Anfrage Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, und Mitunterzeichnende betreffend Nachhaltigkeitsstandards, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 347/2020
Sitzung vom 2. Dezember 2020
1176. Anfrage (Nachhaltigkeitsstandards) Kantonsrat Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, und Mitunterzeichnende haben am 14. September 2020 folgende Anfrage eingereicht: In der Bauwirtschaft werden 10% des Bruttoinlandproduktes erwirt- schaftet. Der dabei geschaffene und zu unterhaltende Gebäudepark hat mannigfaltige Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, die auf Jahrzehnte hinaus wirken. Der Kanton Zürich investiert jährlich rund 300 Mio. Franken in seine Hochbauten. Sein Anteil an der Bauwirt- schaft des Kantons ist substanziell, sein Beispiel ist wichtig und wird in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Der Kanton Zürich formuliert in seinem Standard Nachhaltigkeit Hochbau, was er als Eigentümer, Bauherr und Bewirtschafter unter nach- haltigem Bauen versteht. Im aktuell gültigen Standard fehlen allerdings Aspekte, die grossen Einfluss auf das Wohlbefinden des Menschen in Innen- und Aussenräumen sowie auf die Biodiversität im Siedlungsraum haben. So sind heute Überlegungen zu Auswirkungen von Bauten auf das Siedungsklima notwendig – gefragt sind z. B. Bauten, die möglichst we- nig zur sommerlichen Hitzeentwicklung im Siedlungsraum beitragen. Auch verstärkt beachtet werden sollen die Chancen und Risiken für die Biodiversität, die mit der Bautätigkeit in Zusammenhang stehen. Zu den- ken ist zum Beispiel an die Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen, an die Vermeidung von Tierfallen und -hindernissen und an die Schaf- fung von Lebensraumstrukturen am und um das Gebäude. Der Regierungsrat liefert in der Regel zu den Bauprojekten, die vom Kantonsrat zu bewilligen sind, keinen Nachhaltigkeitsbericht mit. So weiss der Kantonsrat bei seinen Entscheiden über kantonale Investitionen in Gebäude nicht oder nur punktuell, ob und in welchen Punkten ein Projekt vom kantonalen Nachhaltigkeitsstandard abweicht, und was ge- gebenenfalls die Gründe dafür sind. Zurzeit arbeitet der Regierungsrat an der Erneuerung des Standards Nachhaltigkeit Hochbau. Genaueres über diese Erneuerung ist nicht bekannt.
Wir bitten den Regierungsrat um Auskunft zu folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Auf wann soll der Standard Nachhaltigkeit Hochbau erneuert werden?
2. Welche Themen werden dabei neu aufgenommen?
3. Ist der Regierungsrat im Speziellen gewillt, bei der Erneuerung die Themen Siedlungsklima, Biodiversität und (regionale) Kreislaufwirt- schaft besonders zu beachten und dabei vorbildliche umweltpolitische Standards zu setzen?
4. Ist der Regierungsrat bereit, zukünftig zu Bauprojekten, die vom Kan- tonsrat bewilligt werden sollen, einen Nachhaltigkeitsbericht mitzu- liefern, bei dem auch allfällige Abweichungen vom Standard erwähnt und detailliert begründet sind? Ab welchem Kreditvolumen hält er einen derartigen Bericht für sinnvoll? Mit welchem Aufwand rechnet er für die Erstellung solcher Berichte? Wir bitten zudem den Regierungsrat, die Fragen auch in Bezug auf die kantonalen Standards Nachhaltigkeit Tiefbau bzw. Wasserbau zu beant- worten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, und Mitunterzeich- nende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die drei Standards Nachhaltigkeit Hochbau, Tiefbau und Wasserbau wurden mit RRB Nr. 652/2017 festgesetzt. Der Standard Nachhaltigkeit Hochbau muss aus verschiedenen Gründen überarbeitet werden (vgl. Beantwortung der Frage 2), ein Entwurf liegt vor. Die Baudirektion be- absichtigt, dem Regierungsrat den Standard Nachhaltigkeit Hochbau im ersten Quartal 2021 zur Festsetzung vorzulegen. Der Standard Nachhaltigkeit Tiefbau beruht auf der SIA-Norm 112/2. Es sind keine Bestrebungen bekannt, diese Norm anzupassen oder zu erneuern. Auf dem Gebiet des Nationalstrassenunterhalts werden sodann die einschlägigen Richtlinien des Bundesamtes für Strassen angewendet. Hinzuweisen in diesem Zusammenhang ist namentlich auf die verbind- liche Richtlinie «IBB (Infrastrukturbauten Betrieb) Standards National- strasse Ausgabe 2020 V1.00, ASTRA 16901». Im Bereich Tiefbau besteht somit keine Notwendigkeit für eine Anpassung des Standards Nachhal- tigkeit Tiefbau.
Der Standard Nachhaltigkeit Wasserbau ist aktuell und muss deshalb nicht erneuert werden. Vor Kurzem sind in der Baudirektion die drei Merkblätter «Gehölzpflege am Gewässer», «Richtig mähen am Gewäs- ser», «Merkblatt zur Verwendung von Natursteinen im Wasserbau im Kan- ton Zürich» erarbeitet worden, welche die Vorgaben des Standards Nach- haltigkeit Wasserbau vertiefen. Zu Frage 2: Der Standard Nachhaltigkeit Hochbau wird neu strukturiert, präzisiert und mit einigen Themen ergänzt. Neu wird die Struktur des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) vom Verein Netzwerk Nachhalti- ges Bauen Schweiz (NNBS) übernommen. In diesem sind die Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt in Kriterien eingeteilt, die wiede- rum nach Indikatoren gegliedert sind. Zu jedem der 45 Indikatoren gibt es Ziele, die mit Hinweisen und Präzisierungen ergänzt sind. Die Orien- tierung am breit abgestützten, nationalen Nachhaltigkeitslabel SNBS erlaubt es, Nachhaltigkeitsaspekte in den Bauprojekten zu messen, zu vergleichen und zu bewerten. Durch eine externe Zertifizierung kön- nen Mindestanforderungen an die Qualität der Nachhaltigkeit sicher- gestellt werden. Die geltenden Vorgaben Minergie-P-Eco oder Minergie- A-Eco bei Neubauten und Minergie-Eco bei Umbauten werden in den SNBS integriert und mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen The- men erweitert. Es wird vermehrt die Lebenszyklusbetrachtung des Ge- bäudes in den Vordergrund gestellt. Entsprechend wird nicht nur die reine Projektierungs- und Realisierungssicht eingenommen, sondern insbe- sondere in der Bedarfsplanung mit den Nutzenden werden betrieblich- organisatorische Lösungen gefördert und gegenüber baulichen Eingriffen vorgezogen. Neu behandelt werden die folgenden Themen: Diversität, halböffentliche und private Räume, Betriebskonzept, Regionalökonomie, Treibhausgasemissionen, Photovoltaik, systematische Inbetriebnahme, Energiemonitoring, Abfallentsorgung und Elektromobilität. Zu Frage 3: Der Regierungsrat wird mit dem neuen Standard Nachhaltigkeit Hoch- bau einen umweltpolitisch aktuellen und vorbildlichen Standard setzen. Das Siedlungsklima und insbesondere die Hitzeproblematik in Städten wird neu im SNBS mit den Indikatoren «Ziele und Pflichtenhefte», «Städebau und Architektur», «Sommerlicher Wärmeschutz», «Flora und Fauna» und «Bauliche Verdichtung» behandelt. Die Anforderungen an die Biodiversität sind im Indikator «Flora und Fauna» enthalten. Lokal- klimatische Aspekte sind nicht nur im Standard Nachhaltigkeit enthal- ten, sondern auch im kantonalen Massnahmenplan Klima: Anpassung an
den Klimawandel als Handlungsfeld aufgeführt. Die (regionale) Kreis- laufwirtschaft wird mit den Indikatoren «Regionalökonomie», «Primär- energie nicht erneuerbar und Treibhausgasemissionen Erstellung» und «Ressourcenschonung und Verfügbarkeit» bearbeitet. Im Standard Nachhaltigkeit Tiefbau wird das Thema Kreislaufwirt- schaft bereits ausdrücklich erwähnt. Ausserdem nimmt der Kanton Zü- rich eine Vorreiterrolle in verschiedenen damit verbundenen Themen ein. So bestehen Bestrebungen zur Erhöhung des Ausbauasphaltanteils in bituminösen Belägen und Implementierung von Niedertemperaturasphalt. Ferner begann der Kanton Zürich 2019 als erster Kanton, in bituminö- sen Belägen, zusätzlich zur Beigabe von Ausbauasphalt, bis zu 20% aus Ausbauasphalt gewonnenen Sekundärsplitt als Ersatz für Primärmate- rial zuzulassen. Sodann hat das Tiefbauamt die Übergangsfristen für die Deponierung von Ausbauasphalt gegenüber der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600) um drei Jahre verkürzt. Zurzeit wird die Richtlinie Gestaltung und Materialisie- rung erarbeitet, die den genannten Themen, basierend auf dem heuti- gen Stand der Erkenntnisse, Rechnung trägt. Dem Thema Biodiversität wird etwa durch die Umstellung auf naturnahen Böschungsunterhalt entlang von Nationalstrassen besonders Rechnung getragen. Zu Frage 4: Die Baudirektion erstellt zu jedem Objektkreditantrag im Hochbau eine Projektdokumentation mit Kostenvoranschlag zuhanden von Regie- rungs- und Kantonsrat. In dieser Dokumentation wird für Hochbauten neu ein Kapitel Nachhaltigkeit eingefügt, in dem die Aspekte der Nach- haltigkeit und die Abweichung zum Standard in Form einer Nachhaltig- keitsrosette (Spidergrafik) übersichtlich dargestellt werden sollen. Zu- sätzlich zu einer Erläuterung sollen auch die wichtigsten Kennzahlen wie beispielsweise die CO2-Emissionen, die Energiekennzahl oder die Leistung der Photovoltaikanlage dargestellt werden. Das Kapitel Nach- haltigkeit ist in der Projektdokumentation ab einem Bauvolumen von 3 Mio. Franken vorgesehen. Die Zertifizierung nach SNBS wird Kosten für eine externe Projektbegleitung von unter 1% der Gesamtkosten ver- ursachen, wobei die Kosten für die Erstellung des Kapitels Nachhaltig- keit in diesem Betrag enthalten sein werden. Bei Projekten ohne eine SNBS-Zertifizierung ist für das Zusammentragen der erforderlichen Informationen und für die Aufnahme in die Projektdokumentation mit Kostenvoranschlag mit einem marginalen Betrag zu rechnen, da die Kos- ten für die Minergie-Zertifizierung im Planerhonorar inbegriffen ist. Zum Nachhaltigkeitsstandard Tiefbau besteht bisher kein Repor- ting. Ein gesonderter Nachhaltigkeitsbericht ist für Tiefbauprojekte grundsätzlich nicht notwendig, weil umweltrelevante Nachhaltigkeits-
themen und deren Abweichungen von den Standards im Zuge der Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei UVP-pflichtigen Vorhaben be- handelt werden. Ein separates Monitoring kann bei grösseren bzw. kom- plexen Projekten im Einzelfall sinnvoll sein. Hierzu könnte etwa das Bewertungstool «SNBS Infrastruktur 1.0» des NNBS herangezogen werden. Es bietet sich hier an, in naher Zukunft erste Erfahrungen mit dem Bewertungstool zu sammeln und dieses bei Eignung standardmäs- sig bei Bausummen über 10 Mio. Franken anzuwenden. Einen Nachhaltig- keitsbericht bei sämtlichen vom Kantonsrat zu bewilligenden Projekten zu erstellen, ist nicht sachgerecht. Der Kantonsrat hat sich erst kürzlich mit der Änderung vom 18. November 2019 des Strassengesetzes (LS 722.1) betreffend Projektierungsgrundsätze (Änderung von § 14) ausdrück- lich zum Umweltschutz und dem Gebot der Einordnung in die Land- schaft als wesentliches Thema im Strassenbau bekannt. Die Einhaltung entsprechender Vorgaben kann gerichtlich überprüft werden. Dem Thema wird im Tiefbau ein hoher Stellenwert beigemessen und es wird beson- deres Augenmerk darauf gelegt, dass Projekte auch einer entsprechen- den gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Ein gesonderter Nachhaltigkeitsbericht ist auch für Wasserbaupro- jekte nicht notwendig, denn hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung bei UVP-pflichtigen Vorhaben das Thema Nachhaltigkeit mit allfälligen Vertiefungen oder Abweichun- gen von den Standards als eigenes Kapitel zu behandeln. Wasserbauvor- haben sind ab einem Kostenvoranschlag von 10 Mio. Franken UVP-pflich- tig. Bei dieser Projektgrösse ist ein entsprechendes Kapitel durchaus an- gezeigt und fällt in Bezug auf die Gesamtkosten kaum ins Gewicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli