RRB Nr. 1185/2014
Museumsgesellschaft, Erneuerung der Beitragsberechtigung
12 novembre 2014Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. November 2014
1185. Museumsgesellschaft (Erneuerung der Beitragsberechtigung)
Erwägungen
Der Kanton kann an öffentliche und private Institutionen des kulturel- len Lebens Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite ge- währen (§ 2 Kulturförderungsgesetz, LS 440.1). Es handelt sich dabei um gebundene Ausgaben im Sinne von § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsge- setzes (LS 132.2). Über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren beschliesst der Regierungsrat (§ 4 Staatsbei- tragsgesetz). Die 1834 gegründete Museumsgesellschaft wird seit 1953 durch den Kanton finanziell unterstützt. Die Subvention von anfänglich Fr. 5000 wurde bis auf Fr. 80 000 jährlich erhöht (RRB Nr. 2638/1986). Aufgrund von Sparmassnahmen des Kantons wurde die Subvention zunächst auf Fr. 70 000 (RRB Nr. 3248/1993) und anschliessend auf Fr. 63 000 jährlich verringert (RRB Nr. 2188/1996). Mit RRB Nr. 1723/2007 wurde die Sub- vention wieder auf Fr. 80 000 jährlich heraufgesetzt und bis Ende 2015 be- fristet. Mit Eingabe vom 7. April 2014 beantragt die Museumsgesellschaft eine Verlängerung der Subvention in gleichbleibender Höhe ab 2016. Die Museumsgesellschaft bietet ihren Mitgliedern einen Lesesaal, eine Bibliothek und ein Debattierzimmer. Der Lesesaal, der bis auf wenige Feiertage jeden Tag bis 21.30 Uhr geöffnet ist, wartet mit 94 Zeitungen auf, davon 30 ausländischen, und 308 Zeitschriften aus allen Wissensge- bieten. Die Bibliothek sammelt seit ihrer Gründung Belletristik und Sachlite- ratur von allgemeinerem Interesse (insbesondere Geschichte, Politik, Bio- grafien, Reiseliteratur). Die Bibliothek der Museumsgesellschaft schei- det im Gegensatz zu andern Bibliotheken einmal angeschaffte Bücher nicht aus und erlaubt somit auch Einblicke in Werke vor allem des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig ist sie mit ungefähr 1400 Neuanschaf- fungen pro Jahr eine aktuelle Bibliothek, die auch über eine umfassende Sammlung an Hörbüchern und seit einem Jahr über eine Sammlung von Filmen verfügt. Den Lesesaal können die Studierenden zu sehr günstigen Bedingungen besuchen. Sie bezahlen dafür jährlich Fr. 30 bzw. Fr. 40. Der ordentliche Mitgliederbeitrag dagegen beträgt Fr. 230 pro Jahr.
Mit der Rekatalogisierung des Gesamtbestands wird das Angebot der Museumsgesellschaft, ungefähr 140 000 Titel, auf NEBIS (Netzwerk von Bibliotheken und Informationsstellen in der Schweiz) verfügbar sein. Seit dem Beitritt zu NEBIS 2003 bietet die Museumsgesellschaft allen Studierenden schweizerischer Hochschulen die Bibliotheksbestände gra- tis zur Ausleihe oder zur Konsultation während eines Tages im Lesesaal an (Nichtmitglieder bezahlen Fr. 5 pro Buch). Dieses Angebot wird von Jahr zu Jahr mehr genutzt. In Zürich herrscht ein Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen für Studie- rende. Die Museumsgesellschaft stellt neben dem Bibliotheksbetrieb 42 Studierendenplätze zu Vorzugsbedingungen zur Verfügung, die auf kan- tonale Unterstützung zurückzuführen sind. Die Beitragsberechtigung ist daher bis 31. Dezember 2023 zu verlängern. Die jährlich wiederkehrende Subvention von unverändert Fr. 80 000 ist tiefer als die Hälfte des anrechenbaren Defizits (vgl. § 2 Kulturförderungs- gesetz), das Fr. 501 604 beträgt. Es ergibt sich aus Gesamtaufwand von Fr. 1 767 287.50 abzüglich der eigenen Einnahmen von Fr. 264 625 (Mitglie- derbeiträge), Fr. 620 919 (Mieterträge), Fr. 52 000 (Writer in Residence), Fr. 164 902.50 (Lesungen, Veranstaltungen), Fr. 97 283.85 (Spenden) und Fr. 65 999 (verschiedene Einnahmen). Die Beiträge des Kantons sind im KEF 2015–2018 eingestellt und gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung. Über die Ausgabe entscheidet die Bildungs- direktion (§ 39 lit. b FCV).
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung des Vereins Museumsgesellschaft Zürich wird mit Wirkung ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2023 verlängert.
II. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis spätes- tens 31. Dezember 2022 einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Verein Museumsgesellschaft Zürich, Postfach, 8022 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi