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Décision

RRB Nr. 1191/2019

Gemeindewesen, Spitex Buchs-Dällikon, neue Statuten, Genehmigung

18 décembre 2019Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2019

1191. Gemeindewesen (Zweckverband Spitex Buchs-Dällikon)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemein- samen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zu- sammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regie- rungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht ge- heilt.

2. Die Politischen Gemeinden Buchs und Dällikon bilden seit 1995 einen Zweckverband für die spitalexternen Dienste (RRB Nr. 2976/1995). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 20. Oktober 2019 haben die Stimm- berechtigten der beiden Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Sta- tuten beschlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Spitex Buchs-Dällikon enthalten die not- wendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Ein- führung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2020) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 11. Dezember 2008. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Spitex Buchs-Dällikon werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand des Zweckverbands Spitex Buchs-Dällikon, c/o Gemeindeverwaltung Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Buchs, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs, – Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon,

– den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli