RRB Nr. 1160/2018
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2018, Durchführung der öffentlichen Auflage, Auftrag
28 novembre 2018Allemand10 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2018
1160. Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2018 (Durchführung der öffentlichen Auflage, Ermächtigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungs- instrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten (Art. 6 Bundesge- setz über die Raumplanung, RPG, SR 700). Gemäss Art. 9 Abs. 2 RPG sind kantonale Richtpläne zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist. Unter der Federführung des Amts für Raumentwicklung wurde im Rahmen der jährlich stattfindenden Umfrage bei den raumwirksam täti- gen Ämtern und Fachstellen der kantonalen Verwaltung der Anpassungs- bedarf ermittelt. Ob ein Vorhaben im kantonalen Richtplan festgelegt wird, hängt von dessen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sowie vom vorhandenen Abstimmungsbedarf ab. Für die Durchführung der Teilrevision 2018 gibt es verschiedene Gründe. Drei Änderungen sind zeitlich dringlich: erstens die Wiederauf- nahme einer verkürzten Piste beim Flugplatz Dübendorf in die Richtplan- karte, zweitens Festlegungen zur Nachnutzung des Kinderspital-Areals in Zürich Hottingen und drittens die Aufnahme der Erweiterung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) als Gebietsplanung. Diese und wei- tere geplante Anpassungen werden im Abschnitt B, Inhalte der Richt- planteilrevision 2018, beschrieben. Voraussetzung für eine Anpassung des kantonalen Richtplans ist die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger sowie eine öffentliche Auflage zur Mitwirkung der Bevölkerung (§ 7 Planungs- und Baugesetz, PBG, LS 700.1). Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, wer- den Anhörung und öffentliche Auflage gleichzeitig und in einem Schritt durchgeführt. Die Durchführung der öffentlichen Auflage setzt eine entsprechende Ermächtigung des Regierungsrates voraus.
B. Inhalte der Richtplanteilrevision 2018 Der kantonale Richtplan besteht aus Karte und Text und enthält ver- bindliche Festlegungen für die Behörden aller Stufen. Er ist in die Kapi- tel «Raumordnungskonzept», «Siedlung», «Landschaft», «Verkehr», «Ver- sorgung, Entsorgung» und «Öffentliche Bauten und Anlagen» gegliedert und bildet ein zusammenhängendes Ganzes. Die Vorlage der Teilrevision 2018 umfasst nur jene Teilkapitel des kan- tonalen Richtplans, in denen Änderungen vorgenommen werden. Neue oder geänderte Textpassagen werden in der Vorlage rot hervorgehoben. Die mit den Teilrevisionen 2016 und 2017 vorgenommenen Änderungen, die zurzeit noch nicht festgesetzt sind, sind in der Richtplanvorlage der Teilrevision 2018 enthalten und werden grau dargestellt. Alle Anpassungen an der Richtplankarte, die sich aus der Teilrevision 2018 ergeben, werden in Form von Kartenausschnitten im Richtplantext dargestellt. Auf den Druck einer Richtplankarte für die öffentliche Auf- lage kann deshalb verzichtet werden. Folgende wesentliche Anpassungen werden mit der Teilrevision 2018 im Richtplantext und in der Richtplankarte vorgenommen: Kapitel Landschaft Im Rahmen der Richtplanteilrevision 2016 gingen zahlreiche Anträge zu den dort aufgelegten Anpassungen der Landschaftsverbindungen ein. Es wurden insgesamt sieben zusätzliche Landschaftsverbindungen be- antragt. Diese wurden von den verschiedenen zuständigen kantonalen Fachstellen unter anderem aus wildtierökologischer Sicht, aus Sicht der erholungsbezogenen Vernetzung, des Landschaftsschutzes, der topografi- schen und finanziellen Machbarkeit sowie der Sicherstellung der Durch- gängigkeit geprüft. Von den zusätzlich beantragten Landschaftsverbin- dungen hat sich lediglich die Landschaftsverbindung Nr. 33a bei Rüti als sinnvoll und machbar erwiesen. Der vorgeschlagene neue Tabellen- eintrag im kantonalen Richtplan überführt die geplante Landschafts- verbindung ins ordentliche Planungsverfahren. Kapitel Verkehr Pt. 4.2.2, Strassenverkehr, Karteneinträge: Halbüberdeckung Schlosstal Der Ausbau der A1 Umfahrung Winterthur ist als Vorhaben Nr. 32 im kantonalen Richtplan festgelegt. Das Bundesamt für Strassen hat im Herbst 2016 die Arbeit am generellen Projekt aufgenommen. Bei günsti- gem Verlauf der weiteren Planungsschritte kann ab 2030 mit dem Bau begonnen werden. Im Rahmen dieses Ausbaus bietet sich die Gelegen-
heit, an zwei Stellen besondere Massnahmen zum Schutz des Stadtge- biets von Winterthur vor übermässigem Verkehrslärm zu verwirklichen: zum einen die Überdeckung Wülflingen, die bereits im kantonalen Richt- plan festgelegt ist, und zum anderen die Halbüberdeckung Schlosstal, für die bisher noch kein Richtplaneintrag besteht. Mit der Aufnahme der Halbüberdeckung Schlosstal in den kantonalen Richtplan wird die Vo- raussetzung dafür geschaffen, dass auch diese Massnahme zum Lärm- schutz im Rahmen des Ausbaus der A1 umgesetzt werden kann. Pt. 4.3.2, Öffentlicher Verkehr, Karteneinträge: Streichung von Ersatzvarianten Für die beiden Infrastrukturvorhaben Honerettunnel und Brüttener- tunnel wurde in der Richtplankarte und in der Objektliste unter Pt. 4.3.2 jeweils eine Ersatzvariante festgelegt für den Fall, dass sich das primär weiterzuverfolgende Vorhaben als nicht realisierbar erweisen sollte. In- zwischen konnte bei beiden Vorhaben der Variantenfächer soweit ein- gegrenzt werden, dass die genannten Ersatzvarianten nicht mehr gesichert werden müssen. Die beiden Einträge Nr. 15b (Honerettunnel, Portal Schlie- ren) und 27b (Ausbau der bestehenden Strecke über Effretikon auf vier Spuren) können somit aus dem kantonalen Richtplan entfernt werden. Pt. 4.7.2, Flugplatz Dübendorf: Wiederaufnahme der verkürzten Piste Am 31. August 2016 genehmigte der Bundesrat die Festlegungen des kantonalen Richtplans zum nationalen Innovationspark, Hubstandort Dübendorf. Damit wurde der Perimeter für die Umsetzung des Innova- tionsparks festgelegt, der im Endausbau rund 70 Hektaren im Kopfbe- reich des bisherigen Flugplatzareals umfassen wird. Gleichzeitig setzte der Bundesrat Änderungen im Sachplan Militär (SPM) und im allgemeinen Teil (Konzeptteil) des Sachplans Infrastruk- tur der Luftfahrt (SIL) fest. Er erliess damit die Grundlagen für eine künftige Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flug- feld mit einer Helikopter-Basis, das von der Luftwaffe mitbenützt werden kann. Der Flugbetrieb ist mit dem künftigen Innovationspark vereinbar, insbesondere sind die Perimeter des künftigen Flugplatzareals und des Innovationsparks aufeinander abgestimmt. Die am 4. September 2017 überwiesene Motion KR-Nr. 177/2015 be- treffend Richtplan Kapitel 4.7.2, Eintrag Flugplatz Dübendorf, beauftragt den Regierungsrat, eine Vorlage zur Wiederaufnahme des Flugplatzes Dübendorf in den kantonalen Richtplan vorzulegen. Mit der beantrag- ten Anpassung des kantonalen Richtplans im Rahmen der Teilrevision 2018 kann der Auftrag fristgerecht erfüllt werden.
In der Richtplankarte werden die (von ursprünglich 2500 auf 1800 Me- ter) verkürzte Piste und der angepasste Flugplatzperimeter räumlich festgelegt. Der Perimeter des Flugplatzes Dübendorf ist auf den Perime- ter der Gebietsplanung «Nationaler Innovationspark, Hubstandort Dü- bendorf» (vgl. Pt. 6.2.2) abgestimmt, wobei Letzterer geringfügig ange- passt wird. Im Richtplantext wird die (verkürzte) Piste wieder in die Objektliste unter Pt. 4.7.2.2 (Karteneinträge) aufgenommen. Zudem wird der Text unter Pt. 4.7.2.1 (Ziele) entsprechend angepasst. Unter Pt. 4.7.2.3 (Mass- nahmen, Kanton) entfällt der Text, mit dem der Kanton beauftragt wurde, die für die Entwicklung des Flugplatzareals erforderlichen Festlegungen zu treffen, sobald die Ergebnisse des Gebietsmanagements vorliegen. Die neuen Festlegungen im kantonalen Richtplan stimmen mit den Vorgaben des SPM überein. Allerdings ist der SIL-Prozess zum Flug- platz Dübendorf noch nicht abgeschlossen. Im neusten Entwurf zum SIL-Schlussbericht ist ein abweichender Flugplatzperimeter vorgese- hen. Die Festlegungen des kantonalen Richtplans werden daher nach Abschluss des SIL-Prozesses auf ihre Vereinbarkeit mit dem definiti- ven SIL-Objektblatt zu überprüfen sein. Kapitel Öffentliche Bauten und Anlagen Pt. 6.1.2, Karteneinträge: Entfernung Eintrag Güterbahnhof, Zürich Die Masterplanung Güterbahnhof Zürich ist abgeschlossen. Das Poli- zei- und Justizzentrum auf dem Areal befindet sich im Bau. Der Eintrag Nr. 2, Güterbahnhof Zürich unter Pt. 6.1.2 Gesamtstrategie, Kartenein- träge, kann deshalb aus dem Entwurf zur öffentlichen Auflage entfernt werden. Pt. 6. 2.11, Gebietsplanungen: Aufnahme der Erweiterung Kantons- spital Winterthur als Gebietsplanung Das Kantonsspital Winterthur (KSW) soll erweitert werden, damit die Sicherstellung seines Grundauftrags als Akutspital und das Ange- bot an spitalnahen Drittnutzungen mittel- bis langfristig gewährleistet werden kann. Aufgrund des vorhandenen Koordinations- und Abstim- mungsbedarfs sowie der Auswirkungen auf Raum und Umwelt wird das Vorhaben unter Pt. 6.2 Gebietsplanungen aufgenommen. Grundsätzlich soll sich das KSW nach innen entwickeln. Der künftige Flächenbedarf der Kernspitalnutzungen wird mit dem Kernareal, zu dem auch das Hal- dengut-Areal zählt, abgedeckt. Soweit Eckwerte der ausgearbeiteten Gebietsplanung im Richtplan- text festgelegt werden, erübrigt sich die Festlegung der einzelnen Vor- haben. Der Eintrag zum KSW unter Pt. 6.4.2 a) wird deshalb aus dem Richtplantext entfernt. Die Richtplankarte wird entsprechend angepasst.
Einige weitere geplante Vorhaben erfüllen die Anforderungen zur Auf- nahme in den kantonalen Richtplan noch nicht. Mehrheitlich ist dabei der Projektfortschritt nicht ausreichend oder es sind erforderliche Be- schlüsse noch ausstehend. Diese Vorhaben werden für kommende Richt- planteilrevisionen vorgemerkt und dann erneut geprüft. Pt. 6.3.2 a), Karteneinträge, Aufnahme Nachnutzung Kinder- spital-Areal in Zürich-Hottingen Mit Beschluss Nr. 206/2018 legte der Regierungsrat fest, das Kinder- spital-Areal Zürich-Hottingen dem Zentrum für Zahnmedizin der Uni- versität Zürich für einen Neubau zur Verfügung zu stellen. Weitere öffent- liche Nutzungen sind möglich. Das Zentrum für Zahnmedizin ist Teil der Universität Zürich. Als Klinik-, Ausbildungs- und Forschungszentrum wird das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich neu unter Pt. 6.3.2 a) Hochschulbildung und Forschung, Nr. 1b aufgenommen. Der Eintrag zum Kinderspital Zürich unter Pt. 6.4.2 a) wird aus dem Richt- plantext entfernt. Der Eintrag in der Richtplankarte wird entsprechend geändert. Pt. 6.3.2, Karteneinträge: Anpassung Eintrag Kantonsschule Zimmerberg, Standortfestlegung in Wädenswil Der Regierungsrat beantragte am 8. November 2017 dem Kantonsrat die Errichtung einer neuen Kantonsschule in Wädenswil (Vorlage 5409). Damit das notwendige Planungsrecht geschaffen werden kann, wird das Vorhaben im Rahmen der Teilrevision 2018 in den kantonalen Richt- plan aufgenommen. Unter Pt. 6.3.2 b) wird der Standort für die Kantons- schule festgelegt werden. Der Eintrag in der Richtplankarte wird ent- sprechend angepasst. Pt. 6.3.2, Karteneinträge: Entfernung Eintrag Provisorium Rossweid, Uetikon a. S. Das Provisorium der Kantonsschule Pfannenstil in der Gemeinde Uetikon a. S. ist in Betrieb. Der Eintrag zur Standortfestlegung unter Pt. 6.3.2 wird im Rahmen der Teilrevision 2018 aus dem Richtplan ent- fernt. Pt. 6.4.2 b), Karteneinträge: Entfernung Eintrag Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), Brüschhalde, Männedorf Die Erweiterung der Kinderstation Brüschhalde des Kinder- und Ju- gendpsychiatrischen Dienstes in Männedorf ist erfolgt. Der Eintrag zur Erweiterung der Kinderstation Brüschhalde unter Pt. 6.4.2 b) wird im Rahmen der Teilrevision 2018 aus dem Richtplan entfernt.
C. Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger, öffentliche Auflage und weiteres Vorgehen Die Vorlage zur Richtplanteilrevision 2018 wird von der Baudirek- tion den nach- und nebengeordneten Planungsträgern zur Anhörung unterbreitet (§ 7 Abs. 1 PBG). Gleichzeitig können sich Interessierte im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich zu den Inhalten der Richt- plananpassung äussern (§ 7 Abs. 2 PBG). Die öffentliche Auflage und die Anhörung der nach- und nebenge- ordneten Planungsträger werden voraussichtlich von Anfang Dezember 2018 bis Mitte März 2019 durchgeführt. Im Anschluss soll dem Regie- rungsrat eine überarbeitete Richtplanvorlage unterbreitet werden, sodass die Antragstellung an den Kantonsrat im dritten Quartal 2019 erfolgen kann. Dieser Beschluss ist bei Beginn der Anhörung und der öffentlichen Auflage zu veröffentlichen. Er hat eine wichtige Erläuterungsfunktion und wird zusammen mit ergänzenden Materialien während des Mitwir- kungsverfahrens im Internet bereitgestellt (www.richtplan.zh.ch).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, die öffentliche Auflage der Teil- revision 2018 des kantonalen Richtplans durchzuführen. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Baudirektion gleichzeitig die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger durchführt.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat unter Wür- digung der Ergebnisse der öffentlichen Auflage und der Anhörung eine entsprechende Richtplanvorlage zur Antragstellung an den Kantonsrat zu unterbreiten.
III. Dieser Beschluss ist bis zur öffentlichen Auflage der Richtplan- vorlage nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Geschäfts- leitung des Kantonsrates und an die Kommissionen für Planung und Bau sowie für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli