RRB Nr. 1182/2021
Strassen, Winterthur, Untere Vogelsangstrasse HVS 31007, Projektgenehmigung
27 octobre 2021Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021
1182. Strassen (Winterthur, Untere Vogelsangstrasse HVS 31007)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 25. März 2021 das Strassenbauprojekt für die Sanierung der Unteren Vogelsang- strasse, im Abschnitt Storchenbrücke bis Auwiesenstrasse, sowie das akustische Projekt (Projekt Bau Nr. 11 454), Winterthur, zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassenge- setzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Untere Vogelsangstrasse (Hauptverkehrsstrasse HVS 31007) gilt im Projektperimeter als überkommunale Strasse im Sinne von § 43 StrG. Auf ihr verläuft eine regional klassierte Veloroute. Diese gilt als überkom- munale Verbindung im Sinne von § 43 StrG in Verbindung mit § 1 StrG. Ausgelöst wird das Projekt durch die Realisierung von Wohnhäusern an der Unteren Vogelsangstrasse Nr. 177 bis 207 durch die Gemeinnüt- zige Wohnbaugenossenschaft Winterthur. Das Projekt sieht ein öffentlich zugängliches Hochtrottoir auf privatem Grund vor. Das neue Hochtrot- toir auf Privatgrund wurde durch die Stadt Winterthur mit einer Dienst- barkeit zugunsten der Öffentlichkeit im Grundbuch gesichert. Weiter wird für die Zufahrt in die geplante Tiefgarage je eine Linksabbiegespur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und auf der Nordseite für den Veloverkehr angeboten werden. Die zwischen Tugbrunnen- und Breitestrasse bestehende Längsparkierung wird aufgehoben, um den nutzbaren Strassenquerschnitt zu verbreitern. Weiter entfällt das berg- seitige Trottoir, das durch das genannte Hochtrottoir über Privatgrund kompensiert wird. Durch die Verbreiterung des Strassenquerschnittes wird genügend Raum für die Realisierung der regionalen Veloroute ge- schaffen. Dies soll in Form beidseitiger Velostreifen erfolgen. Die baulichen Massnahmen werden von der Stadt Winterthur als un- wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) beurteilt. Gleichzeitig mit dem Strassenprojekt ist je- doch eine Lärmsanierung geplant worden. Für den vorliegenden Ab- schnitt wurden gemäss Art. 13 Abs. 3 LSV sowohl Massnahmen an der Quelle als auch solche auf dem Ausbreitungsweg geprüft. Als Mass-
nahme an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg soll an der Unteren Vogelsangstrasse, im Abschnitt Storchenbrücke bis Auwiesenstrasse, ein lärmarmer Belag (SDA 8) eingebaut werden. Der Baubeginn ist für Herbst 2021 geplant. Das Amt für Verkehr (seit 1. Januar 2021 Amt für Mobilität) hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen einer Vorprüfung und der Begehrens- äusserung am 6. Juni 2019 und am 9. Juli 2020 Stellung genommen. Die formulierten Anträge sind in das Projekt eingeflossen, insofern gilt die Be- gehrensäusserung als bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die prak- tische Leistungsfähigkeit des MIV überprüft. Mit dem geplanten Vorha- ben wird diese an der überkommunalen Unteren Vogelsangstrasse nicht vermindert, womit das Projekt den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) entspricht. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 8. November bis 9. Dezember 2019 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gin- gen drei Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. SR.21.201-1 vom 17. März 2021 wurde über die Einsprachen entschieden und das Strassen- bauprojekt und das akustische Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechts- kräftig, einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Strassenbauprojekt für die Sanierung der Unteren Vogelsangstrasse, im Abschnitt Storchenbrücke bis Auwiesen- strasse, sowie das akustische Projekt betragen voraussichtlich Fr. 6 800 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserve). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 6 430 000 (einschliesslich Ver- waltungskosten Werke und Stadtratsreserve). Die Inanspruchnahme der Stadtratsreserve für überkommunale Zwecke bedarf der vorgängi- gen Zustimmung des Amtes für Mobilität. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Strassenbauprojekt für die Sanierung der Unteren Vogelsang- strasse, im Abschnitt Storchenbrücke bis Auwiesenstrasse, sowie das akustische Projekt in Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli