Entwurf der Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Kranken versicherung, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014
117. Entwurf des Bundesrates zu einer Verordnung über
Erwägungen
die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (Anhörung) Für die Verrechnung von ambulanten Leistungen sowohl der niederge- lassenen Ärztinnen und Ärzte wie der Spitäler gelten seit dem 1. Januar 2004 die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur TARMED und der dazugehörige Rahmenvertrag. Die Tarifstruktur TARMED enthält rund 4500 Tarifpositionen, die ärztliche Leistungen benennen und ihnen aufgrund einer Bewertung Taxpunkte zuordnen. Bei der Erarbeitung dieser Tarifstruktur wurde jedem Taxpunkt ein Wert von Fr. 1 zugeord- net (= Taxpunktwert Fr. 1). Im nationalen Rahmenvertrag wurde parallel dazu die kostenneutrale Einführung geregelt. Aufgrund einer deutlichen Zunahme der abgerechneten Leistungen musste der Taxpunktwert in der Folge gesenkt werden. Er liegt gegenwärtig im Kanton Zürich bei einheitlich Fr. 0.89. In verschiedenen technischen Fachgebieten wie bei- spielsweise Dermatologie, Ophtalmologie und auch bei diagnostischen Verfahren stiegen die abgerechneten Leistungen deutlich an, weshalb entsprechende Spezialistinnen und Spezialisten sowie Spitäler den Rück- gang des Taxpunktwertes ertragsmässig zumindest teilweise kompensie- ren konnten. Gleichzeitig führte die medizintechnische Entwicklung in einigen Fachgebieten zu einer deutlichen Verkürzung der Behandlungs- zeit bzw. des Behandlungsaufwandes, weshalb in diesen Bereichen auf- grund der unverändert gebliebenen Bewertung mit einer pauschalen An- zahl Taxpunkte gegenwärtig eine Übervergütung stattfindet. Für die ärzt- liche Sprechstunde sieht die Tarifstruktur TARMED hingegen keine Taxpunkt-Pauschale, sondern Taxpunkte pro Zeiteinheiten vor. Die er- wähnte Abnahme des Taxpunktwertes führte deshalb insbesondere in der Grundversorgung (Haus-, Kinderärztinnen und -ärzte) zu einer deutlichen Ertragseinbusse. Vor diesem Hintergrund ist eine Gesamtrevision der Tarifstruktur TARMED, die eine bessere Abgeltung der hausärztlichen Leistungen vorsieht, unerlässlich. Trotz intensiven Diskussionen zwischen den Kran- kenversicherern, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Spitälern konnten diese keine einvernehmliche Lösung erzielen.
Auf den 1. Januar 2013 ist Art. 43 Abs. 5bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft getreten. Seither verfügt der Bundesrat neu über die Kompetenz, Anpassungen an einer Einzelleistungstarifstruktur wie TARMED vorzunehmen, wenn sich diese als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht ein- vernehmlich auf eine Revision einigen können. Da diese beiden Voraus- setzungen vorliegend erfüllt sind, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Verordnung über die Anpassung von Tarifstruk- turen in der Krankenversicherung ausgearbeitet und mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 die Anhörung dazu eröffnet. Die Vorlage sieht eine Anpassung des TARMED vor. Während die niedergelassenen Haus- und Kinderärzte im Umfang von geschätzten 200 Mio. Franken bessergestellt werden sollen, werden die technischen Disziplinen mit grossen Mengensteigerungen in den letzten Jahren in ihrer Entschädigung um denselben Betrag gekürzt; insgesamt will damit die Revision die Kostenneutralität für die obligatorische Krankenpflege- versicherung gewährleisten. Bei dieser Sachlage ist die Vorlage zu unterstützen. Tarifarische Ein- griffe des Bundesrates bei Unvermögen der Tarifpartner zur Wiederher- stellung marktgerechter Preise sind zur Gewährleistung eines wettbe- werblich ausgerichteten Gesundheitswesens notwendig und sinnvoll.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (Zustell- adresse: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Leistungen, Schwarzen- burgstrasse 165, 3003 Bern [auch per E-Mail an: Abteilung-Leistungen@ bag.admin.ch]): Mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 haben Sie uns den Entwurf der Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Kranken- versicherung zur Anhörung unterbreitet. Wir danken für die Gelegen- heit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen den Entwurf einer Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung und die darin vorgesehenen Tarifanpassungen. Insbesondere begrüssen wir den Ansatz, falsche tari- farische Anreize durch Verordnung des Bundesrates zu korrigieren, wenn die Tarifpartner, was grundsätzlich vorzuziehen wäre, dies aus eigener Kraft nicht schaffen. Mit den jetzt vorgesehenen Eingriffen werden die festgefahrenen Verhandlungen durchbrochen und die Möglichkeit ge-
schaffen, dass die Tarifpartner weitere notwendige Änderungen wie auch Feinkorrekturen an der Tarifstruktur TARMED wieder einvernehm- lich vornehmen können.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Gesund- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi