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Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat, Erneuerungs- und Ersatzwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2016

1176. Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat (Erneuerungswahl)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Zentrumsrat ist gemäss § 5 des Gesetzes über das Zentrum für Ge- hör und Sprache vom 11. Februar 2008 (LS 412.41) das oberste Führungs- organ des Zentrums. Gemäss § 5 Abs. 2 des Gesetzes wählt der Regierungs- rat die Mitglieder und die Präsidentin oder den Präsidenten auf eine Amts- dauer von vier Jahren. Mit Beschluss Nr. 1378/2012 wählte der Regierungsrat für die Amts- dauer 2013–2016 des Zentrumsrates folgende Mitglieder: Karin Maeder- Zuberbühler, Präsidentin, geboren 1965, Rüti; Doris Hermann, geboren 1962, Niederhasli; Tino Käser, geboren 1964, Rheinau; Dr. Dorothe Vera- guth, geboren 1966, Zumikon; Emanuela Wertli, geboren 1946, Aarau; Michael Neidhart, geboren 1950, Zürich; Wolfgang Annighöfer, geboren 1957, Männedorf. Nach dem Rücktritt von Karin Maeder-Zuberbühler wählte der Regie- rungsrat Tino Käser zum neuen Präsidenten des Zentrumsrates für den Rest der Amtsdauer 2013–2016 (RRB Nr. 935/2013). 2014 trat Wolfgang Annighöfer aus dem Gremium zurück. Als seinen Nachfolger wählte der Regierungsrat Ulrich Zellner, Männedorf (RRB Nr. 669/2014).

2. Wahl für die Amtsdauer 2017–2020 Die Amtsdauer 2013–2016 des Zentrumsrates endet am 31. Dezember 2016. Emanuela Wertli ist im Oktober dieses Jahres verstorben. Als neues Mitglied soll Dr. Daniela Nussbaumer gewählt werden. Daniela Nuss- baumer ist Bereichsleiterin Pädagogik für Schwerhörige und Gehörlose sowie Dozentin an der interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich. Sie verfügt über eine Sekundarlehrerausbildung, absolvierte da- nach von 2002 bis 2007 berufsbegleitend ein Psychologiestudium an der Universität Zürich, das sie mit dem Lizenziat abschloss. 2009 nahm sie an der ETH Zürich ein Doktorandenstudium auf und schloss dieses 2014 mit einer Arbeit zum Thema «Möglichkeiten und Grenzen eines Trainings von Arbeitsgedächtnisprozessen: Eine EEG-Studie» ab. Sie verfügt über eine zehnjährige Lehrerfahrung an der Sek3, ehemals Sekundarschule für Gehörlose. Zudem lehrte sie mehrere Jahre am Institut für Verhaltens- wissenschaften, Empirische Lehr- und Lernforschung an der ETH Zürich sowie an den Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz und Zürich. Die bisherigen Zentrumsratsmitglieder stellen sich für die Amtspe- riode 2017–2020 zur Verfügung.

3. Entschädigung Die Entschädigung des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Zentrumsrates wird als Jahrespauschale ausgerichtet. Sie beträgt unver- ändert Fr. 10 000 für den Präsidenten und Fr. 4000 für die übrigen Mitglie- der des Zentrumsrates. Die Entschädigung von Spesen wird von der Bil- dungsdirektion geregelt.

4. Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2017 und endet am 31. Dezember 2020.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsident des Zentrumsrates wird für die Amtsdauer ab 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 gewählt: – Tino Käser, geboren 1964, Salmenweg 6, 8462 Rheinau.

II. Als weitere Mitglieder des Zentrumsrates werden für die Amtsdauer ab 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 gewählt: – Doris Hermann, geboren 1962, Stationsstrasse 2, 8155 Niederhasli; – Dr. Dorothe Veraguth, geboren 1966, Max Daetwyler-Strasse 24, 8126 Zumikon; – Michael Neidhart, geboren 1950, Arosastrasse 24, 8008 Zürich; – Ulrich Zellner, geboren 1949, Glärnischstrasse 288, 8708 Männedorf; – Dr. Daniela Nussbaumer, geboren 1974, Hadlaubstrasse 138, 8006 Zürich.

III. Der Präsident des Zentrumsrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 10 000 entschädigt. Jedem weiteren Mitglied des Zentrumsrates wird eine Jahrespauschale von Fr. 4000 ausgerichtet.

IV. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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