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Décision

RRB Nr. 1175/2020

Anfrage Florian Meier, Winterthur, Edith Häusler, Kilchberg, Thomas Honegger, Greifensee, betreffend Pestizideinsatz im Wald, Beantwortung

2 décembre 2020Allemand6 min

Source zh.ch

Anfrage Florian Meier, Winterthur, Edith Häusler, Kilchberg, Thomas Honegger, Greifensee, betreffend Pestizideinsatz im Wald, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 371/2020

Sitzung vom 2. Dezember 2020

1175. Anfrage (Pestizideinsatz im Wald) Kantonsrat Florian Meier, Winterthur, Kantonsrätin Edith Häusler, Kilchberg, und Kantonsrat Thomas Honegger, Greifensee, haben am 28. September 2020 folgende Anfrage eingereicht: In den letzten Jahren ist die Population des Borkenkäfers in den Schweizer Wäldern aufgrund der Trockenheit stark gewachsen. Im Jahr 2019 war die Zahl der registrierten Befallsherde auf demselben Niveau wie nach dem Sturm Lothar und für das Jahr 2020 kann davon ausgegan- gen werden, dass das Höchstniveau des Hitzesommers 2003 erreicht wird. Der starke Befall durch den Borkenkäfer und der derzeitig tiefe Holz- preis führen zu riesigen Holzlagern in und um die Schweizer Wälder. Im Frühling 2019 veröffentlichte die Nichtregierungsorganisation Ärzte für Umweltschutz die Ergebnisse einer Recherche gemäss welcher, im Jahr 2018, im Schweizer Wald grosse Mengen der gesundheitsschädigen- den Insektizids Cypermethrin verwendet wurden, um das im Wald ge- lagerte Käferholz zu «imprägnieren». Gemäss Art. 18 des Schweizer Wald- gesetzes dürfen im Wald aber gar keine umweltgefährdenden Stoffe ver- wendet werden. Die Ausnahmen sind streng geregelt. Aus diesen Gründen bitten wir den Regierungsrat um die Beantwor- tung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Welche Wirkstoffe wurden in den Jahren 2018, 2019 und dem laufen- den Jahr 2020 im kantonalen Staatswald verwendet oder deren Verwen- dung in anderen Wäldern durch eine kantonale Stelle bewilligt? Welche Mengen wurden verwendet resp. bewilligt?

2. Wie wird das Risiko dieser Wirkstoffe und ihren Metaboliten in Be- zug auf Schäden an nicht-Zielorganismen eingestuft?

3. Welchen Zweck hatten diese Verwendungen? Mit welchen alternati- ven Arbeitsschritten hätten diese Pestizideinsätze umgangen werden können?

4. Inwiefern dürfen Pestizide in Gewässerschutzzonen oder Gewässer- schutzbereichen AU und AO verwendet werden? Welche Massnahmen müssen dabei getroffen werden?

5. Welche Einschränkungen gibt es bei der Verwendung von Holz, das mit Pflanzenschutzmittel behandelt wurde?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage von Florian Meier, Winterthur, Edith Häusler, Kilch- berg, und Thomas Honegger, Greifensee, wird wie folgt beantwortet:

Der Regierungsrat hat bereits 2019 eine gleichnamige Anfrage um- fassend beantwortet. Für allgemeine Ausführungen betreffend die Ver- wendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald kann deshalb auf die Be- antwortung der Anfrage KR-Nr. 132/2019 betreffend Pestizideinsatz im Wald verwiesen werden. Zu Frage 1: Im Kanton Zürich wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 folgende Mengen zugelassener Mittel zum Schutz von Rundholz im Wald ange- wendet: Jahr Holzmenge Wirkstoff Holzmenge Wirkstoff Total behandelte Cypermethrin alpha- Holzmenge Cypermethrin in m3 in Liter in m3 in Liter in m3 2018* 45 643 378 3 391 91 50 764 2019 11 717 124 984 45 12 701 2020** 12 502 125 750 26 17 383 * 1730 m3 wurden mit dem Wirkstoff zeta-Cypermethrin behandelt. ** 4131 m3 wurden mit dem Wirkstoff Cypermethrin S behandelt.

Die angegebenen behandelten Holzmengen beziehen sich auf die ge- samte Waldfläche (nicht nur Staatswald). Das Jahr 2018 ist langfristig gesehen ein starker Ausreisser nach oben, verursacht durch die grosse Menge an Schadholz nach dem Sturm «Burglind». Zu beachten ist ferner, dass von der angegebenen gespritzten Holzmenge nur ein Teil tatsäch- lich mit Insektiziden in Kontakt kommt, da lediglich der aussen liegen- de Bereich der Holzpolter behandelt wird («Mantelspritzung» – das heisst je grösser der Holzpolter, desto weniger Spritzmittel ist pro m3 gelagerten Holzes erforderlich). Zu Frage 2: Bei den betreffenden Wirkstoffen handelt es sich um synthetische Pyrethroid-Insektizide. Diese werden in Pflanzenschutzmitteln, Bioziden sowie Tier- und/oder Humanarzneimitteln verwendet. Wie die Verwen- dungszwecke nahelegen, gelten diese Mittel für Säugetiere als wenig gif- tig, weshalb sie in Flohhalsbändern, Pferdesalben usw. Anwendung fin- den. Es kann bei der Anwendung jedoch vor allem zu Irritationen der menschlichen Schleimhäute führen. Ebenso gibt es Hinweise, dass syn- thetische Pyrethroide Atembeschwerden verursachen können. Aus die- sen Gründen muss bei der Anwendung dieser Mittel entsprechende Schutz- ausrüstung getragen werden.

In Bezug auf die Wirkung der angewendeten Stoffe auf Nichtzielor- ganismen sind insbesondere tierische Wasserorganismen zu nennen. Für solche sind Pyrethroide bereits in tiefen Konzentrationen toxisch, wes- halb in Bezug auf diese in der Gewässerschutzverordnung vom 28. Ok- tober 1998 (SR 814.201) sehr tiefe Grenzwerte verankert sind. Bereits in geringer Dosierung giftig sind Pyrethroide auch für Amphibien, Rep- tilien und Nützlinge wie etwa Bienen. Zusammenfassend kann das Risiko der verwendeten Stoffe auf spezi- fische Nichtzielorganismen somit als hoch eingestuft werden. Aus die- sem Grund gibt es umfassende Vorsichtsmassnahmen. Anwenderinnen und Anwender werden jährlich über die zugelassenen Mittel sowie die geltenden Abstandsvorschriften zu Oberflächengewässern informiert, wobei die Anwendung in der Nähe von Oberflächengewässern verboten ist. Alle Anwenderinnen und Anwender müssen zudem über eine ent- sprechende Fach- sowie Anwendungsbewilligung verfügen. Alle behan- delten Rundholzpolter liegen ausserhalb von sensiblen Standorten (z. B. Naturschutzgebiete) und ausserhalb von Gewässerschutzzonen. Zu Frage 3: Pflanzenschutzmittel für die Behandlung von Rundholz wird zum Schutz des hochwertigen, sägefähigen Rundholzes auf dazu geeigneten Holzlagerplätzen in Ausnahmefällen angewendet. Diese Ausnahmerege- lung findet dann Anwendung, wenn das Holz nicht bis zur Flugzeit be- stimmter Insekten (Rundholzborkenkäfer, Werftkäfer) ungefähr Mitte April aus dem Wald geschafft werden kann. Ein Befall durch solche Käfer vermindert die Holzqualität stark durch Bohrgänge und Holzverfärbun- gen, die in der Folge durch eingeschleppte Pilze verursacht werden. Oft kann das Holz anschliessend nur noch für energetische Zwecke genutzt werden, was weder ökonomisch noch ökologisch der sinnvollsten Verwen- dung entspricht. Das meiste sägefähige Holz wird bereits vor der kritischen Zeit im Früh- ling der Weiterverarbeitung zugeführt. Dies ist denn auch die zweck- mässigste Lösung, um den Insektizideinsatz zu vermeiden. Dazu wer- den durch die Holzverarbeitenden laufend Verbesserungen der Logistik angestrebt. Eine weitere Möglichkeit, wertvolles Holz länger zu lagern, sind sogenannte Nasslager ausserhalb des Waldes, auf denen Holz ständig mit Wasser berieselt und so die Entwicklung von Insekten und Pilzen verhindert wird. Der Kanton Zürich hat 2020 einen entsprechenden Pilot- versuch gestartet. Die Lagerung von Rundholz auf Poltern ausserhalb des Waldes ist aufgrund von Landnutzungskonflikten keine echte Alter- native, zudem wird die Holzqualität durch direkte Sonneneinstrahlung vermindert. Auch die Entrindung der Stämme ist als Alternative nur be- dingt wirkungsvoll, da sich die genannten technischen Holzschädlinge tief in den Holzkörper einbohren.

Zu Frage 4: Im Kanton Zürich ist für Grundwasserschutzzonen im Wald – unab- hängig von der Zone – die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Kantonale Ausnahmebewilligungen zur Behandlung von Rund- holz in Grundwasserschutzzonen werden keine erteilt. Für die Gewässer- schutzbereiche AU und AO gibt es keine spezifischen Verwendungsein- schränkungen und -verbote für die vom Bund zugelassenen Pflanzen- schutzmittel. Die für ein Gebiet ohnehin geltenden Bestimmungen grei- fen also unabhängig davon, ob das Gebiet in einem der beiden Gewäs- serschutzbereiche liegt oder nicht. Ist dies der Fall, müssen im Zusam- menhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine spezi- fischen Massnahmen getroffen werden. Zu Frage 5: Die angewendeten Pflanzenschutzmittel wirken an der Oberfläche der gelagerten Rundhölzer und dringen nicht ins Holz der Stämme ein. Nach der Verarbeitung im Sägewerk gibt es für Holz aus behandelten Rundholzpoltern keine besondere Kennzeichnungspflicht oder Ein- schränkungen bei der Verwendung.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli