Universitätsspital, Sanierung Bürogebäude Universitätsstrasse 27, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. November 2012
1178. Universitätsspital (Sanierung Bürogebäude
Erwägungen
Universitätstrasse 27) Das Haus an der Universitätstrasse 27 wurde 1867 als Wohngebäude erstellt und befindet sich im Inventar schützenswerter Bauten der Stadt Zürich. Es beherbergte früher unter anderem die Untersuchungs-, Be- handlungs- und Laborräume der vormaligen Abteilung für Pulmono- logie sowie eine Wohnung im Erdgeschoss. Heute steht das Gebäude bis auf einige Büroarbeitsplätze der Informatikabteilung weitgehend leer. Das Gebäude ist grundlegend sanierungsbedürftig. Der Erneuerungs- bedarf betrifft insbesondere die haustechnischen Installationen und Anlagen, die Wärmedämmung, den Lärm- und Brandschutz sowie die Beseitigung asbesthaltiger Materialien. Die Unterschutzstellung hat zur Folge, dass Eingriffe in die Gebäude- hülle oder die Raumstruktur nur mit vorgängiger Genehmigung des Denkmalschutzes möglich sind. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2010 eine Machbarkeitsstudie mit den Nutzungsoptionen Büros und Wohnen erstellt. Das Universitätsspital entschied sich für die kosten- günstigere Variante Büronutzung. Auf einer Nutzfläche von 525 m2 las- sen sich 33 Büroarbeitsplätze, dazu Besprechungszimmer, Teeküchen und Nebenräume unterbringen. Die Büros können zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls in Wohnraum umgewandelt werden. Im Rahmen der Sanierung werden im Wesentlichen folgende Mass- nahmen durchgeführt: – Beseitigung asbesthaltiger Materialien – Ersatz der Fenster und Aussentüren – Reinigung, Ausbesserung und Streichen der Fassade – Erneuerung aller Elektroinstallationen – Installation einer neuen Heizanlage – Erneuerung der Kalt- und Warmwasser- sowie Gasleitungen – Dämmung der Kellerdecke – Ausbesserung und Neuanstrich der Innenwände – Einrichtung Absturzsicherung vor den Fenstern und im Treppenhaus – Erneuerung der Innentüren mit Verbesserung des Brandwiderstandes – Erneuerung der Parkett-Fussböden
Das Hochbauamt hat durch die weberbrunner architekten ag, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 15. Juni 2012 Fr. 2 007 000 (Kostenstand 1. April 2011, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 34 000 Gebäude 1 582 000 Umgebung 2 000 Baunebenkosten 36 000 Reserve (rund 8%) 162 000 Ausstattung 167 000 Künstlerischer Schmuck 24 000 Total (einschliesslich MWSt 8%) 2 007 000 Die Kosten für die Ausstattung von Fr. 167 000 gehen zulasten des Universitätsspitals. Der zu bewilligende Betrag vermindert sich damit auf Fr. 1 840 000. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5040 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 9,8% 181 000 2 300 3% 5 400 Konto 5040 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 16,6% 305 000 3 800 3% 9 200 Konto 5040 3 00000 Hochbauten Ausbau 36,8% 678 000 8 500 3% 20 300 Konto 5040 4 00000 Hochbauten Installationen 36,7% 676 000 8 500 5% 33 800 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100% 1 840 000 23 100 68 700 Total 1 840 000 Total 91 800 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 83/2011 mit geschätzten Kosten von Fr. 1 600 000 genehmigt. Die Mehrkosten von Fr. 240 000 ergeben sich aus einer grösseren baulichen Eingriffstiefe. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 1 840 000 zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des
Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG). Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau- ten. Im Entwurf zum Budget 2013 sind für das Vorhaben Fr. 1 500 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF 2013–2016 für die Jahre 2014 und 2015 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung des Bürogebäudes an der Universitätstrasse 27 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 840 000 zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2011)
III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi