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Décision

RRB Nr. 1190/2019

Gemeindewesen Alters- und Pflegezentrum Stammertal, neue Statuten, Genehmigung

18 décembre 2019Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen Alters- und Pflegezentrum Stammertal, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2019

1190. Gemeindewesen (Zweckverband Alters- und Pflegezentrum Stammertal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemein- samen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zu- sammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regie- rungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h. das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht ge- heilt.

2. Die Politischen Gemeinden Stammheim (ehemals Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen) und Thalheim a. d. Th. bilden seit 1971 einen Zweckverband für den gemeinsamen Betrieb eines Alters- und Pflegeheims (RRB Nr. 4290/1971). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 1. September 2019 haben die Stimmberechtigten der beiden Verbands- gemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Alters- und Pflegezentrum Stammertal enthalten die notwendigen An- passungen an das Gemeindegesetz und berücksichtigen die Fusion zur Gemeinde Stammheim (Auf‌lösung der Politischen Gemeinden Ober- stammheim, Unterstammheim, Waltalingen). Auf den Zeitpunkt des In- krafttretens (am 1. Januar 2020) ersetzen sie die bis dahin geltenden Sta- tuten vom 1. Januar 2016. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Alters- und Pflegezentrum Stam­ mertal werden genehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Alters- und Pflegezentrum Stammertal, Gemeindeverwaltung Stammheim, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Stammheim, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, – Thalheim a. d. Th., Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli