)
Erwägungen
Im Juli 2013 unterbreitete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Rahmen eines Anhörungsverfahrens den Entwurf für die Teilrevision der Verordnung vom 1. Juli 1992 über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung; SR 814.52) zur Stellungnahme. Die vorgeschlagene Verordnungsänderung sah neu die Möglichkeit vor, auch in der Zone 3 (mehr als 20 km Entfernung von den schweizerischen Kernkraftwerken) Jodtabletten vorsorglich an die Bevölkerung abzugeben, wenn der Kanton nicht in der Lage ist, die Tabletten in einem Umkreis von 100 km eines Kernkraftwerkes inner- halb von zwölf Stunden bzw. ausserhalb eines Umkreises von 100 km innerhalb von 24 Stunden ab Anordnung durch den Bund an die Bevöl- kerung zu verteilen. Mit Schreiben vom 28. August 2013 (RBB Nr. 944/2013) nahm der Regierungsrat zur Verordnungsänderung Stellung. Aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeit, Jodtabletten im Ereignisfall auf Anordnung des Bundes in bevölkerungsreichen Gebieten rechtzeitig zu verteilen, begrüsste er grundsätzlich die Erweiterung der Möglichkeit zur vorsorg- lichen Abgabe. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Unsicherheiten in der Bevölkerung beantragte er aber die vorsorg- liche Abgabe der Tabletten innerhalb eines 100-km-Bereichs wie in den Zonen 1 und 2 (bis zu einem Umkreis von 20 km um die schweizeri- schen Kernkraftwerke). Zudem sollten die Kosten für die vorsorgliche Abgabe wie in den Zonen 1 und 2 von den Kernkraftwerkbetreibern getragen werden. Gestützt auf das Anhörungsergebnis sowie überarbeitete Szenarien des Bundes betreffend Abgabe von Jodtabletten erarbeitete das EDI einen neuen Entwurf und eröffnete mit Schreiben vom 10. Oktober 2013 ein zweites Anhörungsverfahren mit Frist zur Stellungnahme bis 24. Oktober 2013 bzw. Gelegenheit zur konferenziellen Anhörung am 25. Oktober 2013. Der neue Entwurf für die Teilrevision sieht eine systematische vor- sorgliche Abgabe der Jodtabletten an alle Haushaltungen bis zu einem Umkreis von 50 km um die Kernkraftwerke vor. Erfasst von der vor- sorglichen Abgabe würde mit 154 Gemeinden der überwiegende Teil der Zürcher Gemeinden, gegenüber 13 Gemeinden in den Zonen 1 und 2 gemäss heutiger Regelung. Der neue Entwurf sieht zudem vor, dass die
aus der vorsorglichen Abgabe entstehenden Kosten vollumfänglich von den Betreibern der Kernkraftwerke zu tragen sind. Weiter entfällt die zeitliche Vorgabe für die Verteilung der Tabletten an die Bevölkerung im Notfall. Diese neu vorgesehene Regelung trägt den mit RRB Nr. 944/ 2013 geäusserten Anliegen weitgehend Rechnung, weshalb ihr zuzu- stimmen ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, Insel- gasse 1, 3003 Bern: Mit Schreiben vom 10. Oktober 2013 haben Sie uns den überarbeiteten Entwurf für die Teilrevision der Verordnung vom 1. Juli 1992 über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verord- nung; SR 814.52) in einem zweiten Anhörungsverfahren zur Stellung- nahme zugestellt. Wir danken Ihnen dafür und äussern uns wie folgt: Der aufgrund des Anhörungsergebnisses überarbeitete Entwurf sieht im Wesentlichen die systematische vorsorgliche Abgabe der Jodtabletten bis zu einem Umkreis von 50 km um Kernkraftwerke sowie die Über- nahme sämtlicher damit verbundener Kosten durch die Betreiber der Kernkraftwerke vor. Die vorgesehene Regelung trägt unseren im Rah- men der ersten Anhörung geäusserten Vorbringen weitgehend Rech- nung, weshalb wir ihr zustimmen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Ge- sundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi