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Décision

RRB Nr. 1182/2014

Anfrage Ornella Ferro, Uster, betreffend kommunale Volksabstimmung in Uster über die Varianten Unterführung Winterthurerstrasse oder Überführung Uster West, Beantwortung

12 novembre 2014Allemand5 min

Source zh.ch

Anfrage Ornella Ferro, Uster, betreffend kommunale Volksabstimmung in Uster über die Varianten Unterführung Winterthurerstrasse oder Überführung Uster West, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 202/2014

Sitzung vom 12. November 2014

1182. Anfrage (Kommunale Volksabstimmung in Uster über die Varianten Unterführung Winterthurerstrasse oder Überführung Uster West) Kantonsrätin Ornella Ferro, Uster, hat am 25. August 2014 folgende An- frage eingereicht: Dem Anzeiger von Uster vom 12. Juli 2014 kann entnommen werden, dass der Egger Gemeinderat den Egger Stimmberechtigten am 28. Sep- tember 2014 in einer kommunalen Volksabstimmung zwei Varianten zur Verkehrsführung auf kantonalen Strassen vorlegt (Variante A «Zent- rum» und Variante B «Spange»). In Egg ist die bestehende Forchstrasse gemäss kantonalem Richtplan eine kantonale Strasse. Im kantonalen Richtplan ist eine als geplant ein- getragene «Umfahrung» eingetragen (Verlängerung der «neuen» Meilen- erstrasse). Gemäss Richtplan würde die Forchstrasse im Zentrum von Egg in eine kommunale Strasse abklassiert, wenn die neue Strasse erstellt würde. Die Egger Stimmberechtigten können an einer Urnenabstimmung darüber bestimmen, welche kantonale Strasse sie wollen und vor allem, wie sich der Egger Gemeinderat in Bezug auf die kantonale Strassen- planung verhalten soll. In Uster liegt betreffend Planung die gleiche Situation vor wie in Egg. Die bestehende Winterthurerstrasse ist eine kantonale Strasse und auch die Überführung «Uster West» ist als neue kantonale Strasse im Richt- plan eingetragen. Wird die Überführung «Uster West» erstellt, wird die Winterthurerstrasse abklassiert. Der Unterschied zwischen der Gemeinde Egg und Uster liegt darin, dass die Ustermer Stimmbevölkerung bis an- hin nicht die Möglichkeit bekommen hat, darüber abzustimmen, ob sie eine Unterführung Winterthurerstrasse oder die Überführung «Uster West» will. Dies obwohl sie sich in der kommunalen Abstimmung vom 25. November 2012 zu rund 60 Prozent für eine Unterführung an der Winterthurerstrasse ausgesprochen hat (Wahlbeteiligung von rund 40%).

Der Regierungsrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Aus welchem Grund gibt der Regierungsrat der Egger Stimmbevölke- rung die Möglichkeit über zwei Varianten abzustimmen?

2. Weshalb wendet er in einer gleichen Frage für Egg und Uster unter- schiedliche Massstäbe an?

3. Ist der Regierungsrat nachträglich bereit, analog dem Vorgehen des Egger Gemeinderates, die Ustermer Stimmberechtigten in einer kom- munalen Variantenabstimmung zwischen der Unterführung Winter- thurerstrasse und der Überführung «Uster West» auswählen zu lassen? Wenn nicht, weshalb nicht?

4. Wer in der kantonalen Verwaltung hat der Gemeinde Egg die Kos- tenangaben von 3,9 Mio. Franken für die Variante A «Zentrum» resp. 3,6 Mio. Franken für die Variante B «Spange» bekanntgegeben?

5. Entsprechen diese Beträge den jeweiligen Gesamtkosten oder allen- falls nur den Beträgen, welche die Gemeinde Egg zu leisten hätte?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Ornella Ferro, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Gegenstand der Volksabstimmung vom 28. September 2014 in Egg war die Mitfinanzierung der Gemeinde von zwei möglichen Projekten für die Verkehrsführung. Dazu hatten die Stimmberechtigten der Gemeinde über zwei alternative Kreditvorlagen zu befinden. Alleiniger Anlass für die Erarbeitung der Varianten war die von der Gemeinde angestrebte Entwicklung des Ortskerns. Aus Sicht des kantonalen Verkehrsnetzes be- steht in Egg kein Handlungsbedarf für umfassende Veränderungen an der Verkehrsführung bzw. an der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. Aus diesem Grund ist die inzwischen erfolgte Ablehnung beider Varian- ten durch die Egger Stimmberechtigten für den Kanton bedeutungslos. Beim Projekt Uster West steht demgegenüber die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des kantonalen Strassennetzes im Vordergrund. Eine Mitfinanzierung durch Uster ist daher nicht notwendig, weshalb auch kein Grund für eine kommunale Abstimmung über alternative Kreditvorla- gen wie in Egg vorliegt. Inhaltlich hat sich der Stadtrat Uster zudem stets hinter das Vorhaben gestellt. Insgesamt bestand somit nie Anlass, die Stimmberichtigten von Uster über die beiden Vorhaben abstimmen zu lassen. In diesem Sinn hat der Stadtrat Uster am 28. Oktober 2014 eine

entsprechende Anfrage der Ustermer Gemeinderäte Werner Kessler und Paul Stopper beantwortet. Die ordentlichen, im Strassenprojektierungs- und im Richtplanungsverfahren vorgesehenen und hier angewendeten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung und der Behörden sind im vorliegenden Fall ausreichend. Zu Frage 3: Für den Regierungsrat sind die Beschlüsse des Kantonsrates in dieser Sache verbindlich. In diesem Zusammenhang ist auf den erwähnten Kre- ditbeschluss vom 22. Oktober 2012 und auf die Festsetzung des kantona- len Richtplans am 18. März 2014 hinzuweisen. Mit dieser Revision wurde das Vorhaben Uster West und die damit verbundene Abklassierung der Winterthurerstrasse zu einer Gemeindestrasse unverändert im Richt- plan eingetragen. Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt hatte bewusst darauf verzichtet, Uster West im Rahmen der Richtplandebatte zu diskutieren (Protokoll des Kantonsrates, S. 10759, 154. Sitzung vom 13. März 2014). Dieser Eintrag war in der Beratung durch den Kantons- rat entsprechend nicht umstritten. Der Regierungsrat steht hinter dem Projekt Uster West, mit dem die Querung der Bahngleise ermöglicht und eine Entlastung des Stadtzentrums bewirkt werden. Zum jetzigen Zeit- punkt sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit und keinen Bedarf, von sich aus auf diese Vorgaben zurückzukommen. Selbst wenn die Stimmberechtigten von Uster entgegen diesen Erwä- gungen zu einem Variantenentscheid befragt würden, könnte der Kanton aufgrund des verkehrlichen Handlungsbedarfs in Uster – anders als in Egg – die Variantenwahl nicht gänzlich in die Hände der kommunalen Stimmberechtigten legen. Würden nämlich wie in Egg beide Varianten abgelehnt, würde dies den Kanton nicht davon entbinden, das über- kommunale Verkehrsproblem zu lösen und dazu allenfalls auch eine auf Gemeindeebene abgelehnte Variante weiterzuverfolgen. Zu Fragen 4 und 5: Die Kostenschätzungen für die einzelnen Varianten wurden vom Amt für Verkehr in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Egg ermittelt und betragen für die Variante «Verkehr durch das Zentrum» voraus- sichtlich rund 11 Mio. Franken bzw. 14,8 Mio. Franken für die Variante «Ortskernumfahrung oberirdisch» (Genauigkeit jeweils +/–20%). Die Höhe einer voraussichtlichen kommunalen Kostenbeteiligung, über wel- che die Gemeinde Egg abgestimmt hatte, wurde von der dafür zuständi- gen Volkswirtschaftsdirektion festgelegt. Sie besteht im Wesentlichen aus der Differenz zwischen den Kosten der einzelnen Variante und denjeni- gen für eine einfache Umsetzung der Richtplanvariante, die vom Kanton getragen worden wären.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi